M 020 - Neu.indd - Berufsgenossenschaft Handel und ...
M 020 - Neu.indd - Berufsgenossenschaft Handel und ...
M 020 - Neu.indd - Berufsgenossenschaft Handel und ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
BGHW-Kompakt 20<br />
Spraydosen <strong>und</strong> Gaskartuschen
Begriffe<br />
Spraydosen (amtliche Bezeichnung: Aerosolpackungen<br />
oder Druckgaspackungen)<br />
haben einen Rauminhalt von 50 ml bis<br />
1000 ml: Es sind nicht wiederverwendbare<br />
Behälter aus Metall, Glas oder Kunststoff<br />
mit einer Entnahmevorrichtung (Sprayventil).<br />
Hierdurch ist es möglich, den Inhalt<br />
(Flüssigkeit, Schaum, Paste, Pulver)<br />
durch das Treibgas gezielt anzuwenden (§<br />
2 Begriffsbestimmung der Aerosol-Verpackungsverordnung<br />
– 13. GPSGV)<br />
Für Spraydosen gelten die „Technischen Regeln<br />
Druckgase“ TRG 300. Dort werden die Spraydosen<br />
als Druckgaspackungen bezeichnet.<br />
Für Gaskartuschen sind die „Technischen<br />
Regeln Druckgase“ TRG 301 zu beachten.<br />
Diese Vorschriften gelten nicht für drucklose<br />
Spraydosen mit Pumpmechanismus<br />
(ohne Treibgas).<br />
Gefahren <strong>und</strong> Unfallerfahrungen<br />
Spraydosen enthalten den Wirkstoff (= das<br />
eigentliche Produkt), dessen Lö sungs mittel<br />
<strong>und</strong> das Treibmittel. Jede dieser Komponenten<br />
kann hoch ent zünd lich oder leichtentzündlich<br />
sein <strong>und</strong>/oder ge s<strong>und</strong> heits schäd -<br />
liche Eigenschaften besitzen. Die Treib mittel<br />
sind hoch ent zündlich, die Wirkstoff-Lösungsmittel<br />
sind sehr oft leicht entzündlich<br />
oder ent zünd lich, je nach Warenart auch<br />
ge s<strong>und</strong> heits schädlich, reizend oder ätzend.<br />
Früher enthielten die Spraydosen als<br />
Treibmittel die unbrennbaren Fluorchlorkohlenwasserstoffe<br />
(FCKW) <strong>und</strong> galten<br />
daher als relativ ungefährlich. Da die<br />
FCKW jedoch die Ozonschicht der Stratosphäre<br />
zerstören, kommen aus Umweltschutzgründen<br />
in Spraydosen heute meist<br />
2<br />
wieder brennbare Flüssiggase zum Einsatz<br />
oder DME (Dime thyl ether), die beide gasförmig<br />
schwerer als Luft sind <strong>und</strong> sich daher<br />
in Bo den nähe ansammeln können.<br />
Der Einsatz dieser hochentzündlichen Treibmittel<br />
hat das von Spraydosen aus gehende<br />
Gefahrenpotenzial we sent lich erhöht:<br />
- Bei <strong>und</strong>icht gewordenen Spraydosen oder<br />
bei intensiver Verwendung in kleinen<br />
Räumen kann sich unbemerkt (!) eine explosionsfähige<br />
At mos phäre bilden.<br />
- Im Falle eines Brandes können die Spraydosen<br />
durch Überhitzung platzen <strong>und</strong> so<br />
durch Freisetzen größerer Mengen hochbrenn<br />
barer Stoffe zu einer wesent lichen<br />
Verschlimmerung des Brandes oder zur<br />
Explosion führen.<br />
Dieser Sachverhalt muss bei der Menge (Tagesumsatz)<br />
der im Verkauf bereitgestellten<br />
Spraydosen berücksichtigt werden: Wird<br />
etwa ein Vorratsraum erforderlich, der auch<br />
baurechtlichen Anforderungen genügen<br />
muss? (zuständige Arbeitsschutzbehörde,<br />
z.B. Staatliche Ämter für Ar beits schutz, Gewerbeaufsichtsämter<br />
fragen!)<br />
Unfallbeispiele:<br />
1. Beim Nachfüllen eines Verkaufsregals<br />
fiel aus ca. 1,6 m Höhe eine Spraydose<br />
auf die Metallkante eines am Boden<br />
liegenden Rostes. Dabei wurde die Dose<br />
beschädigt. Als die Verkäuferin sich<br />
bückte, um die Dose aufzuheben, wurde<br />
sie von der herausspritzenden Flüssigkeit<br />
an den Augen getroffen. Die Verätzung<br />
beider Augen musste ärztlich behandelt<br />
werden.<br />
Zur Vermeidung dieses Unfalles hätte<br />
die Verkäuferin die be schä dig te Dose<br />
abdecken, z.B. mit einem Tuch, <strong>und</strong> ins<br />
Freie befördern sollen.
