BGHW-Kompakt 2 - Medienangebot der Sparte Einzelhandel

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21.07.2013 Aufrufe

Gefahrstoffe im Handel neh mer, bevor Tätigkeiten mit Ge fahrstoffen durchgeführt werden, eine Ge - fähr dungsbeurteilung durchzufüh ren, um Gesundheits- und Unfallgefährdungen mit Gefahrstoffen zu vermeiden. Die Gefährdungsbeurteilung ist zu do ku mentieren. Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Unternehmer nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zu ermitteln und zu bewerten, welchen Gefährdungen die Be schäf tigten bei ihrer Tätigkeit mit Ge fahrstoffen ausgesetzt sind und welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Hierzu sind unter Umständen besondere Kennt nisse über die gefährlichen Stoff eigenschaften der eingesetzten Ge fahrstoffe notwendig, um Gefährdungen erkennen und beurteilen zu können. Auf der Grundlage der Gefähr dungs beur teilung sind dann geeignete Schutzmaßnahmen auszuwählen und um zusetzen. Bei dieser Bestandsaufnahme sollte besonders die Frage im Vordergrund stehen, ob es möglich ist, den verwendeten Gefahrstoff durch einen un gefährlichen oder zumindest weniger gefährlichen zu ersetzen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind unterschiedliche Arten von Ge fährdungen, die Gefahrstoffe mit sich bringen können, zu berücksichtigen: • Brand- und Explosionsgefährdungen • Gefährdungen durch toxische Ei genschaften • Gefährdungen durch besondere Stoff - eigenschaften (nicht als Ge fahr stoff gekennzeichneter Stoffe) 12 Die wichtigste Informationsquelle zur Ge fährdungsbeurteilung ist das Sicherheitsdatenblatt der Gefahrstoffe. Zu beachten sind außerdem: • die Arbeitsbedingungen, z.B.: Wird der Geschirrspülmaschinenreiniger als loses Pulver eingesetzt oder automatisch aus einem Vorratsbehälter zudosiert? Wird die Bodenreinigung von Hand oder mit einer Reinigungsmaschine durchgeführt? • die verwendete Stoffmenge, • die Höhe und Dauer der Einwirkung der Gefahrstoffe, • die Art und Weise, wie die Beschäftigten mit dem Gefahrstoff in Be rührung kommen können, d.h. wird der Ge fahr stoff über die Haut (dermal) oder durch Einatmen (inhalativ) aufgenommen Ein wichtiger Hinweis zur Gefährdungsbeurteilung: Es ist möglich eine Gefährdungsbeurteilung, die der Hersteller / Inverkehrbringer des Gefahrstoffes mitliefert, zu übernehmen. Voraussetzung: Die betrieblichen Tätigkeiten werden gemäß den Angaben und Festlegungen der mitgelieferten Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Sinnvoll ist es, eine solche Gefährdungsbeurteilung oder zumindest de taillierte Informationen zu den verwendeten Stof fen vom Lieferanten zu verlangen (Musterbrief hierzu im Anhang). Die Gefährdungsbeurteilung ist unabhängig von der Zahl der Beschäftigten erstmals vor Aufnahme der Tätigkeit zu dokumentieren. Die Dokumentation muss folgendes enthalten; die Gefährdungen am Arbeitsplatz, das Ergebnis der Suche nach Ersatzstoffen, die durchzuführenden Schutzmaßnahmen, und die Ermittlungsergebnisse, die belegen, dass der Arbeits

