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BGHW-Kompakt 2 - Medienangebot der Sparte Einzelhandel

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Betriebsanweisung gemäß § 14 GefStoffV<br />

Firma:<br />

Abteilung / Arbeitsplatz: Hausverwaltung<br />

Tätigkeit: Beseitigen verschütteter Gefahrstoffe<br />

gesundheitsschädlich<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Gruppe C<br />

Gesundheitsschädliche Gefahrstoffe<br />

Datum:<br />

Unterschrift:<br />

Gefahren für Mensch und Umwelt<br />

• Die Gefahrstoffe <strong>der</strong> Gruppe C können durch Einatmen, Verschlu-<br />

cken o<strong>der</strong> Aufnahme durch die Haut in den Körper gelangen.<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Erste Hilfe<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Gefahrstoffe im Handel<br />

• Sie könne Gesundheitsschäden von beschränkter Wirkung hervorrufen<br />

und sind meist wassergefahrdend.<br />

• Beim Beseitigen verschütteter Gefahrstoffe <strong>der</strong> Gruppe C nicht<br />

rauchen.<br />

• Die bereitsgestellten säuren- und laugenbeständigen Schutzhandschue<br />

sind zu tragen.<br />

• Dänpfe und Stäube nicht einatmen, für gute Belüftung sorgen.<br />

• Flüssige Stoffe <strong>der</strong> Gruppe C nach Verschütten mit dem bereitgestellten<br />

Binde-Granulat aufnehmen.<br />

• Feste Stoffe <strong>der</strong> Gruppe C nach Vorschriften ohne Staubbildung<br />

zusammenfegen.<br />

• Mit Gefahrstoffe <strong>der</strong> Gruppe C verschmutzte Kleidung ausziehen.<br />

• Nach Einatmen: Frische luft zuführen.<br />

• Nach Augenkontakt: Mit viel Wasser spülen, bereitgestellte<br />

augendusche benutzen, Augenarzt aufsuchen (Gefahrstoffetikett/Sicherhitsdatenblatt<br />

mitnehmen).<br />

• Nach Hautkontakt: Mit Wasser und Seife abwaschen.<br />

• Benutzes Binde-Granulat, feste und flüssige Reste und Abfälle<br />

<strong>der</strong> Gruppe C in den bereitgestellten Samelbehälter geben.<br />

Muster-Betriebsanweisung Geschäftsleitung Mustermann

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