2. Bei einem Großbrand in einem Su per -<br />
markt haben explodierende Spraydosen<br />
ein mehrere Quadratmeter großes Loch<br />
in die Gebäude decke gerissen. Einzelne<br />
Spraydosen wurden im Umkreis von<br />
mehreren h<strong>und</strong>ert Metern gef<strong>und</strong>en.<br />
Bild 1: Explosion einer Spraydose (Foto: Kreisfeuerwehrverband Nürnberger Land)<br />
Kennzeichnung von Spraydosen<br />
Auf Gr<strong>und</strong> der §§ 5 <strong>und</strong> 6 des Arbeitsschutzgesetzes<br />
muss der Unternehmer<br />
eine Gefährdungsbe ur teilung zum Schutz<br />
der Beschäftigten durchführen. Hierfür bietet<br />
die Kennzeichnung auf den Spraydosen<br />
mit ihren Gefahrenhinweisen (R-Sätze) <strong>und</strong><br />
Si cherheitsratschlägen (S-Sätze) bereits<br />
wich tige Informationen.<br />
Beispiele:<br />
Im Brandfalle stellen erhitzte <strong>und</strong><br />
platzen de Spraydosen eine erhebliche<br />
Gefahr für flüchtende Personen, Retter<br />
<strong>und</strong> Feuerwehrleute dar.<br />
- „Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung<br />
<strong>und</strong> Temperaturen über 50° C<br />
schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam<br />
öffnen oder verbrennen.“<br />
- „Nicht gegen Flamme oder auf glühenden<br />
Gegenstand sprühen. Von Zünd quellen<br />
fernhalten – Nicht rauchen. Darf nicht in<br />
die Hände von Kindern gelangen“<br />
- „Nur für den berufsmäßigen Verwender“,<br />
wenn die Aerosolpackung für Un terhaltungs-<br />
<strong>und</strong> Dekorations zwecke bestimmt<br />
ist.<br />
3
4<br />
Vorderseite:<br />
Name <strong>und</strong> Anschrift oder<br />
ein getragenes Warenzeichen<br />
desjenigen (Firma/Person),<br />
der für das Inverkehrbringen<br />
verantwortlich ist<br />
Sicherheitsratschläge<br />
Nettovolumen des<br />
Inhalts (flüssige Phase)<br />
Gefahrensymbol<br />
bis 2015<br />
Gefahrenbezeichnung<br />
Hoch entzündlich<br />
F +<br />
Leichtentzündlich<br />
F<br />
Ges<strong>und</strong>heitsschädlich<br />
Xn<br />
Reizend<br />
Xi<br />
Bild 2: Kennzeichnung<br />
von Spraydosen<br />
Art der Gefährdung<br />
Gefahrensymbole<br />
Gefahrenbezeichnung<br />
Gefahrenhinweise<br />
Etikettierung in deutscher<br />
Sprache (bei Missachtung<br />
= Ordnungs widrigkeit des<br />
Händlers bei Verkauf)<br />
Flüssigkeit kann unter 0° C entflammt werden.<br />
Dämpfe können mit Luft entzündliche<br />
Gemische bilden. (Explosion, Verpuffung)<br />
Flüssigkeit kann unter 21° C (aber über 0°<br />
C) entflammt werden.<br />
Kann infolge von Einatmen, Verschlucken<br />
oder Aufnahme durch die Haut Ges<strong>und</strong>heitsschäden<br />
von beschränkter Wirkung<br />
hervorrufen.<br />
Kann bei Einwirkung auf lebendes Gewebe,<br />
z.B. Haut oder Schleimhaut Reizungen<br />
oder Entzündungen hervorrufen.<br />
EU-Kennzeichnung: Spraydose<br />
entspricht den europäischen<br />
Sicher heitsanforderungen<br />
Gefahrensymbol<br />
GHS
Anforderungen an Verkaufs-,<br />
Vorrats - <strong>und</strong> Lagerräume<br />
Für den Umgang mit Druckgaskartuschen<br />
gelten die gleichen Si cher heits anforderungen<br />
wie für Spraydosen.<br />
Beim Aufbewahren von gefüllten Spraydosen<br />
sind folgende Maßnahmen zu beachten:<br />
