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M 020 - Neu.indd - Berufsgenossenschaft Handel und ...

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BGHW-Kompakt 20<br />

Spraydosen <strong>und</strong> Gaskartuschen


Begriffe<br />

Spraydosen (amtliche Bezeichnung: Aerosolpackungen<br />

oder Druckgaspackungen)<br />

haben einen Rauminhalt von 50 ml bis<br />

1000 ml: Es sind nicht wiederverwendbare<br />

Behälter aus Metall, Glas oder Kunststoff<br />

mit einer Entnahmevorrichtung (Sprayventil).<br />

Hierdurch ist es möglich, den Inhalt<br />

(Flüssigkeit, Schaum, Paste, Pulver)<br />

durch das Treibgas gezielt anzuwenden (§<br />

2 Begriffsbestimmung der Aerosol-Verpackungsverordnung<br />

– 13. GPSGV)<br />

Für Spraydosen gelten die „Technischen Regeln<br />

Druckgase“ TRG 300. Dort werden die Spraydosen<br />

als Druckgaspackungen bezeichnet.<br />

Für Gaskartuschen sind die „Technischen<br />

Regeln Druckgase“ TRG 301 zu beachten.<br />

Diese Vorschriften gelten nicht für drucklose<br />

Spraydosen mit Pumpmechanismus<br />

(ohne Treibgas).<br />

Gefahren <strong>und</strong> Unfallerfahrungen<br />

Spraydosen enthalten den Wirkstoff (= das<br />

eigentliche Produkt), dessen Lö sungs mittel<br />

<strong>und</strong> das Treibmittel. Jede dieser Komponenten<br />

kann hoch ent zünd lich oder leichtentzündlich<br />

sein <strong>und</strong>/oder ge s<strong>und</strong> heits schäd -<br />

liche Eigenschaften besitzen. Die Treib mittel<br />

sind hoch ent zündlich, die Wirkstoff-Lösungsmittel<br />

sind sehr oft leicht entzündlich<br />

oder ent zünd lich, je nach Warenart auch<br />

ge s<strong>und</strong> heits schädlich, reizend oder ätzend.<br />

Früher enthielten die Spraydosen als<br />

Treibmittel die unbrennbaren Fluorchlorkohlenwasserstoffe<br />

(FCKW) <strong>und</strong> galten<br />

daher als relativ ungefährlich. Da die<br />

FCKW jedoch die Ozonschicht der Stratosphäre<br />

zerstören, kommen aus Umweltschutzgründen<br />

in Spraydosen heute meist<br />

2<br />

wieder brennbare Flüssiggase zum Einsatz<br />

oder DME (Dime thyl ether), die beide gasförmig<br />

schwerer als Luft sind <strong>und</strong> sich daher<br />

in Bo den nähe ansammeln können.<br />

Der Einsatz dieser hochentzündlichen Treibmittel<br />

hat das von Spraydosen aus gehende<br />

Gefahrenpotenzial we sent lich erhöht:<br />

- Bei <strong>und</strong>icht gewordenen Spraydosen oder<br />

bei intensiver Verwendung in kleinen<br />

Räumen kann sich unbemerkt (!) eine explosionsfähige<br />

At mos phäre bilden.<br />

- Im Falle eines Brandes können die Spraydosen<br />

durch Überhitzung platzen <strong>und</strong> so<br />

durch Freisetzen größerer Mengen hochbrenn<br />

barer Stoffe zu einer wesent lichen<br />

Verschlimmerung des Brandes oder zur<br />

Explosion führen.<br />

Dieser Sachverhalt muss bei der Menge (Tagesumsatz)<br />

der im Verkauf bereitgestellten<br />

Spraydosen berücksichtigt werden: Wird<br />

etwa ein Vorratsraum erforderlich, der auch<br />

baurechtlichen Anforderungen genügen<br />

muss? (zuständige Arbeitsschutzbehörde,<br />

z.B. Staatliche Ämter für Ar beits schutz, Gewerbeaufsichtsämter<br />

fragen!)<br />

Unfallbeispiele:<br />

1. Beim Nachfüllen eines Verkaufsregals<br />

fiel aus ca. 1,6 m Höhe eine Spraydose<br />

auf die Metallkante eines am Boden<br />

liegenden Rostes. Dabei wurde die Dose<br />

beschädigt. Als die Verkäuferin sich<br />

bückte, um die Dose aufzuheben, wurde<br />

sie von der herausspritzenden Flüssigkeit<br />

an den Augen getroffen. Die Verätzung<br />

beider Augen musste ärztlich behandelt<br />

werden.<br />

Zur Vermeidung dieses Unfalles hätte<br />

die Verkäuferin die be schä dig te Dose<br />

abdecken, z.B. mit einem Tuch, <strong>und</strong> ins<br />

Freie befördern sollen.


2. Bei einem Großbrand in einem Su per -<br />

markt haben explodierende Spraydosen<br />

ein mehrere Quadratmeter großes Loch<br />

in die Gebäude decke gerissen. Einzelne<br />

Spraydosen wurden im Umkreis von<br />

mehreren h<strong>und</strong>ert Metern gef<strong>und</strong>en.<br />

Bild 1: Explosion einer Spraydose (Foto: Kreisfeuerwehrverband Nürnberger Land)<br />

Kennzeichnung von Spraydosen<br />

Auf Gr<strong>und</strong> der §§ 5 <strong>und</strong> 6 des Arbeitsschutzgesetzes<br />

