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Flurförderzeuge - Berufsgenossenschaft Handel und ...

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TIPPS FÜR DIE GERÄTEAUSWAHL<br />

Quetschgefahr für den Vorderfuß beim Manövrieren<br />

ten euro päischen Norm ist der Abstand zwischen Fußboden <strong>und</strong> Rahmenkante<br />

nach oben auf maximal 35 mm begrenzt. Wird jedoch die<br />

Rahmenkante bis auf wenige Millimeter über Flur abgesenkt, so besteht<br />

im betrieblichen Alltag die Gefahr, dass der Fahrzeugrahmen bei Bodenunebenheiten<br />

wie Toreinfahrten <strong>und</strong> Schlaglöchern aufsetzt. Auch würde<br />

das Befahren von Hubladebühnen <strong>und</strong> Ladeblechen nahezu unmöglich<br />

werden, da der Fahrzeugrahmen ständig aufsetzen beziehungsweise<br />

hängenbleiben würde. Insofern stellt der Abstand von maximal 35 mm<br />

einen Kompromiss zwischen Unfallverhütung <strong>und</strong> dem prak tischen Einsatz<br />

dar. Dabei gilt als Voraussetzung, dass der mitgehende Fahrer Sicherheitsschuhe<br />

trägt. Dadurch ist der Vorderfuß geschützt.<br />

Die Praxis zeigt, dass dieser Kompromiss häufig nicht<br />

ausreicht, um Verletzungen im Fersen- <strong>und</strong> Mittelfußbereich<br />

wirksam zu verhindern.<br />

Eine Neuheit zur Vermeidung derartiger<br />

Unfälle ist der Anbau einer<br />

Schutzkontaktleiste an der unteren<br />

Rahmenkante der Mitgänger-<br />

<strong>Flurförderzeuge</strong>. Sobald der Fuß die<br />

Rahmenkante des Fahrzeugs bei<br />

Fahrt in Deichselrichtung berührt,<br />

wird das Flurförderzeug gestoppt<br />

oder eine kurze Fahrbewegung in<br />

Gegenrichtung eingeleitet.<br />

Nachrüstbare Fußschutzleiste<br />

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