Spraydosen dürfen keiner Erwärmung über<br />
50° C durch Sonnenbestrahlung oder durch<br />
andere Wärmequellen aus gesetzt werden.<br />
Andere Wärmequellen sind z.B. Heizungen,<br />
Öfen, Punkt strahler. Von Heizanlagen sollte<br />
bei der Lagerung <strong>und</strong> Präsentation ein<br />
Ab stand von wenigstens 0,5 m eingehalten<br />
werden. Punktstrahler dürfen nicht auf<br />
Spraydosen gerichtet sein.<br />
Spraydosen dürfen nicht in Durchgängen<br />
oder Durchfahrten, Treppenräumen, Gebäude-<br />
oder Stockwerksfluren sowie auf Dachböden<br />
gelagert oder bereitgestellt werden.<br />
Verkaufs-, Vorrats- <strong>und</strong> Lagerräume müs sen<br />
den Anforderungen des Bauaufsichtsrechts<br />
entsprechen. Eine Hauptforderung ist, dass<br />
diese Räume ausreichend (natürlich oder<br />
künstlich) belüftet sein müssen, so dass im<br />
Schadensfall austretende brennbare <strong>und</strong>/<br />
oder ges<strong>und</strong>heitsschädliche Stof fe durch<br />
die Luftbewegung verdünnt <strong>und</strong> abgeführt<br />
werden können.<br />
Vorratsräume sind Räume, die u.a. dem Lagern<br />
gefüllter Spraydosen dienen, sofern die<br />
von den Spraydosen eingenommene Gr<strong>und</strong>fläche<br />
nicht größer als 20 m 2 ist. Gr<strong>und</strong>fläche<br />
ist die Projektion der Lagerfläche auf<br />
den Boden, nicht jedoch die Summe der Lagerfläche<br />
der verschiedenen Regalebenen.<br />
Wird das Maß von 20 m 2 überschritten,<br />
handelt es sich um einen Lagerraum, an<br />
den höhere Anforderungen als an einen<br />
Vorratsraum gestellt werden.<br />
Drei Größen werden unterschieden:<br />
Lagergröße I: bis 60 m 2 Gr<strong>und</strong>fläche,<br />
Lagergröße II: 60 bis 500 m 2 <strong>und</strong><br />
Lagergröße III: über 500 m 2 Gr<strong>und</strong>fläche.<br />
Für diese Räume gelten die Ziffern 6.1 <strong>und</strong> 6.2<br />
der TRG 300, bei deren Planung/Einrichtung<br />
die zuständigen Ämter für Arbeitsschutz, Bauaufsichtsämter<br />
<strong>und</strong> die örtlichen Brandschutzbe<br />
hörden vorher eingeb<strong>und</strong>en werden sollten.<br />
Vorratsräume über Erdgleiche, die an Gebäudeaußenwänden<br />
liegen, können bei<br />
günstigen Bedingungen durch ca. 20 cm x<br />
20 cm große Öffnungen in der Außenwand<br />
ausreichend natürlich belüftet werden (siehe<br />
Bild 3). Eine Öffnung muss sich dann in<br />
Fußbodenhöhe befinden, die andere, gleich<br />
große Öffnung ebenfalls in der Außenwand<br />
in Höhe der Raumdecke, wodurch das Abfließen<br />
des Treibmittelgases (schwerer als<br />
Luft!) begünstigt wird. Es wird dadurch<br />
auch verhindert, dass z.B. Flüssiggas unkontrolliert<br />
in andere Räume fließt.<br />
Bild 3: Natürliche Be- <strong>und</strong> Entlüftung durch zwei Öffnungen<br />
(siehe Pfeile) in der Außenwand.<br />
5
Vorratsräume über Erdgleiche ohne Außenwände<br />
<strong>und</strong> Vorratsräume unter Erdgleiche<br />
können ausreichend nur künstlich durch<br />
Absauganlagen be lüf tet werden. Die Absaugöffnungen<br />
müs sen in Fußbodenhöhe<br />
installiert werden, da die Treibgase schwerer<br />
als Luft sind (siehe Bild 4).<br />
Die Absaugung muss so ins Freie führen,<br />
