Flurförderzeuge - Berufsgenossenschaft Handel und ...
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TIPPS FÜR DIE GERÄTEAUSWAHL<br />
Quetschgefahr für den Vorderfuß beim Manövrieren<br />
ten euro päischen Norm ist der Abstand zwischen Fußboden <strong>und</strong> Rahmenkante<br />
nach oben auf maximal 35 mm begrenzt. Wird jedoch die<br />
Rahmenkante bis auf wenige Millimeter über Flur abgesenkt, so besteht<br />
im betrieblichen Alltag die Gefahr, dass der Fahrzeugrahmen bei Bodenunebenheiten<br />
wie Toreinfahrten <strong>und</strong> Schlaglöchern aufsetzt. Auch würde<br />
das Befahren von Hubladebühnen <strong>und</strong> Ladeblechen nahezu unmöglich<br />
werden, da der Fahrzeugrahmen ständig aufsetzen beziehungsweise<br />
hängenbleiben würde. Insofern stellt der Abstand von maximal 35 mm<br />
einen Kompromiss zwischen Unfallverhütung <strong>und</strong> dem prak tischen Einsatz<br />
dar. Dabei gilt als Voraussetzung, dass der mitgehende Fahrer Sicherheitsschuhe<br />
trägt. Dadurch ist der Vorderfuß geschützt.<br />
Die Praxis zeigt, dass dieser Kompromiss häufig nicht<br />
ausreicht, um Verletzungen im Fersen- <strong>und</strong> Mittelfußbereich<br />
wirksam zu verhindern.<br />
Eine Neuheit zur Vermeidung derartiger<br />
Unfälle ist der Anbau einer<br />
Schutzkontaktleiste an der unteren<br />
Rahmenkante der Mitgänger-<br />
<strong>Flurförderzeuge</strong>. Sobald der Fuß die<br />
Rahmenkante des Fahrzeugs bei<br />
Fahrt in Deichselrichtung berührt,<br />
wird das Flurförderzeug gestoppt<br />
oder eine kurze Fahrbewegung in<br />
Gegenrichtung eingeleitet.<br />
Nachrüstbare Fußschutzleiste<br />
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