BGHW-Kompakt 2 - Medienangebot der Sparte Einzelhandel

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21.07.2013 Aufrufe

Gefahrstoffe im Handel Bild 11 Selbstschließender Sammelbehälter für lösemittelgetränkte Abfäll, nicht brennbar und mit unterlüftetem Boden rufzentrale auf dem Aus hang über die berufs ge nos sen schaft liche Zugehörigkeit mit Anleitung zur Ersten Hilfe (Bestell-Nr. A 1). Hinweise auf stoffspezifische Erste-Hilfe- Maßnahmen gibt das Sicherheitsdatenblatt. Diese müssen mit der Betriebsanweisung allen mit dem Arbeitsstoff Be schäftigten und auch den Ersthelfern be kannt gemacht werden. Die zur Durchführung dieser Maßnahmen benötigten Hilfsmittel, z.B. eine Au gen spülflasche zum Ausspülen benetzter Augen, sind am Arbeitsplatz bereitzuhalten (Bild 14, Bild 15). Unterstützung bei der Ermittlung und Festlegung der notwendigen Maßnahmen können u.a. der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit geben. Die Leitlinie „Anforderungen an Spülflüssigkeiten“ ist im Internet unter www.bgchemie.de -> Prävention -> Ar beitsmedizin -> Erste Hilfe veröffentlicht. 22 Bild 12 Granulat zum Aufsaugen verschütteter Flüssigkeiten Arbeitsmedizinische Vorsorge Für bestimmte Tätigkeiten sieht der Gesetzgeber arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen vor, die im Handel jedoch selten erforderlich sind. Ausnahme: Wird z.B. Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als 2 Stunden durchgeführt, so muss der Arbeitgeber den betroffenen Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen an bie ten (Annahme des Angebotes durch die Beschäftigten freiwillig), bei Feuchtarbeit von arbeitstäglich

→ Person aus dem Gefahrenbereich bringen → wenn möglich, Notruf durch dritte Person veranlassen Eine ausführliche Anleitung zur Ersten Hilfe finden Sie in jedem Verbandkasten oder können Sie bestellen (Bestell-Nr. BGI 503) • kleine Stückzahl (kostenfrei): Telefon 0228 5406-5854, Fax 5406-5899 • große Stückzahl (kostenpflichtig): Fax 2631 801-2223, Wolters Kluwer Deutschland, Neuwied Bestell-Nr. A1 (BN) – 01/2011 → Bewusstsein prüfen laut ansprechen, anfassen, vorsichtig an der Schulter schütteln vorhanden Nicht vorhanden Um Hilfe rufen! → Atmung prüfen Atemwege freimachen, Kopf nackenwärts beugen, Kinn anheben, sehen/hören/fühlen → Situationsgerecht helfen → Stabile Seitenlage z. B. Wunden versorgen, Brüche ruhig stellen ✆ Notruf Bewusstsein und Atmung überwachen normale Atmung * Sofern verfügbar – den Anweisungen des „Automatisierten Externen Defibrillators“ (AED) folgen Dieser Betrieb gehört zur Regionaldirektion West, Standort Bonn → 30 x Herzdruck-Massage → im Wechsel mit 2 x Beatmung Hände in Brustmitte, 1 sec lang Luft in Mund Drucktiefe 5 – 6 cm, oder Nase einblasen Arbeitstempo 100 – 120/min Keine normale Atmung ✆ Notruf, AED* holen (lassen)! ✆ Notruf: _________________________ Wichtig: → Ruhe bewahren → Unfallstelle sichern → eigene Sicherheit beachten Notruf so früh wie möglich situationsgerecht absetzen! Bitte entsprechend informieren: Wo geschah es? Was geschah? Wie viele Verletzte? Welche Art von Verletzungen? Warten auf Rückfragen! Rufnummer Rettungsleitstelle Giftnotruf Betriebliche Unfallmeldestelle Ersthelfer Verbandkasten bei Durchgangsärzte** Telefon Adresse Telefon Adresse HNO-Arzt Telefon Adresse Augenarzt Telefon Adresse Unfallkrankenhaus Adresse ** Durchgangsärzte finden Sie im Internet unter www.dguv.de/landesverbaende/de/datenbank/index.jsp 53102 Bonn Telefon 0228 5406-0 Fax 0228 5406-61500 bonn@bghw.de www.bghw.de Bild 13 Aushang über die berufsgenossenschaftliche Zugehörigkeit mehr als 4 Stun den sind arbeitsmedizinische Vor sorgeuntersuchungen verpflichtend. Vor sorgeuntersuchungen sind auch Be schäftigten anzubieten, wenn eine Ex position durch Hartholzstaub besteht. Wird der Arbeitsplatzgrenzwert hierbei nicht eingehalten, sind re gelmäßige Vorsorgeuntersuchungen verpflichtend. Hilfestellung bei der Klärung der Frage, ob arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen sind, kann der Betriebsarzt geben, der dann ggf. auch die entsprechenden Untersuchungen durchführen bzw. bei der Auswahl geeigneter Ärzte unterstützen kann. Generell darf der Arbeitgeber mit der Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen nur Ärzte beauftragen, die entweder Fachärzte für Arbeitsmedizin sind oder die Zusatzbezeichnung „Be triebs me dizin“ führen. Einsatz von Fremdfirmen In vielen Unternehmen ist es mittlerweile an der Tagesordnung, dass neben den eigenen Mitarbeitern auch Mitarbeiter von Bild 14 Rettungszeichen E 06, Augenspüleinrichtung Gefahrstoffe im Handel Fremdfirmen tätig werden, und das z.B. nicht nur im Rahmen von Re paratur- und Installationsarbeiten, son dern auch regelmäßig, wie bei spiels weise der Einsatz von Rei nigungs firmen zur täglichen Reinigung der Fußböden in der Betriebsstätte. Wer den bei solchen Tätigkeiten Ge fahr - stoffe eingesetzt, so ist der Ar beit geber in seiner Funktion als Auftraggeber dafür verantwortlich, dass nur Firmen mit der Durchführung der Tätigkeiten be auftragt werden, die über die er for derlichen Fachkenntnisse und Er fah rungen verfügen. Er hat außerdem das be auftragte Unternehmen über be son dere innerbetriebliche Gefahrenquellen und spezielle betriebliche Ab läufe zu in formieren. Be steht während des Fremd firmeneinsatzes die Möglichkeit der gegenseitigen Gefährdung, so kann es ggf. notwendig sein, einen Ko or di na tor zu be stellen, der die notwen di gen Infor mationen über die durch zu füh ren den Ar beiten und die entsprech en den Schutz maßnahmen be sitzt. Bild 15 Augenspülflasche Beschäftigungsbeschränkungen Der Unternehmer darf Jugendliche und werdende Mütter nur unter bestimmten Bedingungen mit Gefahrstoffen beschäftigen, die im Mutterschutzgesetz und im Jugendarbeitsschutzgesetz beschrieben sind. 23