dass im Schadensfall Treibgase sich nicht in<br />
anderen, tiefer gelegenen Räumen ansammeln<br />
können.<br />
Wegen der zu erwartenden relativ ge rin gen<br />
Treibgasmengen, z.B. bei Leckagen, genügt<br />
eine Luftwechselrate von 0,5 pro St<strong>und</strong>e bei<br />
Dauerbetrieb eines Ventilators. Diese Luftwechselrate<br />
erreicht man z.B. mit Ab sauglei<br />
tun gen von 100 mm Durchmesser, in die<br />
ein Rohr-Einschub-Ventilator (z.B. mit einer<br />
Leistungsaufnahme von 14 Watt) in Kurzschlußläufer-<br />
<strong>und</strong> Allkunststoff-Ausführung<br />
eingebaut ist.<br />
Bei ausreichender Belüftung ist dann keine<br />
explosionsgeschützte Ausführung der elektrischen<br />
Anlagen <strong>und</strong> Betriebsmittel erforderlich.<br />
Verkaufs-, Vorrats- <strong>und</strong> Lagerräume müssen<br />
so gelegen <strong>und</strong> eingerichtet sein, dass sie<br />
im Falle der Gefahr schnell <strong>und</strong> sicher verlassen<br />
werden können. Die Einrichtung der<br />
Räume, z.B. die Anordnung der Regale, die<br />
Ausstattung mit Maschinen, Geräten <strong>und</strong><br />
Möbeln, muss unter Berücksichtigung kurzer<br />
Fluchtwege erfolgen. Diese Wege müssen<br />
freigehalten werden.<br />
In der Nähe des Verkaufsstandes für Spraydosen<br />
<strong>und</strong> an jedem Ausgang von Vorrats-<br />
<strong>und</strong> Lagerräumen muss ein Feuerlöscher<br />
von wenigstens 6 kg Füllgewicht vorhanden<br />
sein, der für die Brandklassen A, B, C<br />
geeignet ist.<br />
Die Feuerlöscher müssen jederzeit einsatzbereit<br />
sein. Sie müssen wenigstens alle 2<br />
6<br />
Bild 4: Künstliche Be- <strong>und</strong> Entlüftung; Absaugöffnung in<br />
Fußbodenhöhe.<br />
Jahre auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft<br />
werden. Sie müssen ständig leicht er kennbar<br />
<strong>und</strong> leicht zugänglich sein.<br />
Verpackungseinheiten müssen so gestapelt<br />
werden, dass sie nicht umkippen können.<br />
Werden Dosen übereinander gestapelt, muss<br />
durch geeignete Maßnahmen verhindert<br />
werden, dass die oberen Dosen herabfallen<br />
können, z.B. durch Zwischenlagen aus Karton.<br />
Zusätzliche Anforderungen an Verkaufsräume<br />
Verkaufsstände für Spraydosen dürfen<br />
nicht an Ausgängen liegen. Sie sollen sich<br />
auch nicht an Rettungs wegen/ Notausgängen<br />
befinden.<br />
An Verkaufsständen für Spraydosen dürfen<br />
leicht entzündliche Stoffe, z.B. Flüssiggas,<br />
pyrotechnische Gegenstände, Zündhölzer,<br />
nicht bereitgehalten werden. Offene Flam-
Bild 5: Vorratshaltung von Druckgasdosen in einem<br />
eigenen Vorratsraum; Kartonverpackungen schützen<br />
vor Herunterfallen.<br />
men <strong>und</strong> of fe nes Licht dürfen in der Nähe<br />
von Spray dosen nicht verwendet werden.<br />
In Schaufenstern dürfen gefüllte Spraydosen<br />
nicht aufgestellt werden. Es empfiehlt sich<br />
die Verwendung von Attrappen, die durch<br />
eine Öffnung im Boden erkennbar sind.<br />
Die bereitgestellten Spraydosen sollen den<br />
voraussichtlichen Tagesbedarf <strong>und</strong> die für die<br />
Darbietung des Sortiments erforderlichen<br />
Mengen nicht überschreiten. In ebenerdigen<br />
