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Flurförderzeuge - Berufsgenossenschaft Handel und ...

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TIPPS FÜR DIE GERÄTEAUSWAHL<br />

Sachverständigengutachten nachgewiesen ist. Insbesondere ist hierfür<br />

eine spezielle Arbeitsbühne erforderlich. Weitere Informationen zu diesem<br />

Thema finden Sie in dem BGHW Informationsblatt »Arbeitsbühne<br />

an Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong>n – Empfehlungen zum Einsatz« (siehe<br />

auch das BGHW-Medienangebot unter www.bghw.de).<br />

Für regelmäßige Arbeiten an höhergelegenen Stellen, zum Beispiel<br />

Kommissionieren, dürfen Arbeits bühnen an Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong>n<br />

nicht verwendet werden. In solchen Fällen sind beispielsweise<br />

<strong>Flurförderzeuge</strong> mit hebbarem Fahrerstand oder Hubarbeitsbühnen<br />

einzusetzen.<br />

Gebrauchtmaschinen<br />

Wenn Sie ein gebrauchtes Mitgänger-Flurförderzeug kaufen möchten,<br />

ist zu unterscheiden, ob das Gerät innerhalb oder außerhalb des Europäischen<br />

Wirtschaftsraumes betrieben wurde oder wird. Geräte, die bereits<br />

im Europäischen Wirtschaftsraum betrieben wurden oder werden <strong>und</strong><br />

innerhalb Deutschlands oder nach Deutschland weiterverkauft werden,<br />

müssen den Bestimmungen entsprechen, die zum Zeitpunkt ihres erstmaligen<br />

Inverkehrbringens in Deutschland gegolten haben.<br />

Zum Beispiel gelten für Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong> folgender Baujahre:<br />

01.01.1957 bis 31.12.1988:<br />

»Unfallverhütungsvorschrift <strong>Flurförderzeuge</strong>« (VBG 12a)<br />

01.01.1989 bis 30.06.1995:<br />

»5. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz« (5.GSGV)<br />

01.07.1995 bis 31.12.1995 (Übergangszeitraum):<br />

5. GSGV oder »EG-Maschinenrichtlinie« (bzw. »9. Verordnung zum Geräte-<br />

<strong>und</strong> Produktsicherheitsgesetz«, 9. GPSGV)<br />

seit spätestens 01.01.1996:<br />

»EG-Maschinenrichtlinie« (bzw. 9. GPSGV)<br />

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