Gefahrstoffe im Handel<br />

Bild 11 Selbstschließen<strong>der</strong> Sammelbehälter für lösemittelgetränkte<br />

Abfäll, nicht brennbar und mit unterlüftetem<br />

Boden<br />

rufzentrale auf dem Aus hang über die berufs<br />

ge nos sen schaft liche Zugehörigkeit mit<br />

Anleitung zur Ersten Hilfe (Bestell-Nr. A 1).<br />

Hinweise auf stoffspezifische Erste-Hilfe-<br />

Maßnahmen gibt das Sicherheitsdatenblatt.<br />

Diese müssen mit <strong>der</strong> Betriebsanweisung<br />

allen mit dem Arbeitsstoff Be schäftigten<br />

und auch den Ersthelfern be kannt gemacht<br />

werden. Die zur Durchführung dieser Maßnahmen<br />

benötigten Hilfsmittel, z.B. eine<br />

Au gen spülflasche zum Ausspülen benetzter<br />

Augen, sind am Arbeitsplatz bereitzuhalten<br />

(Bild 14, Bild 15). Unterstützung bei <strong>der</strong> Ermittlung<br />

und Festlegung <strong>der</strong> notwendigen<br />

Maßnahmen können u.a. <strong>der</strong> Betriebsarzt<br />

und die Fachkraft für Arbeitssicherheit geben.<br />

Die Leitlinie „Anfor<strong>der</strong>ungen an Spülflüssigkeiten“<br />

ist im Internet unter<br />

www.bgchemie.de -> Prävention -> Ar beitsmedizin<br />

-> Erste Hilfe veröffentlicht.<br />

22<br />

Bild 12 Granulat zum Aufsaugen verschütteter Flüssigkeiten<br />

Arbeitsmedizinische Vorsorge<br />

Für bestimmte Tätigkeiten sieht <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />

arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />

vor, die im Handel jedoch selten<br />

erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />

Ausnahme: Wird z.B. Feuchtarbeit von regelmäßig<br />

mehr als 2 Stunden durchgeführt,<br />

so muss <strong>der</strong> Arbeitgeber den betroffenen<br />

Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />

an bie ten (Annahme<br />

des Angebotes durch die Beschäftigten freiwillig),<br />

bei Feuchtarbeit von arbeitstäglich

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