M 020 - Neu.indd - Berufsgenossenschaft Handel und ...
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Anforderungen an Verkaufs-,<br />
Vorrats - <strong>und</strong> Lagerräume<br />
Für den Umgang mit Druckgaskartuschen<br />
gelten die gleichen Si cher heits anforderungen<br />
wie für Spraydosen.<br />
Beim Aufbewahren von gefüllten Spraydosen<br />
sind folgende Maßnahmen zu beachten:<br />
Spraydosen dürfen keiner Erwärmung über<br />
50° C durch Sonnenbestrahlung oder durch<br />
andere Wärmequellen aus gesetzt werden.<br />
Andere Wärmequellen sind z.B. Heizungen,<br />
Öfen, Punkt strahler. Von Heizanlagen sollte<br />
bei der Lagerung <strong>und</strong> Präsentation ein<br />
Ab stand von wenigstens 0,5 m eingehalten<br />
werden. Punktstrahler dürfen nicht auf<br />
Spraydosen gerichtet sein.<br />
Spraydosen dürfen nicht in Durchgängen<br />
oder Durchfahrten, Treppenräumen, Gebäude-<br />
oder Stockwerksfluren sowie auf Dachböden<br />
gelagert oder bereitgestellt werden.<br />
Verkaufs-, Vorrats- <strong>und</strong> Lagerräume müs sen<br />
den Anforderungen des Bauaufsichtsrechts<br />
entsprechen. Eine Hauptforderung ist, dass<br />
diese Räume ausreichend (natürlich oder<br />
künstlich) belüftet sein müssen, so dass im<br />
Schadensfall austretende brennbare <strong>und</strong>/<br />
oder ges<strong>und</strong>heitsschädliche Stof fe durch<br />
die Luftbewegung verdünnt <strong>und</strong> abgeführt<br />
werden können.<br />
Vorratsräume sind Räume, die u.a. dem Lagern<br />
gefüllter Spraydosen dienen, sofern die<br />
von den Spraydosen eingenommene Gr<strong>und</strong>fläche<br />
nicht größer als 20 m 2 ist. Gr<strong>und</strong>fläche<br />
ist die Projektion der Lagerfläche auf<br />
den Boden, nicht jedoch die Summe der Lagerfläche<br />
der verschiedenen Regalebenen.<br />
Wird das Maß von 20 m 2 überschritten,<br />
handelt es sich um einen Lagerraum, an<br />
den höhere Anforderungen als an einen<br />
Vorratsraum gestellt werden.<br />
Drei Größen werden unterschieden:<br />
Lagergröße I: bis 60 m 2 Gr<strong>und</strong>fläche,<br />
Lagergröße II: 60 bis 500 m 2 <strong>und</strong><br />
Lagergröße III: über 500 m 2 Gr<strong>und</strong>fläche.<br />
Für diese Räume gelten die Ziffern 6.1 <strong>und</strong> 6.2<br />
der TRG 300, bei deren Planung/Einrichtung<br />
die zuständigen Ämter für Arbeitsschutz, Bauaufsichtsämter<br />
<strong>und</strong> die örtlichen Brandschutzbe<br />
hörden vorher eingeb<strong>und</strong>en werden sollten.<br />
Vorratsräume über Erdgleiche, die an Gebäudeaußenwänden<br />
liegen, können bei<br />
günstigen Bedingungen durch ca. 20 cm x<br />
20 cm große Öffnungen in der Außenwand<br />
ausreichend natürlich belüftet werden (siehe<br />
Bild 3). Eine Öffnung muss sich dann in<br />
Fußbodenhöhe befinden, die andere, gleich<br />
große Öffnung ebenfalls in der Außenwand<br />
in Höhe der Raumdecke, wodurch das Abfließen<br />
des Treibmittelgases (schwerer als<br />
Luft!) begünstigt wird. Es wird dadurch<br />
auch verhindert, dass z.B. Flüssiggas unkontrolliert<br />
in andere Räume fließt.<br />
Bild 3: Natürliche Be- <strong>und</strong> Entlüftung durch zwei Öffnungen<br />
(siehe Pfeile) in der Außenwand.<br />
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