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21.07.2013 Aufrufe

Begriffe Spraydosen (amtliche Bezeichnung: Aerosolpackungen oder Druckgaspackungen) haben einen Rauminhalt von 50 ml bis 1000 ml: Es sind nicht wiederverwendbare Behälter aus Metall, Glas oder Kunststoff mit einer Entnahmevorrichtung (Sprayventil). Hierdurch ist es möglich, den Inhalt (Flüssigkeit, Schaum, Paste, Pulver) durch das Treibgas gezielt anzuwenden (§ 2 Begriffsbestimmung der Aerosol-Verpackungsverordnung – 13. GPSGV) Für Spraydosen gelten die „Technischen Regeln Druckgase“ TRG 300. Dort werden die Spraydosen als Druckgaspackungen bezeichnet. Für Gaskartuschen sind die „Technischen Regeln Druckgase“ TRG 301 zu beachten. Diese Vorschriften gelten nicht für drucklose Spraydosen mit Pumpmechanismus (ohne Treibgas). Gefahren und Unfallerfahrungen Spraydosen enthalten den Wirkstoff (= das eigentliche Produkt), dessen Lö sungs mittel und das Treibmittel. Jede dieser Komponenten kann hoch ent zünd lich oder leichtentzündlich sein und/oder ge sund heits schäd - liche Eigenschaften besitzen. Die Treib mittel sind hoch ent zündlich, die Wirkstoff-Lösungsmittel sind sehr oft leicht entzündlich oder ent zünd lich, je nach Warenart auch ge sund heits schädlich, reizend oder ätzend. Früher enthielten die Spraydosen als Treibmittel die unbrennbaren Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und galten daher als relativ ungefährlich. Da die FCKW jedoch die Ozonschicht der Stratosphäre zerstören, kommen aus Umweltschutzgründen in Spraydosen heute meist 2 wieder brennbare Flüssiggase zum Einsatz oder DME (Dime thyl ether), die beide gasförmig schwerer als Luft sind und sich daher in Bo den nähe ansammeln können. Der Einsatz dieser hochentzündlichen Treibmittel hat das von Spraydosen aus gehende Gefahrenpotenzial we sent lich erhöht: - Bei undicht gewordenen Spraydosen oder bei intensiver Verwendung in kleinen Räumen kann sich unbemerkt (!) eine explosionsfähige At mos phäre bilden. - Im Falle eines Brandes können die Spraydosen durch Überhitzung platzen und so durch Freisetzen größerer Mengen hochbrenn barer Stoffe zu einer wesent lichen Verschlimmerung des Brandes oder zur Explosion führen. Dieser Sachverhalt muss bei der Menge (Tagesumsatz) der im Verkauf bereitgestellten Spraydosen berücksichtigt werden: Wird etwa ein Vorratsraum erforderlich, der auch baurechtlichen Anforderungen genügen muss? (zuständige Arbeitsschutzbehörde, z.B. Staatliche Ämter für Ar beits schutz, Gewerbeaufsichtsämter fragen!) Unfallbeispiele: 1. Beim Nachfüllen eines Verkaufsregals fiel aus ca. 1,6 m Höhe eine Spraydose auf die Metallkante eines am Boden liegenden Rostes. Dabei wurde die Dose beschädigt. Als die Verkäuferin sich bückte, um die Dose aufzuheben, wurde sie von der herausspritzenden Flüssigkeit an den Augen getroffen. Die Verätzung beider Augen musste ärztlich behandelt werden. Zur Vermeidung dieses Unfalles hätte die Verkäuferin die be schä dig te Dose abdecken, z.B. mit einem Tuch, und ins Freie befördern sollen.

2. Bei einem Großbrand in einem Su per - markt haben explodierende Spraydosen ein mehrere Quadratmeter großes Loch in die Gebäude decke gerissen. Einzelne Spraydosen wurden im Umkreis von mehreren hundert Metern gefunden. Bild 1: Explosion einer Spraydose (Foto: Kreisfeuerwehrverband Nürnberger Land) Kennzeichnung von Spraydosen Auf Grund der §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes muss der Unternehmer eine Gefährdungsbe ur teilung zum Schutz der Beschäftigten durchführen. Hierfür bietet die Kennzeichnung auf den Spraydosen mit ihren Gefahrenhinweisen (R-Sätze) und Si cherheitsratschlägen (S-Sätze) bereits wich tige Informationen. Beispiele: Im Brandfalle stellen erhitzte und platzen de Spraydosen eine erhebliche Gefahr für flüchtende Personen, Retter und Feuerwehrleute dar. - „Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50° C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen.“ - „Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Von Zünd quellen fernhalten – Nicht rauchen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen“ - „Nur für den berufsmäßigen Verwender“, wenn die Aerosolpackung für Un terhaltungs- und Dekorations zwecke bestimmt ist. 3

2. Bei einem Großbrand in einem Su per -<br />

markt haben explodierende Spraydosen<br />

ein mehrere Quadratmeter großes Loch<br />

in die Gebäude decke gerissen. Einzelne<br />

Spraydosen wurden im Umkreis von<br />

mehreren h<strong>und</strong>ert Metern gef<strong>und</strong>en.<br />

Bild 1: Explosion einer Spraydose (Foto: Kreisfeuerwehrverband Nürnberger Land)<br />

Kennzeichnung von Spraydosen<br />

Auf Gr<strong>und</strong> der §§ 5 <strong>und</strong> 6 des Arbeitsschutzgesetzes<br />

muss der Unternehmer<br />

eine Gefährdungsbe ur teilung zum Schutz<br />

der Beschäftigten durchführen. Hierfür bietet<br />

die Kennzeichnung auf den Spraydosen<br />

mit ihren Gefahrenhinweisen (R-Sätze) <strong>und</strong><br />

Si cherheitsratschlägen (S-Sätze) bereits<br />

wich tige Informationen.<br />

Beispiele:<br />

Im Brandfalle stellen erhitzte <strong>und</strong><br />

platzen de Spraydosen eine erhebliche<br />

Gefahr für flüchtende Personen, Retter<br />

<strong>und</strong> Feuerwehrleute dar.<br />

- „Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung<br />

<strong>und</strong> Temperaturen über 50° C<br />

schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam<br />

öffnen oder verbrennen.“<br />

- „Nicht gegen Flamme oder auf glühenden<br />

Gegenstand sprühen. Von Zünd quellen<br />

fernhalten – Nicht rauchen. Darf nicht in<br />

die Hände von Kindern gelangen“<br />

- „Nur für den berufsmäßigen Verwender“,<br />

wenn die Aerosolpackung für Un terhaltungs-<br />

<strong>und</strong> Dekorations zwecke bestimmt<br />

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