platzgrenzwert eingehalten wird oder - bei Stoffen ohne Arbeitsplatzgrenzwert - die ergriffenen technischen Schutzmaßnahmen wirksam sind. Auf eine detaillierte Dokumentation kann bei Tätigkeiten mit geringer Gefährdung verzichtet werden. Falls in anderen Fällen auf eine detaillierte Dokumentation verzichtet wird, ist dies nachvollziehbar zu begründen. Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Sie ist umgehend zu aktualisieren, wenn maßgebliche Veränderungen oder neue Informationen dies erfordern oder wenn sich eine Aktualisierung auf Grund der Ergebnisse arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen als notwendig erweist. Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung werden geeignete Maßnahmen ausgewählt, um das Entstehen von Gesundheits- und Unfallgefährdungen durch Gefahrstoffe zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. Hierbei sind die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung zu beachten (siehe Schaubild). Gefahrstoffe - nötig oder vermeidbar? Oberste Priorität hat immer ein Ersatz des Gefahrstoffes durch ein ungefährliches oder weniger gefährliches Produkt. Werden im Betrieb also Gefahrstoffe eingesetzt, so ist zu prüfen, ob sie für das Arbeitsverfahren notwendig sind, oder ob das Arbeitsziel nicht auch ohne sie erreicht werden kann, ggf. auch durch Änderung des Arbeitsverfahrens. Die Möglichkeit Gefahrstoffe zu ersetzen, bietet sich häufiger als allgemein angenommen, wie einige Beispiele zeigen: Gefahrstoffe im Handel • Lacke und Farben auf Lösemittelbasis sind entzündlich und oft auch gesundheitsschädlich. Pinsel, die mit diesen Farben und Lacken in Be rührung gekommen sind, müssen mit ebenfalls entzündlichen und gesundheitsschädlichen Lösemitteln gereinigt oder in solchen aufbewahrt werden. Dispersionslacke auf Wasserbasis sind ungefährlich, lassen sich mit Wasser verdünnen und haben den zusätzlichen Vorteil, dass die verwendeten Pinsel mit Wasser ausgewaschen werden können. • Die Fettfilter aus den Dunstabzugshauben von Küchen müssen mindestens alle zwei Wochen gereinigt werden. Oft werden sie mit entzündlichen und/oder gesundheitsschädlichen Kalt reinigern entfettet. Führt man die Reinigung öfter als vorgeschrieben durch, z.B. wöchentlich, so genügt es meist, die Filter in die Spül - maschine zu stellen; die Verwendung des Kaltreinigers ist dann überflüssig. • Überflüssig ist häufig auch der Einsatz ätzender Rohrreiniger. Mechanische Reinigungsverfahren mit Spirale und Saugglocke sind ungefährlich und schonen Abflüsse und Rohre. • Goldreinigungsarbeiten lassen sich sowohl mit einem Tauchbad, das sehr giftiges Natriumcyanid enthält, durch führen als auch mit einer Seifenlösung in einem Ultraschallbad. • Für die Fußbodenreinigung lassen sich z.B. auch Rei nigungsmittel, die keine Gefahrstoffe sind, mit gleichem Rei - nigungsergebnis einsetzen oder der ätzende Fußbodenreiniger kann zu mindest durch ein nur als reizend gekennzeichnetes und somit weniger gefährliches Produkt ersetzt werden. Wichtig ist es, die Ersatzstoffprüfung bereits vor der Beschaffung eines Ge fahrstoffes durchzuführen, und mit den Anwen- 13