muss der Unternehmer<br />

eine Gefährdungsbe ur teilung zum Schutz<br />

der Beschäftigten durchführen. Hierfür bietet<br />

die Kennzeichnung auf den Spraydosen<br />

mit ihren Gefahrenhinweisen (R-Sätze) <strong>und</strong><br />

Si cherheitsratschlägen (S-Sätze) bereits<br />

wich tige Informationen.<br />

Beispiele:<br />

Im Brandfalle stellen erhitzte <strong>und</strong><br />

platzen de Spraydosen eine erhebliche<br />

Gefahr für flüchtende Personen, Retter<br />

<strong>und</strong> Feuerwehrleute dar.<br />

- „Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung<br />

<strong>und</strong> Temperaturen über 50° C<br />

schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam<br />

öffnen oder verbrennen.“<br />

- „Nicht gegen Flamme oder auf glühenden<br />

Gegenstand sprühen. Von Zünd quellen<br />

fernhalten – Nicht rauchen. Darf nicht in<br />

die Hände von Kindern gelangen“<br />

- „Nur für den berufsmäßigen Verwender“,<br />

wenn die Aerosolpackung für Un terhaltungs-<br />

<strong>und</strong> Dekorations zwecke bestimmt<br />

ist.<br />

3


4<br />

Vorderseite:<br />

Name <strong>und</strong> Anschrift oder<br />

ein getragenes Warenzeichen<br />

desjenigen (Firma/Person),<br />

der für das Inverkehrbringen<br />

verantwortlich ist<br />

Sicherheitsratschläge<br />

Nettovolumen des<br />

Inhalts (flüssige Phase)<br />

Gefahrensymbol<br />

bis 2015<br />

Gefahrenbezeichnung<br />

Hoch entzündlich<br />

F +<br />

Leichtentzündlich<br />

F<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschädlich<br />

Xn<br />

Reizend<br />

Xi<br />

Bild 2: Kennzeichnung<br />

von Spraydosen<br />

Art der Gefährdung<br />

Gefahrensymbole<br />

Gefahrenbezeichnung<br />

Gefahrenhinweise<br />

Etikettierung in deutscher<br />

Sprache (bei Missachtung<br />

= Ordnungs widrigkeit des<br />

Händlers bei Verkauf)<br />

Flüssigkeit kann unter 0° C entflammt werden.<br />

Dämpfe können mit Luft entzündliche<br />

Gemische bilden. (Explosion, Verpuffung)<br />

Flüssigkeit kann unter 21° C (aber über 0°<br />

C) entflammt werden.<br />

Kann infolge von Einatmen, Verschlucken<br />

oder Aufnahme durch die Haut Ges<strong>und</strong>heitsschäden<br />

von beschränkter Wirkung<br />

hervorrufen.<br />

Kann bei Einwirkung auf lebendes Gewebe,<br />

z.B. Haut oder Schleimhaut Reizungen<br />

oder Entzündungen hervorrufen.<br />

EU-Kennzeichnung: Spraydose<br />

entspricht den europäischen<br />

Sicher heitsanforderungen<br />

Gefahrensymbol<br />

GHS


Anforderungen an Verkaufs-,<br />

Vorrats - <strong>und</strong> Lagerräume<br />

Für den Umgang mit Druckgaskartuschen<br />

gelten die gleichen Si cher heits anforderungen<br />

wie für Spraydosen.<br />

Beim Aufbewahren von gefüllten Spraydosen<br />

sind folgende Maßnahmen zu beachten:<br />

