BGHW-Kompakt 2 - Medienangebot der Sparte Einzelhandel
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Betriebsanweisung gemäß § 14 GefStoffV<br />
Firma:<br />
Abteilung / Arbeitsplatz: Hausverwaltung<br />
Tätigkeit: Beseitigen verschütteter Gefahrstoffe<br />
gesundheitsschädlich<br />
Gefahrstoffbezeichnung<br />
Gruppe C<br />
Gesundheitsschädliche Gefahrstoffe<br />
Datum:<br />
Unterschrift:<br />
Gefahren für Mensch und Umwelt<br />
• Die Gefahrstoffe <strong>der</strong> Gruppe C können durch Einatmen, Verschlu-<br />
cken o<strong>der</strong> Aufnahme durch die Haut in den Körper gelangen.<br />
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />
Verhalten im Gefahrfall<br />
Erste Hilfe<br />
Sachgerechte Entsorgung<br />
Gefahrstoffe im Handel<br />
• Sie könne Gesundheitsschäden von beschränkter Wirkung hervorrufen<br />
und sind meist wassergefahrdend.<br />
• Beim Beseitigen verschütteter Gefahrstoffe <strong>der</strong> Gruppe C nicht<br />
rauchen.<br />
• Die bereitsgestellten säuren- und laugenbeständigen Schutzhandschue<br />
sind zu tragen.<br />
• Dänpfe und Stäube nicht einatmen, für gute Belüftung sorgen.<br />
• Flüssige Stoffe <strong>der</strong> Gruppe C nach Verschütten mit dem bereitgestellten<br />
Binde-Granulat aufnehmen.<br />
• Feste Stoffe <strong>der</strong> Gruppe C nach Vorschriften ohne Staubbildung<br />
zusammenfegen.<br />
• Mit Gefahrstoffe <strong>der</strong> Gruppe C verschmutzte Kleidung ausziehen.<br />
• Nach Einatmen: Frische luft zuführen.<br />
• Nach Augenkontakt: Mit viel Wasser spülen, bereitgestellte<br />
augendusche benutzen, Augenarzt aufsuchen (Gefahrstoffetikett/Sicherhitsdatenblatt<br />
mitnehmen).<br />
• Nach Hautkontakt: Mit Wasser und Seife abwaschen.<br />
• Benutzes Binde-Granulat, feste und flüssige Reste und Abfälle<br />
<strong>der</strong> Gruppe C in den bereitgestellten Samelbehälter geben.<br />
Muster-Betriebsanweisung Geschäftsleitung Mustermann