Großmärkten (Supermärkten) dürfen in Abstimmung<br />
mit der zuständigen staatlichen<br />
Ar beits schutzbehörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt)<br />
über den Tagesbedarf hinausgehende<br />
Mengen an Spraydosen bereitgestellt werden.<br />
Hierüber sollte ein entsprechendes Schriftstück<br />
vorliegen oder im Bedarfsfall be-<br />
schafft werden. Dies insbesondere, um die<br />
Rechtmäßigkeit dieses Tuns im Schadensfalle<br />
nachweisen zu können. Auch Bauaufsichtsämter<br />
<strong>und</strong> Brandschutzbehörden<br />
(Feuerwehren) können hier gewisse<br />
Sicherheits vor keh rungen verlangen, z.B.<br />
den Verkauf von Spraydosen an mehreren,<br />
mög lichst weit voneinander entfernten Verkaufs<br />
ständen,-plätzen, um bei einem evtl.<br />
Brand ein Inferno zu minimieren.<br />
Zusätzliche Anforderungen an Vorratsräume<br />
Ein Zusammenlagern mit pyrotechnischen<br />
Artikeln ist nicht zulässig.<br />
Ein Zusammenlagern von Spraydosen <strong>und</strong><br />
brennbaren Flüssigkeiten ist unter Berücksichtigung<br />
der TRbF 20 zulässig. Ordnungs<br />
gemäß eingerichtete Vorrats räu me<br />
für Spraydosen sind wegen ihrer ausreichenden<br />
(natürlichen oder künst lichen)<br />
Belüftung gerade dafür geeignet.<br />
Zusätzliche Anforderungen an Lagerräume<br />
Lagerräume dürfen nur zu 60% ihrer Fläche<br />
mit Lagergut jeder Art belegt werden.<br />
In Lagerräumen ist das Rauchen, der Umgang<br />
mit offenem Feuer oder offenem<br />
Licht, das Ablegen von Abfallstoffen, z.B.<br />
verbrauchtes Putzmaterial, Putzlappen <strong>und</strong><br />
das Zusammenlagern mit selbstentzündlichem<br />
oder leicht entflammbarem Lagergut<br />
- dazu gehört auch Verpackungsmaterial<br />
- nicht zulässig. Hierauf muss an jedem<br />
Zugang durch Aushang hingewiesen sein,<br />
sofern nicht für den Bereich der gesamten<br />
Anlage an deren Eingängen ein entsprechendes<br />
Verbot angezeigt ist.<br />
Lagerräume dürfen nicht in Wohngebäuden<br />
liegen. Sie müssen von angrenzenden<br />
Räumen durch feuerbeständige Wände <strong>und</strong><br />
Decken abgetrennt sein.<br />
7
Türen <strong>und</strong> Tore müssen in Fluchtrichtung<br />
aufschlagen; Schiebe- <strong>und</strong> Roll türen müssen<br />
eine Schlupftür haben, wenn nicht<br />
eine andere Fluchttür vor handen ist. Türen<br />
müssen mindestens 80 cm breit sein. Türen<br />
<strong>und</strong> Tore zu an gren zenden Räumen müssen<br />
mindes tens feuerhemmend nach DIN<br />
18082 sein.<br />
Fußböden müssen aus nicht brenn baren<br />
Baustoffen bestehen.<br />
Schornsteinreinigungsverschlüsse dürfen<br />
nicht in den Räumen liegen.<br />
Heizungsanlagen mit offenem Feuer sind<br />
nicht zulässig.<br />
Zusätzliche Anforderungen an Lagerräume<br />
der Größe II (über 60 bis 500 m 2 Gr<strong>und</strong>fläche)<br />
Lagerräume dieser Größe dürfen nicht unter<br />
Räumen liegen <strong>und</strong> mit solchen Räumen<br />
nicht verb<strong>und</strong>en sein, die zum dauernden<br />
Aufenthalt von Personen bestimmt<br />
sind. Jeder Lagerraum muss mit einer Nassfeuerlöschleitung<br />
mit an ge schlossenem<br />
Wandhydranten ausgestattet sein, sofern<br />
nicht fahrbare Feuerlöschgeräte bereitgestellt<br />
