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BGHW-Kompakt 2 - Medienangebot der Sparte Einzelhandel

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Gefahrstoffe im Handel<br />

Bei <strong>der</strong> Erstellung von Betriebsanweisungen<br />

kann sich <strong>der</strong> Unternehmer o<strong>der</strong> sein<br />

Beauftragter insbeson<strong>der</strong>e von <strong>der</strong> Fachkraft<br />

für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt<br />

be raten lassen.<br />

Die fertige Betriebsanweisung ist an geeigneter<br />

Stelle in <strong>der</strong> Arbeitsstätte bekannt<br />

zumachen.<br />

18<br />

Ungenau:<br />

Betriebsanweisung nach GefStoffV<br />

Firma:<br />

Abteilung/Arbeitsplatz: Hausverwaltung<br />

Tätigkeit: Umgang mit Verdünner<br />

...<br />

.....<br />

.......<br />

SACHGERECHTE ENTSORGUNG<br />

Reste an Verdünner und ausgelaufener<br />

Ver dünner müssen sachgerecht entsorgt<br />

werden.<br />

....<br />

Unterweisung <strong>der</strong> Beschäftigten<br />

Anhand <strong>der</strong> erstellten Betriebsanweisung<br />

muss <strong>der</strong> Unternehmer dann alle<br />

Be schäftigten, die Tätigkeiten mit Ge fahr -<br />

stoffen durchführen, vor <strong>der</strong> Be schäftigung<br />

und danach mindestens ein mal jährlich arbeitsplatz-<br />

und tätigkeitsbezogen mündlich<br />

unterweisen. Im Rahmen <strong>der</strong> Unterweisung<br />

sind die Be schäftigten ggf. durch einen Betriebs<br />

arzt auch arbeitsmedizinisch-toxikolo<br />

gisch zu beraten, u.a. sind sie dabei auf die<br />

beson<strong>der</strong>en Gesundheitsgefahren bei Tätigkeiten<br />

mit Ge fahrstoffen hinzuweisen und<br />

über mögliche Vorsorgeuntersuchungen zu<br />

in formieren. Eine zu sätzliche Unter wei sung<br />

ist erfor<strong>der</strong>lich, wenn sich Än de rungen beim<br />

Umgang mit den Ge fahrstoffen ergeben,<br />

Konkret:<br />

Betriebsanweisung nach GefStoffV<br />

Firma:<br />

Abteilung/Arbeitsplatz: Hausverwaltung<br />

Tätigkeit: Umgang mit Verdünner<br />

...<br />

.....<br />

.......<br />

SACHGERECHTE ENTSORGUNG<br />

Reste an Verdünner, verunreinigter Ver dün ner<br />

sowie das zum Aufsaugen ver schüt teten Verdünners<br />

verwendete Kie sel gur sind in einen<br />

leeren Lieferbehälter zu füllen und dieser mit<br />

„Verdünner-Ab fäl le“ zu kennzeichnen. Abfall-<br />

Behälter und leere Verdünner-Gefäße gut<br />

ver schlos sen in <strong>der</strong> Hausinspektion zur sach -<br />

gerechten Entsorgung abgeben.<br />

...<br />

z.B. durch neue Arbeitsverfahren, an<strong>der</strong>e Ge -<br />

fahrstoffe o<strong>der</strong> wenn sich Unfälle ereignet<br />

haben.<br />

Die Unterweisungen sind grundsätzlich von<br />

den jeweiligen betrieblichen Vor ge setzten<br />

durchzuführen. Die Beschäftigten haben an<br />

den Unterweisungen teilzunehmen. Inhalt<br />

<strong>der</strong> Unterweisung sind die durch die jeweils<br />

aktuelle Be triebs anweisung vorgegebenen<br />

Themen. Haben sich Unfälle mit Gefahrstoffen<br />

er eignet, so sind diese und die Schlussfolgerungen<br />

daraus anzusprechen.<br />

Der Unterweisende hat sich davon zu überzeugen,<br />

dass die Unterweisung von den Teilnehmern<br />

ausreichend verstanden worden ist.<br />

Inhalt, Teilnehmer und Datum <strong>der</strong> Unterweisung<br />

sind schriftlich festzuhalten; auf<br />

Wunsch ist dem Unterwiesenen eine Kopie<br />

auszuhändigen. Die Un ter wie senen haben<br />

Inhalt und Zeitpunkt <strong>der</strong> Unterweisungen<br />

durch Un ter schrift zu bestätigen (dazu<br />

Nach weis block „Unterweisungen“, Bestell-

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