BGHW-Kompakt 2 - Medienangebot der Sparte Einzelhandel
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Gefahrstoffe im Handel<br />
füh ren und <strong>der</strong> Einsatz eines Rohrreinigers<br />
zu Ver ätzungen z.B. <strong>der</strong> Hände o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Augen<br />
führen. Solche Produkte wer den daher<br />
als Gefahrstoffe be zeich net (Be griffsbestimmungen<br />
siehe Anhang).<br />
Gefahrstoffe sind insbeson<strong>der</strong>e an ihrer<br />
Kennzeichnung zu er ken nen. Auf <strong>der</strong> Verpackung<br />
ist dann deutlich sichtbar mindestens<br />
eines <strong>der</strong> in <strong>der</strong> vorausstehenden Tabelle<br />
gezeigten Ge fah rensymbole und/o<strong>der</strong><br />
die Aufschrift „Entzündlich“ vorhanden.<br />
Kennzeichnung<br />
Alle Verpackungen von Gefahrstoffen müssen<br />
mit einer Kennzeichnung versehen sein<br />
(Bild 1 und 2), die neben den beschriebenen<br />
Gefahrensymbolen und Gefahrenbezeichnungen<br />
weitere wichtige Angaben zum<br />
sicheren Umgang enthält.<br />
6<br />
Dies gilt übrigens auch, wenn Gefahr stof fe,<br />
z.B. zur innerbetrieblichen Nutzung, in kleinere<br />
Behälter abgefüllt wer den. Dann sind<br />
zumindest die Ge fahr stoff bezeichnung,<br />
die wesentlichen In for mationen zur Einstufung,<br />
die möglichen Gefahren und die<br />
zu treffenden Si cherheitsmaßnahmen auf<br />
die Ge fäße auf zubringen, also neben dem<br />
Namen noch das Gefahrensymbol, die<br />
Ge fah ren hinweise (R-Sätze) und Si cher -<br />
heitsratschläge (S-Sätze).<br />
Diese R- und S-Sätze sind bei Tätigkeiten<br />
mit Gefahrstoffen in jedem Fall zu beachten.<br />
Die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und<br />
Zubereitungen muss in deutscher Sprache<br />
abgefasst sein. Sie muss deutlich erkennbar<br />
und haltbar auf <strong>der</strong> Verpackung angebracht<br />
sein. Sie darf keine die Gefahren verharmlosenden<br />
Angaben wie „Nicht giftig“,<br />
Erfor<strong>der</strong>liche Angaben auf <strong>der</strong> Verpackung eines<br />
(z.B. ätzenden) Gefahrstoffes<br />
Bild 1 Kennzeichnung eines Gefahrstoffes<br />
Bezeichnung (Handelsname)<br />
Chemische Bezeichnung <strong>der</strong> enthaltenen<br />
gefährlichen Stoffe<br />
Hinweise auf die beson<strong>der</strong>en Gefahren<br />
Gefahrensymbol und Gefahrenbezeichnung<br />
Sicherheitsratschläge<br />
Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers,<br />
Einführers o<strong>der</strong> Vertreibers