sind. Den Brandschutz betreffende<br />
Einzelheiten müssen mit der zuständigen<br />
Bauaufsichts- <strong>und</strong> Brandschutzbehörde/<br />
Feuerwehr abgestimmt sein.<br />
Zusätzliche Anforderungen an Lagerräume<br />
der Größe III (über 500 m 2 Gr<strong>und</strong>fläche)<br />
Lagerräume der Größe III müssen in einem<br />
nur Lagerzwecken dienenden Gebäude oder<br />
Gebäudeteil liegen. Jeder Raum muss in<br />
Brandschutzabschnitte unterteilt sein, wenn<br />
seine Gr<strong>und</strong>fläche mehr als 1000 m 2 - in Kellergeschossen<br />
mehr als 500 m 2 - beträgt.<br />
8<br />
Jeder Brandabschnitt muss mit einer Nass-<br />
Feuerlöschleitung mit angeschlossenen<br />
Wandhydranten ausgestattet sein, sofern<br />
nicht fahrbare Feuerlöschgeräte bereitgestellt<br />
sind.<br />
Größere Brandabschnitte als solche nach<br />
Satz 2 sind zulässig, wenn jeder Abschnitt<br />
mit den in einem solchen Falle erforderlichen<br />
Feuerlöschgeräten <strong>und</strong> -einrichtungen<br />
ausgestattet ist.<br />
Transport<br />
Beim gewerblichen Transport von Spraydosen<br />
sind je nach Menge die Vorschriften der<br />
Gefahrgutverordnung -Straße zu beachten<br />
(Gefahrgutbeauftragter, Kennzeichnung).<br />
Betriebsanweisung <strong>und</strong> Un terweisung<br />
der Beschäftigten<br />
Die Gefährdung von Mitarbeitern durch<br />
Spraydosen hat der Arbeitgeber vor Ort zu<br />
ermitteln, zu beseitigen <strong>und</strong> zu dokumentieren<br />
(§§ 5 + 6 ArbschG).<br />
Das verbleibende Restrisiko als besondere<br />
Gefahr muss der Arbeitgeber mit einer<br />
schriftlichen Betriebsanweisung zu minimieren<br />
versuchen (§ 9 ArbschG). Die Mitarbeiter<br />
sind darin zu unterweisen (siehe<br />
S.11), wie sie sich im einzelnen beim Umgang<br />
mit Spraydosen/Gaskartuschen zu<br />
verhalten haben (§ 12 ArbschG).<br />
Für Spraydosen <strong>und</strong> Gaskartuschen, die<br />
mit Gefahrensymbolen, Gefahrenbezeichnungen,<br />
Gefahrenhinweisen (R-Sätze) <strong>und</strong><br />
Sicherheitsratschlägen (S-Sätze) gekennzeichnet<br />
sind, muss die Betriebsanweisung<br />
der Gefahrstoff verordnung <strong>und</strong> den Technischen<br />
Regeln Gefahrstoffe (TRGS 555)<br />
entsprechen. Lassen Sie sich für die Erstellung<br />
von Betriebsanweisungen die Sicher-
heitsdatenblätter der Hersteller schicken.<br />
Die Hersteller sind verpflichtet, Ihnen diese<br />
Datenblätter zur Verfügung zu stellen.<br />
Die Sicherheitsdatenblätter enthalten alle<br />
wichtigen Angaben, so dass auch chemische<br />
Laien eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe<br />
erstellen können. Viele Hersteller<br />
halten auch solche ge eig neten Betriebsanweisungen<br />
für ihre Pro dukte bereit, um<br />
sie an die Ver treiber weiterzugeben. Auch<br />
Fach kräfte für Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Betrieb<br />
särzte haben den Unternehmer dabei<br />
zu unterstützen (§§ 3 <strong>und</strong> 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes).<br />
Betriebsanweisungen sind für die Beschäftigten<br />
verbindliche Anordnungen <strong>und</strong> werden<br />
deshalb vom Un ter nehmer/Vorgesetzten<br />
unterschrieben.<br />