platzgrenzwert eingehalten wird o<strong>der</strong> - bei<br />

Stoffen ohne Arbeitsplatzgrenzwert - die<br />

ergriffenen technischen Schutzmaßnahmen<br />

wirksam sind.<br />

Auf eine detaillierte Dokumentation kann<br />

bei Tätigkeiten mit geringer Gefährdung<br />

verzichtet werden. Falls in an<strong>der</strong>en Fällen<br />

auf eine detaillierte Dokumentation verzichtet<br />

wird, ist dies nachvollziehbar zu<br />

begründen.<br />

Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig<br />

zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.<br />

Sie ist umgehend zu aktualisieren,<br />

wenn maßgebliche Verän<strong>der</strong>ungen<br />

o<strong>der</strong> neue Informationen dies erfor<strong>der</strong>n<br />

o<strong>der</strong> wenn sich eine Aktualisierung auf<br />

Grund <strong>der</strong> Ergebnisse arbeitsmedizinischer<br />

Vorsorgeuntersuchungen als notwendig<br />

erweist.<br />

Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten<br />

mit Gefahrstoffen<br />

Auf Grundlage <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />

werden geeignete Maßnahmen ausgewählt,<br />

um das Entstehen von Gesundheits-<br />

und Unfallgefährdungen durch<br />

Gefahrstoffe zu vermeiden o<strong>der</strong> zumindest<br />

zu minimieren. Hierbei sind die Vorschriften<br />

<strong>der</strong> Gefahrstoffverordnung zu beachten<br />

(siehe Schaubild).<br />

Gefahrstoffe - nötig o<strong>der</strong> vermeidbar?<br />

Oberste Priorität hat immer ein Ersatz des<br />

Gefahrstoffes durch ein ungefährliches<br />

o<strong>der</strong> weniger gefährliches Produkt.<br />

Werden im Betrieb also Gefahrstoffe eingesetzt,<br />

so ist zu prüfen, ob sie für das Arbeitsverfahren<br />

notwendig sind, o<strong>der</strong> ob<br />

das Arbeitsziel nicht auch ohne sie erreicht<br />

werden kann, ggf. auch durch Än<strong>der</strong>ung des<br />

Arbeitsverfahrens. Die Möglichkeit Gefahrstoffe<br />

zu ersetzen, bietet sich häufiger als<br />

allgemein angenommen, wie einige Beispiele<br />

zeigen:<br />

Gefahrstoffe im Handel<br />

• Lacke und Farben auf Lösemittelbasis<br />

sind entzündlich und oft auch gesundheitsschädlich.<br />

Pinsel, die mit diesen Farben<br />

und Lacken in Be rührung gekommen<br />

sind, müssen mit ebenfalls entzündlichen<br />

und gesundheitsschädlichen Lösemitteln<br />

gereinigt o<strong>der</strong> in solchen aufbewahrt<br />

werden. Dispersionslacke auf<br />

Wasserbasis sind ungefährlich, lassen<br />

sich mit Wasser verdünnen und haben<br />

den zusätzlichen Vorteil, dass die verwendeten<br />

Pinsel mit Wasser ausgewaschen<br />

werden können.<br />

• Die Fettfilter aus den Dunstabzugshauben<br />

von Küchen müssen mindestens alle<br />

zwei Wochen gereinigt werden. Oft werden<br />

sie mit entzündlichen und/o<strong>der</strong> gesundheitsschädlichen<br />

Kalt reinigern entfettet.<br />

Führt man die Reinigung öfter als<br />

vorgeschrieben durch, z.B. wöchentlich,<br />

so genügt es meist, die Filter in die Spül -<br />

maschine zu stellen; die Verwendung des<br />

Kaltreinigers ist dann überflüssig.<br />

• Überflüssig ist häufig auch <strong>der</strong> Einsatz<br />

ätzen<strong>der</strong> Rohrreiniger. Mechanische Reinigungsverfahren<br />

mit Spirale und Saugglocke<br />

sind ungefährlich und schonen<br />

Abflüsse und Rohre.<br />

• Goldreinigungsarbeiten lassen sich sowohl<br />

mit einem Tauchbad, das sehr giftiges<br />

Natriumcyanid enthält, durch führen<br />

als auch mit einer Seifenlösung in einem<br />

Ultraschallbad.<br />

• Für die Fußbodenreinigung lassen sich<br />

z.B. auch Rei nigungsmittel, die keine<br />

Gefahrstoffe sind, mit gleichem Rei -<br />

nigungsergebnis einsetzen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> ätzende<br />

Fußbodenreiniger kann zu mindest<br />

durch ein nur als reizend gekennzeichnetes<br />

und somit weniger gefährliches Produkt<br />

ersetzt werden.<br />

Wichtig ist es, die Ersatzstoffprüfung bereits<br />

vor <strong>der</strong> Beschaffung eines Ge fahrstoffes<br />

durchzuführen, und mit den Anwen-<br />

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