BGHW-Kompakt 2 - Medienangebot der Sparte Einzelhandel
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Gefahrstoffe im Handel<br />
Bild 9 Geeignete Gefäße zur aufbewahrung von Gefahrenstoffen<br />
aus bruchsicherem Kunststoff<br />
nung, den wesentlichen Informationen zur<br />
Einstufung, den Ge fahrenhinweisen und Sicherheitsratschlägen<br />
(vgl. Kennzeichnung).<br />
Aufbewahren und Lagern<br />
In Arbeitsräumen dürfen Gefahrstoffe nur<br />
in Mengen vorhanden sein, die für den Fortgang<br />
<strong>der</strong> Arbeit notwendig sind. Dies bedeutet,<br />
dass im Arbeitsraum keine größere<br />
Menge eines Ge fahr stoffes vorhanden sein<br />
darf, als an dem jeweiligen Arbeitstag benötigt<br />
wird.<br />
Hierzu ein Beispiel: Werden in <strong>der</strong> Lackiererei<br />
einer Möbelschreinerei an einem Arbeitstag<br />
einzig Sessel mit schwarzer Farbe lackiert, so<br />
dürfen an diesem Tag nur die schwarze Farbe<br />
und <strong>der</strong> dazugehörige Verdünner in <strong>der</strong><br />
an diesem Tag benötigten Menge in dem<br />
Lackierraum/-kabine vorhanden sein; alle<br />
an<strong>der</strong>en Gefahrstoffe wie weitere Farben,<br />
Kleber, Lösemittel etc. sind in einem separaten<br />
Raum zu lagern, <strong>der</strong> kein Arbeitsraum ist.<br />
Räume, in denen Gefahrstoffe gelagert werden,<br />
sollen kühl und gut belüftet sein. Ggf.<br />
kann es erfor<strong>der</strong>lich sein, La ger räume mit<br />
Warnschil<strong>der</strong>n zu kennzeichnen, wenn z.B.<br />
brennbare Flüssigkeiten gelagert werden.<br />
Gefahrstoffe sind so aufzubewahren, dass<br />
unsachgemäße Verwendung nach Möglichkeit<br />
verhin<strong>der</strong>t wird. Es ist zu empfehlen, Gefahrstoffe<br />
in einem verschließbaren Schrank<br />
(Bild 10) o<strong>der</strong> Lagerraum aufzubewahren,<br />
<strong>der</strong> nur von befugten und fachkundigen Per-<br />
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sonen geöffnet werden kann. Dies ist für alle<br />
giftigen Stoffe zwingend vorgeschrieben!<br />
Wechselwirkungen von Gefahrstoffen<br />
Bevor Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im<br />
Betrieb aufgenommen werden, muss<br />
man sich u.a. anhand <strong>der</strong> Kennzeichnung<br />
und <strong>der</strong> Betriebsanweisung mit den<br />
grundlegenden Informationen zu Verwendungszweck<br />
und -menge und den einzuhaltenden<br />
Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen<br />
vertraut machen. Hierbei ist z.B. auch zu<br />
prüfen, ob Gefahrstoffe zu sam men verwendet<br />
werden dürfen. Zur Bildung neuer<br />
Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften kann<br />
es kommen, wenn mehrere nicht aufeinan<strong>der</strong><br />
abgestimmte Gefahrstoffe zusammen<br />
verwendet werden. Durch Presseberichte<br />
bekannt ge worden sind mehrere Fälle<br />
schwerer Vergiftungen durch Chlorgas, das<br />
sich bei <strong>der</strong> gleichzeitigen Verwendung<br />
von hypo chloridhaltigen und sauren Sa nitärreinigern<br />
gebildet hatte. Gefahrstoffe<br />
dürfen deshalb nur einzeln verwendet<br />
werden, es sei denn, die Gebrauchs- o<strong>der</strong><br />
Betriebsanweisung verlangt ausdrücklich<br />
etwas an<strong>der</strong>es.<br />
Entsorgen von Gefahrstoffen<br />
Abfälle und Rückstände gefährlicher Stoffe<br />
und Zubereitungen müssen un verzüglich<br />
und gefahrlos beseitigt werden. Wie dies im<br />
Einzelfall zu ge schehen hat, beschreibt das<br />
zugehörige Sicherheitsdatenblatt.<br />
Nur in wenigen Fällen kann man Rückstände<br />
von Gefahrstoffen mit dem normalen<br />
Müll entsorgen. Geringe Reste mancher<br />
ätzen<strong>der</strong> Arbeitsstoffe (wässrige Säuren<br />
und Laugen) können mit viel Wasser in den<br />
Ausguss gespült werden.<br />
Es sind daher für die unterschiedlichen<br />
Stoffe separate Sammelbehälter au ßer halb<br />
<strong>der</strong> Arbeitsräume bereitzustellen. So können<br />
z.B. lösemittelhaltige flüssige Gefahrstoffe<br />
in einem Kanister ge sammelt werden.<br />
Für lösemittelgetränkte feste Abfälle