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BGHW-Kompakt 2 - Medienangebot der Sparte Einzelhandel

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Gefahrstoffe im Handel<br />

Bild 9 Geeignete Gefäße zur aufbewahrung von Gefahrenstoffen<br />

aus bruchsicherem Kunststoff<br />

nung, den wesentlichen Informationen zur<br />

Einstufung, den Ge fahrenhinweisen und Sicherheitsratschlägen<br />

(vgl. Kennzeichnung).<br />

Aufbewahren und Lagern<br />

In Arbeitsräumen dürfen Gefahrstoffe nur<br />

in Mengen vorhanden sein, die für den Fortgang<br />

<strong>der</strong> Arbeit notwendig sind. Dies bedeutet,<br />

dass im Arbeitsraum keine größere<br />

Menge eines Ge fahr stoffes vorhanden sein<br />

darf, als an dem jeweiligen Arbeitstag benötigt<br />

wird.<br />

Hierzu ein Beispiel: Werden in <strong>der</strong> Lackiererei<br />

einer Möbelschreinerei an einem Arbeitstag<br />

einzig Sessel mit schwarzer Farbe lackiert, so<br />

dürfen an diesem Tag nur die schwarze Farbe<br />

und <strong>der</strong> dazugehörige Verdünner in <strong>der</strong><br />

an diesem Tag benötigten Menge in dem<br />

Lackierraum/-kabine vorhanden sein; alle<br />

an<strong>der</strong>en Gefahrstoffe wie weitere Farben,<br />

Kleber, Lösemittel etc. sind in einem separaten<br />

Raum zu lagern, <strong>der</strong> kein Arbeitsraum ist.<br />

Räume, in denen Gefahrstoffe gelagert werden,<br />

sollen kühl und gut belüftet sein. Ggf.<br />

kann es erfor<strong>der</strong>lich sein, La ger räume mit<br />

Warnschil<strong>der</strong>n zu kennzeichnen, wenn z.B.<br />

brennbare Flüssigkeiten gelagert werden.<br />

Gefahrstoffe sind so aufzubewahren, dass<br />

unsachgemäße Verwendung nach Möglichkeit<br />

verhin<strong>der</strong>t wird. Es ist zu empfehlen, Gefahrstoffe<br />

in einem verschließbaren Schrank<br />

(Bild 10) o<strong>der</strong> Lagerraum aufzubewahren,<br />

<strong>der</strong> nur von befugten und fachkundigen Per-<br />

20<br />

sonen geöffnet werden kann. Dies ist für alle<br />

giftigen Stoffe zwingend vorgeschrieben!<br />

Wechselwirkungen von Gefahrstoffen<br />

Bevor Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im<br />

Betrieb aufgenommen werden, muss<br />

man sich u.a. anhand <strong>der</strong> Kennzeichnung<br />

und <strong>der</strong> Betriebsanweisung mit den<br />

grundlegenden Informationen zu Verwendungszweck<br />

und -menge und den einzuhaltenden<br />

Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen<br />

vertraut machen. Hierbei ist z.B. auch zu<br />

prüfen, ob Gefahrstoffe zu sam men verwendet<br />

werden dürfen. Zur Bildung neuer<br />

Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften kann<br />

es kommen, wenn mehrere nicht aufeinan<strong>der</strong><br />

abgestimmte Gefahrstoffe zusammen<br />

verwendet werden. Durch Presseberichte<br />

bekannt ge worden sind mehrere Fälle<br />

schwerer Vergiftungen durch Chlorgas, das<br />

sich bei <strong>der</strong> gleichzeitigen Verwendung<br />

von hypo chloridhaltigen und sauren Sa nitärreinigern<br />

gebildet hatte. Gefahrstoffe<br />

dürfen deshalb nur einzeln verwendet<br />

werden, es sei denn, die Gebrauchs- o<strong>der</strong><br />

Betriebsanweisung verlangt ausdrücklich<br />

etwas an<strong>der</strong>es.<br />

Entsorgen von Gefahrstoffen<br />

Abfälle und Rückstände gefährlicher Stoffe<br />

und Zubereitungen müssen un verzüglich<br />

und gefahrlos beseitigt werden. Wie dies im<br />

Einzelfall zu ge schehen hat, beschreibt das<br />

zugehörige Sicherheitsdatenblatt.<br />

Nur in wenigen Fällen kann man Rückstände<br />

von Gefahrstoffen mit dem normalen<br />

Müll entsorgen. Geringe Reste mancher<br />

ätzen<strong>der</strong> Arbeitsstoffe (wässrige Säuren<br />

und Laugen) können mit viel Wasser in den<br />

Ausguss gespült werden.<br />

Es sind daher für die unterschiedlichen<br />

Stoffe separate Sammelbehälter au ßer halb<br />

<strong>der</strong> Arbeitsräume bereitzustellen. So können<br />

z.B. lösemittelhaltige flüssige Gefahrstoffe<br />

in einem Kanister ge sammelt werden.<br />

Für lösemittelgetränkte feste Abfälle

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