BGI 865 Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen
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2 Auftragsvergabe und Auftragserledigung<br />
Vergibt ein Auftraggeber einen Auftrag<br />
an einen Fremdunternehmer,<br />
ist der Arbeitsschutz <strong>von</strong> Beginn an zu<br />
berücksichtigen.<br />
Neben einer hohen Qualität des Arbeitsergebnisses<br />
muss zu jeder Zeit die<br />
Sicherheit und die Gesundheit<br />
der eigenen Mitarbeiter und der <strong>Fremdfirmen</strong>mitarbeiter<br />
gewährleistet werden<br />
(Abschnitt 2.1).<br />
8<br />
In gleichem Maße ist auch der Fremdunternehmer<br />
für die Verhütung <strong>von</strong> Arbeitsunfällen,<br />
Berufskrankheiten und für<br />
die Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren<br />
seiner Mitarbeiter verantwortlich.<br />
Im Abschnitt 2.2 werden insbesondere<br />
die Arbeitsschritte erläutert,<br />
welche sich aus der Sicht des Fremdunternehmers<br />
bei der Auftragserledigung<br />
hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />
ergeben.