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Flurförderzeuge - Berufsgenossenschaft Handel und ...

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Anbaugeräte <strong>und</strong> Zubehör<br />

DAS SOLLTEN UNTERNEHMER WISSEN<br />

Die Hauptaufgaben von Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong>n sind das Aufnehmen,<br />

Transportieren, Absetzen <strong>und</strong> Stapeln von Lasten. Bei den Lasten<br />

handelt es sich in der Regel um palettierte Einheiten. Darüber hinaus<br />

können jedoch auch andere Aufgaben mit diesen Geräten erledigt werden,<br />

wenn spezielle, an den Geräten angebaute Einrichtungen, so genannte<br />

Anbaugeräte, verwendet werden.<br />

Für Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong> stehen nicht so viele verschiedene Anbaugeräte<br />

wie für Gabelstapler zur Verfügung, da die Aufnahme <strong>und</strong> Befestigung<br />

solcher Geräte mit den starren, nicht verstellbaren Hohl gabeln<br />

schwierig ist. Als Anbaugeräte verfügbar sind zum Beispiel Kippbehälter.<br />

Der Einsatz anderer Lastaufnahmemittel wie zum Beispiel<br />

Drehvorrichtung<br />

Fassgreifer<br />

Kranausleger<br />

Fass-Kipp-Vorrichtung<br />

Transportgerät für BIG-BAG Batteriewechseleinrichtung<br />

Transportdorn<br />

erfordert häufig den Austausch des Hubschlittens. Damit handelt es sich<br />

bei diesen Geräten nicht mehr um Anbaugeräte im eigentlichen Sinn, da<br />

durch sie die Funktion des Gerätes dauerhaft geändert wird.<br />

Vor dem Kauf eines Gerätes sollten Sie prüfen, welche Anbaugeräte für<br />

den Einsatz im Unternehmen erforderlich <strong>und</strong> zweckmäßig sind, insbesondere<br />

auch, ob der Einsatz des Anbaugerätes eine bestimmungsgemäße<br />

Verwendung des Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong>s ist (siehe Herstellerangaben).<br />

Arbeitsbühne<br />

Der Einsatz von Arbeitsbühnen an Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong>n ist zulässig,<br />

wenn der Hersteller dies als bestimmungsgemäße Verwendung<br />

vorgesehen hat <strong>und</strong> die Vorgaben für diese Art der Verwendung mit den<br />

örtlichen Betriebsbedingungen vereinbar sind oder eine ausreichende<br />

Standsicherheit unter den örtlichen Betriebsbedingungen durch ein

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