Anhand der Betriebsanweisung werden die<br />
Beschäftigten, die mit Spraydosen umgehen,<br />
vor der erstmaligen Aufnahme dieser<br />
Tätigkeit <strong>und</strong> an schlie ßend in regelmäßigen,<br />
mindestens jähr lichen Abständen unterwiesen.<br />
Bei Be darf ist die Unterweisung<br />
öfter zu wiederholen.<br />
Dabei haben die unterwiesenen Beschäftigten<br />
dem Unter neh mer/Vorgesetz<br />
ten die Kenntnisnahme der Be triebsanweisung<br />
schrift lich zu bestätigen. Zur<br />
Organisation <strong>und</strong> Dokumentation von<br />
Unterweisungen hält die <strong>Berufsgenossenschaft</strong><br />
für den Einzelhandel für ihre Mitgliedsunternehmen<br />
kostenlose Vordrucke<br />
unter der Bestell-Nr. A 238 bereit.<br />
Die schriftliche Betriebsanweisung ist an<br />
geeigneter Stelle im Betrieb - z.B. unmittelbar<br />
am Arbeitsplatz - auszuhängen. Den<br />
Mitarbeitern können auch Kopien der Betriebsanweisung<br />
ausgehändigt werden.<br />
Der Unternehmer/Vorgesetzte muss sich<br />
durch stichprobenartige Kontrollen davon<br />
überzeugen, dass die von ihm in der<br />
Betriebs anweisung getroffenen Anordnungen<br />
von den Mitarbeitern befolgt werden.<br />
Weitere Informationen zum Thema Unterweisung<br />
finden Sie in der Broschüre „Unterweisungen/Betriebsanweisun<br />
gen“ (Bestell-<br />
Nr. B 36).<br />
Noch Fragen ?<br />
Bei der Umsetzung der hier erläuterten Anforderungen<br />
<strong>und</strong> Schutzmaßnahmen beim<br />
Umgang mit Spraydosen stehen Ihnen<br />
staatliche Arbeitsschutzbehörden, Bauaufsichtsämter,<br />
Brandschutz be hörden/Feuerwehren<br />
<strong>und</strong> die Mitarbeiter der Abteilung<br />
Prävention Ihrer <strong>Berufsgenossenschaft</strong> gern<br />
beratend zur Verfügung.<br />
9
10<br />
BETRIEBSANWEISUNG gemäß § 14 GefStoffV<br />
Firma: Datum:<br />
Abteilung / Arbeitsplatz: Musterbereich<br />
Tätigkeit: Musterbereich<br />
Unterschrift:<br />
GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG<br />
GEF<br />
Umgang mit Spraydosen<br />
enthalten hochentzündliche/leichtentzündliche Treibgase sowie ges<strong>und</strong>heitsschädliche<br />
bzw. reizende Inhaltsstoffe<br />
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT<br />
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT<br />
Die Produkte sind hochentzündlich/leichtentzündlich.<br />
Die Entstehung explosionsfähiger Dampf-/Luftgemische ist möglich.<br />
Die Produkte sind ges<strong>und</strong>heitsschädlich bzw. wirken reizend.<br />
SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN<br />
Gebrauchsanweisung beachten.<br />
Vor Sonne geschützt <strong>und</strong> nicht in der Nähe von Heizkörpern lagern.<br />
Gefüllte Spraydosen nicht in Schaufenster stellen.<br />
Nicht gegen heiße Oberflächen oder in Flammen sprühen.<br />
Sprüharbeiten nur in ausreichend belüfteten Räumen oder im Freien durchführen.<br />
Zündquellen vermeiden.<br />
Spraydosen nicht benutzen, wenn sie <strong>und</strong>icht sind oder sonstige Mängel aufweisen,<br />
die die Funktion oder die Sicherheit beeinträchtigen können.<br />
Haut- <strong>und</strong> Augenkontakt vermeiden.<br />
Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.<br />
SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN<br />
