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11 115 BGHW-Kompakt

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möglichen, kann diese Einsatzzeit frei auf<br />

den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

(Sifa) aufgeteilt werden. Bei<br />

der Aufteilung ist jedoch ein Mindestanteil<br />

von 20 Prozent der Grundbetreuung, jedoch<br />

nicht weniger als 0,2 Stunden pro<br />

Informationen für Betriebe mit mehr als 10 und bis zu 30 Beschäftigten<br />

Im Überblick: Aufgabenfelder der Grundbetreuung<br />

• Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung<br />

(Beurteilung der Arbeitsbedingungen)<br />

• Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung –<br />

Verhältnisprävention<br />

• Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung –<br />

Verhaltensprävention<br />

• Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in<br />

die Führungsebene<br />

• Untersuchungen nach eingetretenen Ereignissen<br />

• Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen<br />

Interessenvertretungen sowie Beschäftigten<br />

• Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten<br />

• Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen<br />

• Selbstorganisation<br />

Grundbetreuung<br />

Gruppe Einsatzzeitaufteilung pro Beschäftigtem und Jahr<br />

Summe Sifa Betriebsarzt<br />

II 1,5 Stunden 1,2 Stunden 0,3 Stunden<br />

III 0,5 Stunden 0,3 Stunden 0,2 Stunden<br />

Sifa = Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

Rechenbeispiele zur Ermittlung der Einsatzzeiten<br />

finden Sie im Anhang 2 ab Seite 20.<br />

Die im Rahmen der Einsatzzeit der Grundbetreuung<br />

von der Fachkraft für Arbeitssi-<br />

Jahr und pro Beschäftigtem, für jeden Leistungserbringer<br />

anzusetzen.<br />

Die <strong>BGHW</strong> empfiehlt folgende Aufteilung<br />

der Grundbetreuung soweit nicht zwingende<br />

betrieb liche Gründe dagegen sprechen:<br />

cherheit und dem Betriebsarzt zu erbringenden<br />

Leistungen sind in folgende neun<br />

Aufgabenfelder unterteilt:<br />

<strong>11</strong>

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