Spraydosen dürfen keiner Erwärmung über<br />

50° C durch Sonnenbestrahlung oder durch<br />

andere Wärmequellen aus gesetzt werden.<br />

Andere Wärmequellen sind z.B. Heizungen,<br />

Öfen, Punkt strahler. Von Heizanlagen sollte<br />

bei der Lagerung <strong>und</strong> Präsentation ein<br />

Ab stand von wenigstens 0,5 m eingehalten<br />

werden. Punktstrahler dürfen nicht auf<br />

Spraydosen gerichtet sein.<br />

Spraydosen dürfen nicht in Durchgängen<br />

oder Durchfahrten, Treppenräumen, Gebäude-<br />

oder Stockwerksfluren sowie auf Dachböden<br />

gelagert oder bereitgestellt werden.<br />

Verkaufs-, Vorrats- <strong>und</strong> Lagerräume müs sen<br />

den Anforderungen des Bauaufsichtsrechts<br />

entsprechen. Eine Hauptforderung ist, dass<br />

diese Räume ausreichend (natürlich oder<br />

künstlich) belüftet sein müssen, so dass im<br />

Schadensfall austretende brennbare <strong>und</strong>/<br />

oder ges<strong>und</strong>heitsschädliche Stof fe durch<br />

die Luftbewegung verdünnt <strong>und</strong> abgeführt<br />

werden können.<br />

Vorratsräume sind Räume, die u.a. dem Lagern<br />

gefüllter Spraydosen dienen, sofern die<br />

von den Spraydosen eingenommene Gr<strong>und</strong>fläche<br />

nicht größer als 20 m 2 ist. Gr<strong>und</strong>fläche<br />

ist die Projektion der Lagerfläche auf<br />

den Boden, nicht jedoch die Summe der Lagerfläche<br />

der verschiedenen Regalebenen.<br />

Wird das Maß von 20 m 2 überschritten,<br />

handelt es sich um einen Lagerraum, an<br />

den höhere Anforderungen als an einen<br />

Vorratsraum gestellt werden.<br />

Drei Größen werden unterschieden:<br />

Lagergröße I: bis 60 m 2 Gr<strong>und</strong>fläche,<br />

Lagergröße II: 60 bis 500 m 2 <strong>und</strong><br />

Lagergröße III: über 500 m 2 Gr<strong>und</strong>fläche.<br />

Für diese Räume gelten die Ziffern 6.1 <strong>und</strong> 6.2<br />

der TRG 300, bei deren Planung/Einrichtung<br />

die zuständigen Ämter für Arbeitsschutz, Bauaufsichtsämter<br />

<strong>und</strong> die örtlichen Brandschutzbe<br />

hörden vorher eingeb<strong>und</strong>en werden sollten.<br />

Vorratsräume über Erdgleiche, die an Gebäudeaußenwänden<br />

liegen, können bei<br />

günstigen Bedingungen durch ca. 20 cm x<br />

20 cm große Öffnungen in der Außenwand<br />

ausreichend natürlich belüftet werden (siehe<br />

Bild 3). Eine Öffnung muss sich dann in<br />

Fußbodenhöhe befinden, die andere, gleich<br />

große Öffnung ebenfalls in der Außenwand<br />

in Höhe der Raumdecke, wodurch das Abfließen<br />

des Treibmittelgases (schwerer als<br />

Luft!) begünstigt wird. Es wird dadurch<br />

auch verhindert, dass z.B. Flüssiggas unkontrolliert<br />

in andere Räume fließt.<br />

Bild 3: Natürliche Be- <strong>und</strong> Entlüftung durch zwei Öffnungen<br />

