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M 020 - Neu.indd - Berufsgenossenschaft Handel und ...

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heitsdatenblätter der Hersteller schicken.<br />

Die Hersteller sind verpflichtet, Ihnen diese<br />

Datenblätter zur Verfügung zu stellen.<br />

Die Sicherheitsdatenblätter enthalten alle<br />

wichtigen Angaben, so dass auch chemische<br />

Laien eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe<br />

erstellen können. Viele Hersteller<br />

halten auch solche ge eig neten Betriebsanweisungen<br />

für ihre Pro dukte bereit, um<br />

sie an die Ver treiber weiterzugeben. Auch<br />

Fach kräfte für Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Betrieb<br />

särzte haben den Unternehmer dabei<br />

zu unterstützen (§§ 3 <strong>und</strong> 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes).<br />

Betriebsanweisungen sind für die Beschäftigten<br />

verbindliche Anordnungen <strong>und</strong> werden<br />

deshalb vom Un ter nehmer/Vorgesetzten<br />

unterschrieben.<br />

Anhand der Betriebsanweisung werden die<br />

Beschäftigten, die mit Spraydosen umgehen,<br />

vor der erstmaligen Aufnahme dieser<br />

Tätigkeit <strong>und</strong> an schlie ßend in regelmäßigen,<br />

mindestens jähr lichen Abständen unterwiesen.<br />

Bei Be darf ist die Unterweisung<br />

öfter zu wiederholen.<br />

Dabei haben die unterwiesenen Beschäftigten<br />

dem Unter neh mer/Vorgesetz<br />

ten die Kenntnisnahme der Be triebsanweisung<br />

schrift lich zu bestätigen. Zur<br />

Organisation <strong>und</strong> Dokumentation von<br />

Unterweisungen hält die <strong>Berufsgenossenschaft</strong><br />

für den Einzelhandel für ihre Mitgliedsunternehmen<br />

kostenlose Vordrucke<br />

unter der Bestell-Nr. A 238 bereit.<br />

Die schriftliche Betriebsanweisung ist an<br />

geeigneter Stelle im Betrieb - z.B. unmittelbar<br />

am Arbeitsplatz - auszuhängen. Den<br />

Mitarbeitern können auch Kopien der Betriebsanweisung<br />

ausgehändigt werden.<br />

Der Unternehmer/Vorgesetzte muss sich<br />

durch stichprobenartige Kontrollen davon<br />

überzeugen, dass die von ihm in der<br />

Betriebs anweisung getroffenen Anordnungen<br />

von den Mitarbeitern befolgt werden.<br />

Weitere Informationen zum Thema Unterweisung<br />

finden Sie in der Broschüre „Unterweisungen/Betriebsanweisun<br />

gen“ (Bestell-<br />

Nr. B 36).<br />

Noch Fragen ?<br />

Bei der Umsetzung der hier erläuterten Anforderungen<br />

<strong>und</strong> Schutzmaßnahmen beim<br />

Umgang mit Spraydosen stehen Ihnen<br />

staatliche Arbeitsschutzbehörden, Bauaufsichtsämter,<br />

Brandschutz be hörden/Feuerwehren<br />

<strong>und</strong> die Mitarbeiter der Abteilung<br />

Prävention Ihrer <strong>Berufsgenossenschaft</strong> gern<br />

beratend zur Verfügung.<br />

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