BGI 865 Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen
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14<br />
Gegenseitige Gefährdungen<br />
A6<br />
ermitteln und Sicherheitsmaßnahmen festlegen<br />
AV + VF<br />
Der Auftragsverantwortliche und der Verantwortliche der Fremdfirma ermitteln gemeinsam<br />
bei Notwendigkeit vor Ort – unter Einbeziehung des <strong>von</strong> der Fremdfirma<br />
erstellten Arbeitsablaufplanes – Gefährdungen, die sich bei Ausführung der Arbeiten<br />
für die eigenen Mitarbeiter und für die <strong>Fremdfirmen</strong>mitarbeiter ergeben können.<br />
Wurden Gefährdungen ermittelt, müssen Sicherheitsmaßnahmen festgelegt werden.<br />
Zur Ermittlung <strong>von</strong> Gefährdungen und zum Festlegen <strong>von</strong> Maßnahmen haben sich<br />
in der Praxis Sicherheits-Checks bewährt (Bild 2-5, Beispiel Anhang 4).<br />
Bild 2-4: Gemeinsame Ermittlung <strong>von</strong> Gefährdungen<br />
(Auftragsverantwortlicher, Verantwortlicher der Fremdfirma, zuständiger Meister)