(siehe Pfeile) in der Außenwand.<br />

5


Vorratsräume über Erdgleiche ohne Außenwände<br />

<strong>und</strong> Vorratsräume unter Erdgleiche<br />

können ausreichend nur künstlich durch<br />

Absauganlagen be lüf tet werden. Die Absaugöffnungen<br />

müs sen in Fußbodenhöhe<br />

installiert werden, da die Treibgase schwerer<br />

als Luft sind (siehe Bild 4).<br />

Die Absaugung muss so ins Freie führen,<br />

dass im Schadensfall Treibgase sich nicht in<br />

anderen, tiefer gelegenen Räumen ansammeln<br />

können.<br />

Wegen der zu erwartenden relativ ge rin gen<br />

Treibgasmengen, z.B. bei Leckagen, genügt<br />

eine Luftwechselrate von 0,5 pro St<strong>und</strong>e bei<br />

Dauerbetrieb eines Ventilators. Diese Luftwechselrate<br />

erreicht man z.B. mit Ab sauglei<br />

tun gen von 100 mm Durchmesser, in die<br />

ein Rohr-Einschub-Ventilator (z.B. mit einer<br />

Leistungsaufnahme von 14 Watt) in Kurzschlußläufer-<br />

<strong>und</strong> Allkunststoff-Ausführung<br />

eingebaut ist.<br />

Bei ausreichender Belüftung ist dann keine<br />

explosionsgeschützte Ausführung der elektrischen<br />

Anlagen <strong>und</strong> Betriebsmittel erforderlich.<br />

Verkaufs-, Vorrats- <strong>und</strong> Lagerräume müssen<br />

so gelegen <strong>und</strong> eingerichtet sein, dass sie<br />

im Falle der Gefahr schnell <strong>und</strong> sicher verlassen<br />

werden können. Die Einrichtung der<br />

Räume, z.B. die Anordnung der Regale, die<br />

Ausstattung mit Maschinen, Geräten <strong>und</strong><br />

Möbeln, muss unter Berücksichtigung kurzer<br />

Fluchtwege erfolgen. Diese Wege müssen<br />

freigehalten werden.<br />

In der Nähe des Verkaufsstandes für Spraydosen<br />

<strong>und</strong> an jedem Ausgang von Vorrats-<br />

<strong>und</strong> Lagerräumen muss ein Feuerlöscher<br />

von wenigstens 6 kg Füllgewicht vorhanden<br />

sein, der für die Brandklassen A, B, C<br />

geeignet ist.<br />

Die Feuerlöscher müssen jederzeit einsatzbereit<br />

sein. Sie müssen wenigstens alle 2<br />

6<br />

Bild 4: Künstliche Be- <strong>und</strong> Entlüftung; Absaugöffnung in<br />

Fußbodenhöhe.<br />

Jahre auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft<br />

werden. Sie müssen ständig leicht er kennbar<br />

<strong>und</strong> leicht zugänglich sein.<br />

Verpackungseinheiten müssen so gestapelt<br />

werden, dass sie nicht umkippen können.<br />

Werden Dosen übereinander gestapelt, muss<br />

durch geeignete Maßnahmen verhindert<br />

werden, dass die oberen Dosen herabfallen<br />

können, z.B. durch Zwischenlagen aus Karton.<br />

Zusätzliche Anforderungen an Verkaufsräume<br />

