Flurförderzeuge - Berufsgenossenschaft Handel und ...
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TIPPS FÜR DIE GERÄTEAUSWAHL<br />
Sachverständigengutachten nachgewiesen ist. Insbesondere ist hierfür<br />
eine spezielle Arbeitsbühne erforderlich. Weitere Informationen zu diesem<br />
Thema finden Sie in dem BGHW Informationsblatt »Arbeitsbühne<br />
an Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong>n – Empfehlungen zum Einsatz« (siehe<br />
auch das BGHW-Medienangebot unter www.bghw.de).<br />
Für regelmäßige Arbeiten an höhergelegenen Stellen, zum Beispiel<br />
Kommissionieren, dürfen Arbeits bühnen an Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong>n<br />
nicht verwendet werden. In solchen Fällen sind beispielsweise<br />
<strong>Flurförderzeuge</strong> mit hebbarem Fahrerstand oder Hubarbeitsbühnen<br />
einzusetzen.<br />
Gebrauchtmaschinen<br />
Wenn Sie ein gebrauchtes Mitgänger-Flurförderzeug kaufen möchten,<br />
ist zu unterscheiden, ob das Gerät innerhalb oder außerhalb des Europäischen<br />
Wirtschaftsraumes betrieben wurde oder wird. Geräte, die bereits<br />
im Europäischen Wirtschaftsraum betrieben wurden oder werden <strong>und</strong><br />
innerhalb Deutschlands oder nach Deutschland weiterverkauft werden,<br />
müssen den Bestimmungen entsprechen, die zum Zeitpunkt ihres erstmaligen<br />
Inverkehrbringens in Deutschland gegolten haben.<br />
Zum Beispiel gelten für Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong> folgender Baujahre:<br />
01.01.1957 bis 31.12.1988:<br />
»Unfallverhütungsvorschrift <strong>Flurförderzeuge</strong>« (VBG 12a)<br />
01.01.1989 bis 30.06.1995:<br />
»5. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz« (5.GSGV)<br />
01.07.1995 bis 31.12.1995 (Übergangszeitraum):<br />
5. GSGV oder »EG-Maschinenrichtlinie« (bzw. »9. Verordnung zum Geräte-<br />
<strong>und</strong> Produktsicherheitsgesetz«, 9. GPSGV)<br />
seit spätestens 01.01.1996:<br />
»EG-Maschinenrichtlinie« (bzw. 9. GPSGV)<br />
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