21.07.2013 Aufrufe

M 020 - Neu.indd - Berufsgenossenschaft Handel und ...

M 020 - Neu.indd - Berufsgenossenschaft Handel und ...

M 020 - Neu.indd - Berufsgenossenschaft Handel und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bild 5: Vorratshaltung von Druckgasdosen in einem<br />

eigenen Vorratsraum; Kartonverpackungen schützen<br />

vor Herunterfallen.<br />

men <strong>und</strong> of fe nes Licht dürfen in der Nähe<br />

von Spray dosen nicht verwendet werden.<br />

In Schaufenstern dürfen gefüllte Spraydosen<br />

nicht aufgestellt werden. Es empfiehlt sich<br />

die Verwendung von Attrappen, die durch<br />

eine Öffnung im Boden erkennbar sind.<br />

Die bereitgestellten Spraydosen sollen den<br />

voraussichtlichen Tagesbedarf <strong>und</strong> die für die<br />

Darbietung des Sortiments erforderlichen<br />

Mengen nicht überschreiten. In ebenerdigen<br />

Großmärkten (Supermärkten) dürfen in Abstimmung<br />

mit der zuständigen staatlichen<br />

Ar beits schutzbehörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt)<br />

über den Tagesbedarf hinausgehende<br />

Mengen an Spraydosen bereitgestellt werden.<br />

Hierüber sollte ein entsprechendes Schriftstück<br />

vorliegen oder im Bedarfsfall be-<br />

schafft werden. Dies insbesondere, um die<br />

Rechtmäßigkeit dieses Tuns im Schadensfalle<br />

nachweisen zu können. Auch Bauaufsichtsämter<br />

<strong>und</strong> Brandschutzbehörden<br />

(Feuerwehren) können hier gewisse<br />

Sicherheits vor keh rungen verlangen, z.B.<br />

den Verkauf von Spraydosen an mehreren,<br />

mög lichst weit voneinander entfernten Verkaufs<br />

ständen,-plätzen, um bei einem evtl.<br />

Brand ein Inferno zu minimieren.<br />

Zusätzliche Anforderungen an Vorratsräume<br />

Ein Zusammenlagern mit pyrotechnischen<br />

Artikeln ist nicht zulässig.<br />

Ein Zusammenlagern von Spraydosen <strong>und</strong><br />

brennbaren Flüssigkeiten ist unter Berücksichtigung<br />

der TRbF 20 zulässig. Ordnungs<br />

gemäß eingerichtete Vorrats räu me<br />

für Spraydosen sind wegen ihrer ausreichenden<br />

(natürlichen oder künst lichen)<br />

Belüftung gerade dafür geeignet.<br />

Zusätzliche Anforderungen an Lagerräume<br />

Lagerräume dürfen nur zu 60% ihrer Fläche<br />

mit Lagergut jeder Art belegt werden.<br />

In Lagerräumen ist das Rauchen, der Umgang<br />

mit offenem Feuer oder offenem<br />

Licht, das Ablegen von Abfallstoffen, z.B.<br />

verbrauchtes Putzmaterial, Putzlappen <strong>und</strong><br />

das Zusammenlagern mit selbstentzündlichem<br />

oder leicht entflammbarem Lagergut<br />

- dazu gehört auch Verpackungsmaterial<br />

- nicht zulässig. Hierauf muss an jedem<br />

Zugang durch Aushang hingewiesen sein,<br />

sofern nicht für den Bereich der gesamten<br />

Anlage an deren Eingängen ein entsprechendes<br />

Verbot angezeigt ist.<br />

Lagerräume dürfen nicht in Wohngebäuden<br />

liegen. Sie müssen von angrenzenden<br />

Räumen durch feuerbeständige Wände <strong>und</strong><br />

Decken abgetrennt sein.<br />

7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!