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BGHW-Kompakt 2 - Medienangebot der Sparte Einzelhandel

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Gefahrstoffe im Handel<br />

füh ren und <strong>der</strong> Einsatz eines Rohrreinigers<br />

zu Ver ätzungen z.B. <strong>der</strong> Hände o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Augen<br />

führen. Solche Produkte wer den daher<br />

als Gefahrstoffe be zeich net (Be griffsbestimmungen<br />

siehe Anhang).<br />

Gefahrstoffe sind insbeson<strong>der</strong>e an ihrer<br />

Kennzeichnung zu er ken nen. Auf <strong>der</strong> Verpackung<br />

ist dann deutlich sichtbar mindestens<br />

eines <strong>der</strong> in <strong>der</strong> vorausstehenden Tabelle<br />

gezeigten Ge fah rensymbole und/o<strong>der</strong><br />

die Aufschrift „Entzündlich“ vorhanden.<br />

Kennzeichnung<br />

Alle Verpackungen von Gefahrstoffen müssen<br />

mit einer Kennzeichnung versehen sein<br />

(Bild 1 und 2), die neben den beschriebenen<br />

Gefahrensymbolen und Gefahrenbezeichnungen<br />

weitere wichtige Angaben zum<br />

sicheren Umgang enthält.<br />

6<br />

Dies gilt übrigens auch, wenn Gefahr stof fe,<br />

z.B. zur innerbetrieblichen Nutzung, in kleinere<br />

Behälter abgefüllt wer den. Dann sind<br />

zumindest die Ge fahr stoff bezeichnung,<br />

die wesentlichen In for mationen zur Einstufung,<br />

die möglichen Gefahren und die<br />

zu treffenden Si cherheitsmaßnahmen auf<br />

die Ge fäße auf zubringen, also neben dem<br />

Namen noch das Gefahrensymbol, die<br />

Ge fah ren hinweise (R-Sätze) und Si cher -<br />

heitsratschläge (S-Sätze).<br />

Diese R- und S-Sätze sind bei Tätigkeiten<br />

mit Gefahrstoffen in jedem Fall zu beachten.<br />

Die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und<br />

Zubereitungen muss in deutscher Sprache<br />

abgefasst sein. Sie muss deutlich erkennbar<br />

und haltbar auf <strong>der</strong> Verpackung angebracht<br />

sein. Sie darf keine die Gefahren verharmlosenden<br />

Angaben wie „Nicht giftig“,<br />

Erfor<strong>der</strong>liche Angaben auf <strong>der</strong> Verpackung eines<br />

(z.B. ätzenden) Gefahrstoffes<br />

Bild 1 Kennzeichnung eines Gefahrstoffes<br />

Bezeichnung (Handelsname)<br />

Chemische Bezeichnung <strong>der</strong> enthaltenen<br />

gefährlichen Stoffe<br />

Hinweise auf die beson<strong>der</strong>en Gefahren<br />

Gefahrensymbol und Gefahrenbezeichnung<br />

Sicherheitsratschläge<br />

Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers,<br />

Einführers o<strong>der</strong> Vertreibers

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