M 020 - Neu.indd - Berufsgenossenschaft Handel und ...
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heitsdatenblätter der Hersteller schicken.<br />
Die Hersteller sind verpflichtet, Ihnen diese<br />
Datenblätter zur Verfügung zu stellen.<br />
Die Sicherheitsdatenblätter enthalten alle<br />
wichtigen Angaben, so dass auch chemische<br />
Laien eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe<br />
erstellen können. Viele Hersteller<br />
halten auch solche ge eig neten Betriebsanweisungen<br />
für ihre Pro dukte bereit, um<br />
sie an die Ver treiber weiterzugeben. Auch<br />
Fach kräfte für Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Betrieb<br />
särzte haben den Unternehmer dabei<br />
zu unterstützen (§§ 3 <strong>und</strong> 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes).<br />
Betriebsanweisungen sind für die Beschäftigten<br />
verbindliche Anordnungen <strong>und</strong> werden<br />
deshalb vom Un ter nehmer/Vorgesetzten<br />
unterschrieben.<br />
Anhand der Betriebsanweisung werden die<br />
Beschäftigten, die mit Spraydosen umgehen,<br />
vor der erstmaligen Aufnahme dieser<br />
Tätigkeit <strong>und</strong> an schlie ßend in regelmäßigen,<br />
mindestens jähr lichen Abständen unterwiesen.<br />
Bei Be darf ist die Unterweisung<br />
öfter zu wiederholen.<br />
Dabei haben die unterwiesenen Beschäftigten<br />
dem Unter neh mer/Vorgesetz<br />
ten die Kenntnisnahme der Be triebsanweisung<br />
schrift lich zu bestätigen. Zur<br />
Organisation <strong>und</strong> Dokumentation von<br />
Unterweisungen hält die <strong>Berufsgenossenschaft</strong><br />
für den Einzelhandel für ihre Mitgliedsunternehmen<br />
kostenlose Vordrucke<br />
unter der Bestell-Nr. A 238 bereit.<br />
Die schriftliche Betriebsanweisung ist an<br />
geeigneter Stelle im Betrieb - z.B. unmittelbar<br />
am Arbeitsplatz - auszuhängen. Den<br />
Mitarbeitern können auch Kopien der Betriebsanweisung<br />
ausgehändigt werden.<br />
Der Unternehmer/Vorgesetzte muss sich<br />
durch stichprobenartige Kontrollen davon<br />
überzeugen, dass die von ihm in der<br />
Betriebs anweisung getroffenen Anordnungen<br />
von den Mitarbeitern befolgt werden.<br />
Weitere Informationen zum Thema Unterweisung<br />
finden Sie in der Broschüre „Unterweisungen/Betriebsanweisun<br />
gen“ (Bestell-<br />
Nr. B 36).<br />
Noch Fragen ?<br />
Bei der Umsetzung der hier erläuterten Anforderungen<br />
<strong>und</strong> Schutzmaßnahmen beim<br />
Umgang mit Spraydosen stehen Ihnen<br />
staatliche Arbeitsschutzbehörden, Bauaufsichtsämter,<br />
Brandschutz be hörden/Feuerwehren<br />
<strong>und</strong> die Mitarbeiter der Abteilung<br />
Prävention Ihrer <strong>Berufsgenossenschaft</strong> gern<br />
beratend zur Verfügung.<br />
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