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BGI 865 Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen

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2 Auftragsvergabe und Auftragserledigung<br />

Vergibt ein Auftraggeber einen Auftrag<br />

an einen Fremdunternehmer,<br />

ist der Arbeitsschutz <strong>von</strong> Beginn an zu<br />

berücksichtigen.<br />

Neben einer hohen Qualität des Arbeitsergebnisses<br />

muss zu jeder Zeit die<br />

Sicherheit und die Gesundheit<br />

der eigenen Mitarbeiter und der <strong>Fremdfirmen</strong>mitarbeiter<br />

gewährleistet werden<br />

(Abschnitt 2.1).<br />

8<br />

In gleichem Maße ist auch der Fremdunternehmer<br />

für die Verhütung <strong>von</strong> Arbeitsunfällen,<br />

Berufskrankheiten und für<br />

die Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren<br />

seiner Mitarbeiter verantwortlich.<br />

Im Abschnitt 2.2 werden insbesondere<br />

die Arbeitsschritte erläutert,<br />

welche sich aus der Sicht des Fremdunternehmers<br />

bei der Auftragserledigung<br />

hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />

ergeben.

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