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M 020 - Neu.indd - Berufsgenossenschaft Handel und ...

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Vorratsräume über Erdgleiche ohne Außenwände<br />

<strong>und</strong> Vorratsräume unter Erdgleiche<br />

können ausreichend nur künstlich durch<br />

Absauganlagen be lüf tet werden. Die Absaugöffnungen<br />

müs sen in Fußbodenhöhe<br />

installiert werden, da die Treibgase schwerer<br />

als Luft sind (siehe Bild 4).<br />

Die Absaugung muss so ins Freie führen,<br />

dass im Schadensfall Treibgase sich nicht in<br />

anderen, tiefer gelegenen Räumen ansammeln<br />

können.<br />

Wegen der zu erwartenden relativ ge rin gen<br />

Treibgasmengen, z.B. bei Leckagen, genügt<br />

eine Luftwechselrate von 0,5 pro St<strong>und</strong>e bei<br />

Dauerbetrieb eines Ventilators. Diese Luftwechselrate<br />

erreicht man z.B. mit Ab sauglei<br />

tun gen von 100 mm Durchmesser, in die<br />

ein Rohr-Einschub-Ventilator (z.B. mit einer<br />

Leistungsaufnahme von 14 Watt) in Kurzschlußläufer-<br />

<strong>und</strong> Allkunststoff-Ausführung<br />

eingebaut ist.<br />

Bei ausreichender Belüftung ist dann keine<br />

explosionsgeschützte Ausführung der elektrischen<br />

Anlagen <strong>und</strong> Betriebsmittel erforderlich.<br />

Verkaufs-, Vorrats- <strong>und</strong> Lagerräume müssen<br />

so gelegen <strong>und</strong> eingerichtet sein, dass sie<br />

im Falle der Gefahr schnell <strong>und</strong> sicher verlassen<br />

werden können. Die Einrichtung der<br />

Räume, z.B. die Anordnung der Regale, die<br />

Ausstattung mit Maschinen, Geräten <strong>und</strong><br />

Möbeln, muss unter Berücksichtigung kurzer<br />

Fluchtwege erfolgen. Diese Wege müssen<br />

freigehalten werden.<br />

In der Nähe des Verkaufsstandes für Spraydosen<br />

<strong>und</strong> an jedem Ausgang von Vorrats-<br />

<strong>und</strong> Lagerräumen muss ein Feuerlöscher<br />

von wenigstens 6 kg Füllgewicht vorhanden<br />

sein, der für die Brandklassen A, B, C<br />

geeignet ist.<br />

Die Feuerlöscher müssen jederzeit einsatzbereit<br />

sein. Sie müssen wenigstens alle 2<br />

6<br />

Bild 4: Künstliche Be- <strong>und</strong> Entlüftung; Absaugöffnung in<br />

Fußbodenhöhe.<br />

Jahre auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft<br />

werden. Sie müssen ständig leicht er kennbar<br />

<strong>und</strong> leicht zugänglich sein.<br />

Verpackungseinheiten müssen so gestapelt<br />

werden, dass sie nicht umkippen können.<br />

Werden Dosen übereinander gestapelt, muss<br />

durch geeignete Maßnahmen verhindert<br />

werden, dass die oberen Dosen herabfallen<br />

können, z.B. durch Zwischenlagen aus Karton.<br />

Zusätzliche Anforderungen an Verkaufsräume<br />

Verkaufsstände für Spraydosen dürfen<br />

nicht an Ausgängen liegen. Sie sollen sich<br />

auch nicht an Rettungs wegen/ Notausgängen<br />

befinden.<br />

An Verkaufsständen für Spraydosen dürfen<br />

leicht entzündliche Stoffe, z.B. Flüssiggas,<br />

pyrotechnische Gegenstände, Zündhölzer,<br />

nicht bereitgehalten werden. Offene Flam-

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