VERHALTEN IM GEFAHRFALL Notruf:<br />
VERHALTEN IM GEFAHRFALL Notruf:<br />
Brandbekämpfung, so fe rn gef ahrlos , m öglic h mit d en b er eitgestellten F euerlösc hern<br />
.<br />
Durch Brand gefährdete Dosen, wenn möglich aus dem Gefahrenbereich entfernen<br />
bzw. mit Wassersprühstrahl kühlen.<br />
Bei <strong>und</strong>ichten Dosen ist die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre möglich.<br />
Daher Räume gut lüften.<br />
ERSTE HILFE (Ersthelfer: siehe Aushang)<br />
Notruf:<br />
Nach Einatmen: Für Frischluft sorgen, bei anhaltenden Beschwerden<br />
ERSTE HILFE Arzt aufsuchen. Notruf:<br />
Nach Hautkontakt: Mit Wasser <strong>und</strong> Seife abwaschen, benetzte Kleidung<br />
wechseln.<br />
Nach Augenkontakt: Mit viel Wasser ausspülen, bereitstehende Augendusche<br />
benutzen, Augenarzt aufsuchen (Gefahrstoff<br />
etikett/Sicherheitsdatenblatt mitnehmen).<br />
Nach Verschlucken: Spülung der M<strong>und</strong>höhle, reichlich Wasser trinken,<br />
Arzt hinzuziehen.<br />
Nach Verbrennen: Brennende Person mit Löschdecke ablöschen.<br />
SACHGERECHTE ENTSORGUNG<br />
restentleerte Spraydosen, die mit dem grünen Punkt gekennzeichnet sind über das<br />
duale System entsorgen.<br />
Alle übrigen Spraydosen sind gemäß dem Kreislaufwirtschafts- <strong>und</strong> Abfallsgesetz<br />
zu entsorgen.<br />
Spraydosen nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen.<br />
Muster-Betriebsanweisung Geschäftsleitung Mustermann
Rechtsquellen / Schriften<br />
– Nachweisblock zur betrieblichen Unterweisung<br />
(Bestell-Nr. A 238)<br />
– Broschüre „Unterweisungen/Betriebsanweisungen<br />
- Ein Leitfaden für die<br />
effektive Vermittlung von sicherheitsgerechtem<br />
Verhalten“ (Bestell-Nr. B 36)<br />
für Mitgliedsunternehmen kostenlos zu<br />
beziehen bei der BGHW (siehe Impressum)<br />
oder im Internet unter www.bghw.de/medienangebot<br />
Die Rechtsquellen<br />
– Arbeitschutzgesetz<br />
– Arbeitssicherheitsgesetz<br />
– Betriebssicherheitverordnung<br />
– Verordnung zum Schutz von gefährlichen<br />
Stoffen (GefStoffV)<br />
– Aerosol-Verpackungsverordnung<br />
(13. GPSGV)<br />
– Gefahrgutverordnung<br />
– Technischen Regeln Gefahrstoffe<br />
TRGS 555<br />
– Technische Regeln Druckgase TRG 300<br />
für Spraydosen <strong>und</strong> TRG 301 für Druckgas-Kartuschen<br />
sind im Internet unter www.bghw.de/vorschriften-<strong>und</strong>-regeln<br />
<strong>und</strong> im Fachhandel<br />
erhältlich.<br />
Die in diesem Merkblatt enthaltenen<br />
technischen Lösungen schließen andere,<br />
mindestens ebenso sichere Lösungen nicht<br />
aus, die auch in technischen Regeln anderer<br />
Mitgliedstaaten der Europäischen Union<br />
oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens<br />
über den Europäischen Wirtschaftsraum<br />
ihren Niederschlag gef<strong>und</strong>en haben<br />
können.<br />
11
<strong>Berufsgenossenschaft</strong> <strong>Handel</strong> <strong>und</strong> Warendistribution<br />
Postfach 12 08<br />
53002 Bonn<br />
Telefax 02 28 / 54 06 - 58 99<br />
E-Mail: medien@bghw.de<br />
Internet: www.bghw.de<br />
Bestell-Nr. M <strong>020</strong> Ausgabe November 2011 (11/11)<br />
12