BGHW-Kompakt 2 - Medienangebot der Sparte Einzelhandel
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Gefahrstoffe im Handel • Das Andreaskreuz als Gefahrensymbol für reizende beziehungsweise gesundheitsgefährliche Gefahr stoffe entfällt (siehe Gegenüberstellung rechts). • Die Kennbuchstaben (zum Beispiel F, F+, Xi, Xn etc.) entfallen. • Die Gefahrenbezeichnungen (zum Beispiel giftig, gesundheitsschädlich), die den Gefahrensymbolen zugeordnet waren, entfallen. • 28 Gefahrenklassen treten an die Stelle der bislang bekannten 15 Gefährlichkeitsmerkmale. Dadurch können zum Beispielhafte Gegenüberstellung der Piktogramme 8 Beispiel physikalisch-chemische Eigenschaften genauer beschrieben werden. • Es werden zwei neue Signalwörter, „Gefahr“ und „Achtung“, eingeführt. Sie kennzeichnen unterschied lich hohe Gefährdungspotenziale von Gefahrstoffen, die das gleiche Gefahrensymbol tragen. • Es gibt neue Gefahrenklassen zum Beispiel „Gase unter Druck“ oder „Akute Toxizität“. • R- und S-Sätze werden ersetzt durch H- und P-Sätze (hazard and precautionary statements). Bisherige Gefahrensymbole Neue Gefahrensymbole Gefahrenbezeichnung Hochentzündlich Leichtentzündlich Bislang keine Entsprechung Sehr giftig Giftig Symbol mit Kennbuchstabe Piktogramm nach GHS Flamme Gasflasche Totenkopf mit gekreuzten Knochen Ätzend Ätzwirkung Reizend oder Gesundheitsschädlich Bislang keine Entsprechung Bislang keine Entsprechung oder Ausrufezeichen Gesundheitsgefahr
• Einige Einstufungskriterien ändern sich. Beispiel: Der Flammpunkt als Entscheidungs kriterium zwischen leicht entzündbaren und entzündbaren Flüssigkeiten wird von 21°C auf 23°C angehoben. Daher werden mehr Flüssigkeiten als bis her als „leicht enzzündbar“ einzustufen sein. In den Betrieben ergeben sich durch die Einführung der GHS-Kennzeichnung folgende Pflichten: • Gefährdungsbeurteilung aktualisieren • Sicherheitsdatenblätter überprüfen gege benenfalls aktuelle Sicherheitsdatenblätter anfordern • Kennzeichnung von Gefahrstoffen für den innerbetrieblichen Einsatz anpassen • Betriebsanweisungen überarbeiten • Unterweisungsinhalte anpassen Gefahrstoffe im Handel Übergangsfristen: Ab 1. Dezember 2010 müssen Stoffe (wie Aceton), ab 1. Juni 2015 auch Gemische (bisher Zubereitungen), wie Farben, Reinigungs mittel, nach GHS eingestuft und gekennzeichnet werden. Hinweis: Seit dem 20. Januar 2009 können Chemikalien nach der neuen Verordnung ge kenn zeichnet werden. Das heißt zunehmend werden die vertrauten orangefarbenen Symbole und die R- und S-Sätze durch die neuen Kenn zeich nungs elemente ersetzt. Außerdem: Gefahrstoffe, die bereits vor den oben genannten Stichtagen in den Verkehr gebracht und nach dem alten Sys tem eingestuft und gekennzeichnet sind, dürfen noch zwei Jahre ohne Umetikettierung verkauft werden. Diese Ab verkaufsfrist endet am 1. Dezember 2012 für Stoffe und am 1. Juni 2017 für Gemische. Beispieletikett: Entzündbare Flüssigkeiten (inkl. Erläuterung der Kennzeichnungselemente) Piktogramme Nennmenge, wenn Stoff oder Gemisch der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird Name, Anschrift,Telefonnummer des Lieferanten 200 L Gefahr Firma Mustermann Signalwort Name und Produktidentifikatoren Methanol (Lösungsmittel) (Index-Nr.: 603-001-00-X) Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Giftig bei Verschlucken. Giftig bei Hautkontakt. Giftig bei Einatmen. Schädigt die Augen - Erblindungsgefahr. Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht Rauchen. An einem gut belüfteten Ort lagern. Behälter dicht verschlossen halten. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung tragen. Bei Berührung mit der Haut: Mit reichlich Wasser und Seife waschen. Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt rufen. Unter Verschluss lagern. 11111 Musterhausen Tel: +49(0)0123-1234 H-Sätze Anzahl durch GHS-VO vorgegeben P-Sätze maximal 6 9
