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M 020 - Neu.indd - Berufsgenossenschaft Handel und ...

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Anforderungen an Verkaufs-,<br />

Vorrats - <strong>und</strong> Lagerräume<br />

Für den Umgang mit Druckgaskartuschen<br />

gelten die gleichen Si cher heits anforderungen<br />

wie für Spraydosen.<br />

Beim Aufbewahren von gefüllten Spraydosen<br />

sind folgende Maßnahmen zu beachten:<br />

Spraydosen dürfen keiner Erwärmung über<br />

50° C durch Sonnenbestrahlung oder durch<br />

andere Wärmequellen aus gesetzt werden.<br />

Andere Wärmequellen sind z.B. Heizungen,<br />

Öfen, Punkt strahler. Von Heizanlagen sollte<br />

bei der Lagerung <strong>und</strong> Präsentation ein<br />

Ab stand von wenigstens 0,5 m eingehalten<br />

werden. Punktstrahler dürfen nicht auf<br />

Spraydosen gerichtet sein.<br />

Spraydosen dürfen nicht in Durchgängen<br />

oder Durchfahrten, Treppenräumen, Gebäude-<br />

oder Stockwerksfluren sowie auf Dachböden<br />

gelagert oder bereitgestellt werden.<br />

Verkaufs-, Vorrats- <strong>und</strong> Lagerräume müs sen<br />

den Anforderungen des Bauaufsichtsrechts<br />

entsprechen. Eine Hauptforderung ist, dass<br />

diese Räume ausreichend (natürlich oder<br />

künstlich) belüftet sein müssen, so dass im<br />

Schadensfall austretende brennbare <strong>und</strong>/<br />

oder ges<strong>und</strong>heitsschädliche Stof fe durch<br />

die Luftbewegung verdünnt <strong>und</strong> abgeführt<br />

werden können.<br />

Vorratsräume sind Räume, die u.a. dem Lagern<br />

gefüllter Spraydosen dienen, sofern die<br />

von den Spraydosen eingenommene Gr<strong>und</strong>fläche<br />

nicht größer als 20 m 2 ist. Gr<strong>und</strong>fläche<br />

ist die Projektion der Lagerfläche auf<br />

den Boden, nicht jedoch die Summe der Lagerfläche<br />

der verschiedenen Regalebenen.<br />

Wird das Maß von 20 m 2 überschritten,<br />

handelt es sich um einen Lagerraum, an<br />

den höhere Anforderungen als an einen<br />

Vorratsraum gestellt werden.<br />

Drei Größen werden unterschieden:<br />

Lagergröße I: bis 60 m 2 Gr<strong>und</strong>fläche,<br />

Lagergröße II: 60 bis 500 m 2 <strong>und</strong><br />

Lagergröße III: über 500 m 2 Gr<strong>und</strong>fläche.<br />

Für diese Räume gelten die Ziffern 6.1 <strong>und</strong> 6.2<br />

der TRG 300, bei deren Planung/Einrichtung<br />

die zuständigen Ämter für Arbeitsschutz, Bauaufsichtsämter<br />

<strong>und</strong> die örtlichen Brandschutzbe<br />

hörden vorher eingeb<strong>und</strong>en werden sollten.<br />

Vorratsräume über Erdgleiche, die an Gebäudeaußenwänden<br />

liegen, können bei<br />

günstigen Bedingungen durch ca. 20 cm x<br />

20 cm große Öffnungen in der Außenwand<br />

ausreichend natürlich belüftet werden (siehe<br />

Bild 3). Eine Öffnung muss sich dann in<br />

Fußbodenhöhe befinden, die andere, gleich<br />

große Öffnung ebenfalls in der Außenwand<br />

in Höhe der Raumdecke, wodurch das Abfließen<br />

des Treibmittelgases (schwerer als<br />

Luft!) begünstigt wird. Es wird dadurch<br />

auch verhindert, dass z.B. Flüssiggas unkontrolliert<br />

in andere Räume fließt.<br />

Bild 3: Natürliche Be- <strong>und</strong> Entlüftung durch zwei Öffnungen<br />

(siehe Pfeile) in der Außenwand.<br />

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