BGHW-Kompakt 2 - Medienangebot der Sparte Einzelhandel
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Gefahrstoffe im Handel<br />
Bei <strong>der</strong> Erstellung von Betriebsanweisungen<br />
kann sich <strong>der</strong> Unternehmer o<strong>der</strong> sein<br />
Beauftragter insbeson<strong>der</strong>e von <strong>der</strong> Fachkraft<br />
für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt<br />
be raten lassen.<br />
Die fertige Betriebsanweisung ist an geeigneter<br />
Stelle in <strong>der</strong> Arbeitsstätte bekannt<br />
zumachen.<br />
18<br />
Ungenau:<br />
Betriebsanweisung nach GefStoffV<br />
Firma:<br />
Abteilung/Arbeitsplatz: Hausverwaltung<br />
Tätigkeit: Umgang mit Verdünner<br />
...<br />
.....<br />
.......<br />
SACHGERECHTE ENTSORGUNG<br />
Reste an Verdünner und ausgelaufener<br />
Ver dünner müssen sachgerecht entsorgt<br />
werden.<br />
....<br />
Unterweisung <strong>der</strong> Beschäftigten<br />
Anhand <strong>der</strong> erstellten Betriebsanweisung<br />
muss <strong>der</strong> Unternehmer dann alle<br />
Be schäftigten, die Tätigkeiten mit Ge fahr -<br />
stoffen durchführen, vor <strong>der</strong> Be schäftigung<br />
und danach mindestens ein mal jährlich arbeitsplatz-<br />
und tätigkeitsbezogen mündlich<br />
unterweisen. Im Rahmen <strong>der</strong> Unterweisung<br />
sind die Be schäftigten ggf. durch einen Betriebs<br />
arzt auch arbeitsmedizinisch-toxikolo<br />
gisch zu beraten, u.a. sind sie dabei auf die<br />
beson<strong>der</strong>en Gesundheitsgefahren bei Tätigkeiten<br />
mit Ge fahrstoffen hinzuweisen und<br />
über mögliche Vorsorgeuntersuchungen zu<br />
in formieren. Eine zu sätzliche Unter wei sung<br />
ist erfor<strong>der</strong>lich, wenn sich Än de rungen beim<br />
Umgang mit den Ge fahrstoffen ergeben,<br />
Konkret:<br />
Betriebsanweisung nach GefStoffV<br />
Firma:<br />
Abteilung/Arbeitsplatz: Hausverwaltung<br />
Tätigkeit: Umgang mit Verdünner<br />
...<br />
.....<br />
.......<br />
SACHGERECHTE ENTSORGUNG<br />
Reste an Verdünner, verunreinigter Ver dün ner<br />
sowie das zum Aufsaugen ver schüt teten Verdünners<br />
verwendete Kie sel gur sind in einen<br />
leeren Lieferbehälter zu füllen und dieser mit<br />
„Verdünner-Ab fäl le“ zu kennzeichnen. Abfall-<br />
Behälter und leere Verdünner-Gefäße gut<br />
ver schlos sen in <strong>der</strong> Hausinspektion zur sach -<br />
gerechten Entsorgung abgeben.<br />
...<br />
z.B. durch neue Arbeitsverfahren, an<strong>der</strong>e Ge -<br />
fahrstoffe o<strong>der</strong> wenn sich Unfälle ereignet<br />
haben.<br />
Die Unterweisungen sind grundsätzlich von<br />
den jeweiligen betrieblichen Vor ge setzten<br />
durchzuführen. Die Beschäftigten haben an<br />
den Unterweisungen teilzunehmen. Inhalt<br />
<strong>der</strong> Unterweisung sind die durch die jeweils<br />
aktuelle Be triebs anweisung vorgegebenen<br />
Themen. Haben sich Unfälle mit Gefahrstoffen<br />
er eignet, so sind diese und die Schlussfolgerungen<br />
daraus anzusprechen.<br />
Der Unterweisende hat sich davon zu überzeugen,<br />
dass die Unterweisung von den Teilnehmern<br />
ausreichend verstanden worden ist.<br />
Inhalt, Teilnehmer und Datum <strong>der</strong> Unterweisung<br />
sind schriftlich festzuhalten; auf<br />
Wunsch ist dem Unterwiesenen eine Kopie<br />
auszuhändigen. Die Un ter wie senen haben<br />
Inhalt und Zeitpunkt <strong>der</strong> Unterweisungen<br />
durch Un ter schrift zu bestätigen (dazu<br />
Nach weis block „Unterweisungen“, Bestell-