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• Einige Einstufungskriterien än<strong>der</strong>n sich.<br />
Beispiel: Der Flammpunkt als Entscheidungs<br />
kriterium zwischen leicht entzündbaren<br />
und entzündbaren Flüssigkeiten<br />
wird von 21°C auf 23°C angehoben. Daher<br />
werden mehr Flüssigkeiten als bis her<br />
als „leicht enzzündbar“ einzustufen sein.<br />
In den Betrieben ergeben sich durch die<br />
Einführung <strong>der</strong> GHS-Kennzeichnung folgende<br />
Pflichten:<br />
• Gefährdungsbeurteilung aktualisieren<br />
• Sicherheitsdatenblätter überprüfen gege<br />
benenfalls aktuelle Sicherheitsdatenblätter<br />
anfor<strong>der</strong>n<br />
• Kennzeichnung von Gefahrstoffen für<br />
den innerbetrieblichen Einsatz anpassen<br />
• Betriebsanweisungen überarbeiten<br />
• Unterweisungsinhalte anpassen<br />
Gefahrstoffe im Handel<br />
Übergangsfristen:<br />
Ab 1. Dezember 2010 müssen Stoffe<br />
(wie Aceton), ab 1. Juni 2015 auch Gemische<br />
(bisher Zubereitungen), wie Farben,<br />
Reinigungs mittel, nach GHS eingestuft und<br />
gekennzeichnet werden.<br />
Hinweis: Seit dem 20. Januar 2009 können<br />
Chemikalien nach <strong>der</strong> neuen Verordnung<br />
ge kenn zeichnet werden. Das heißt zunehmend<br />
werden die vertrauten orangefarbenen<br />
Symbole und die R- und S-Sätze durch<br />
die neuen Kenn zeich nungs elemente ersetzt.<br />
Außerdem: Gefahrstoffe, die bereits vor den<br />
oben genannten Stichtagen in den Verkehr<br />
gebracht und nach dem alten Sys tem eingestuft<br />
und gekennzeichnet sind, dürfen<br />
noch zwei Jahre ohne Umetikettierung verkauft<br />
werden. Diese Ab verkaufsfrist endet<br />
am 1. Dezember 2012 für Stoffe und am 1.<br />
Juni 2017 für Gemische.<br />
Beispieletikett: Entzündbare Flüssigkeiten (inkl. Erläuterung <strong>der</strong> Kennzeichnungselemente)<br />
Piktogramme<br />
Nennmenge,<br />
wenn Stoff<br />
o<strong>der</strong> Gemisch<br />
<strong>der</strong> breiten<br />
Öffentlichkeit<br />
zugänglich<br />
gemacht wird<br />
Name, Anschrift,Telefonnummer<br />
des Lieferanten<br />
200 L Gefahr<br />
Firma Mustermann<br />
Signalwort<br />
Name und<br />
Produktidentifikatoren<br />
Methanol (Lösungsmittel)<br />
(Index-Nr.: 603-001-00-X)<br />
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.<br />
Giftig bei Verschlucken.<br />
Giftig bei Hautkontakt.<br />
Giftig bei Einatmen.<br />
Schädigt die Augen - Erblindungsgefahr.<br />
Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen<br />
Oberflächen fernhalten. Nicht Rauchen.<br />
An einem gut belüfteten Ort lagern.<br />
Behälter dicht verschlossen halten.<br />
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung tragen.<br />
Bei Berührung mit <strong>der</strong> Haut:<br />
Mit reichlich Wasser und Seife waschen.<br />
Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum<br />
o<strong>der</strong> Arzt rufen.<br />
Unter Verschluss lagern.<br />
11111 Musterhausen Tel: +49(0)0123-1234<br />
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