Verkaufsstände für Spraydosen dürfen<br />

nicht an Ausgängen liegen. Sie sollen sich<br />

auch nicht an Rettungs wegen/ Notausgängen<br />

befinden.<br />

An Verkaufsständen für Spraydosen dürfen<br />

leicht entzündliche Stoffe, z.B. Flüssiggas,<br />

pyrotechnische Gegenstände, Zündhölzer,<br />

nicht bereitgehalten werden. Offene Flam-


Bild 5: Vorratshaltung von Druckgasdosen in einem<br />

eigenen Vorratsraum; Kartonverpackungen schützen<br />

vor Herunterfallen.<br />

men <strong>und</strong> of fe nes Licht dürfen in der Nähe<br />

von Spray dosen nicht verwendet werden.<br />

In Schaufenstern dürfen gefüllte Spraydosen<br />

nicht aufgestellt werden. Es empfiehlt sich<br />

die Verwendung von Attrappen, die durch<br />

eine Öffnung im Boden erkennbar sind.<br />

Die bereitgestellten Spraydosen sollen den<br />

voraussichtlichen Tagesbedarf <strong>und</strong> die für die<br />

Darbietung des Sortiments erforderlichen<br />

Mengen nicht überschreiten. In ebenerdigen<br />

Großmärkten (Supermärkten) dürfen in Abstimmung<br />

mit der zuständigen staatlichen<br />

Ar beits schutzbehörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt)<br />

über den Tagesbedarf hinausgehende<br />

Mengen an Spraydosen bereitgestellt werden.<br />

Hierüber sollte ein entsprechendes Schriftstück<br />

vorliegen oder im Bedarfsfall be-<br />

schafft werden. Dies insbesondere, um die<br />

Rechtmäßigkeit dieses Tuns im Schadensfalle<br />

nachweisen zu können. Auch Bauaufsichtsämter<br />

<strong>und</strong> Brandschutzbehörden<br />

(Feuerwehren) können hier gewisse<br />

Sicherheits vor keh rungen verlangen, z.B.<br />

den Verkauf von Spraydosen an mehreren,<br />

mög lichst weit voneinander entfernten Verkaufs<br />

ständen,-plätzen, um bei einem evtl.<br />

Brand ein Inferno zu minimieren.<br />

Zusätzliche Anforderungen an Vorratsräume<br />

Ein Zusammenlagern mit pyrotechnischen<br />

Artikeln ist nicht zulässig.<br />

Ein Zusammenlagern von Spraydosen <strong>und</strong><br />

brennbaren Flüssigkeiten ist unter Berücksichtigung<br />

der TRbF 20 zulässig. Ordnungs<br />

gemäß eingerichtete Vorrats räu me<br />

für Spraydosen sind wegen ihrer ausreichenden<br />

(natürlichen oder künst lichen)<br />

Belüftung gerade dafür geeignet.<br />

Zusätzliche Anforderungen an Lagerräume<br />

Lagerräume dürfen nur zu 60% ihrer Fläche<br />

mit Lagergut jeder Art belegt werden.<br />

In Lagerräumen ist das Rauchen, der Umgang<br />

mit offenem Feuer oder offenem<br />

Licht, das Ablegen von Abfallstoffen, z.B.<br />

verbrauchtes Putzmaterial, Putzlappen <strong>und</strong><br />

das Zusammenlagern mit selbstentzündlichem<br />

oder leicht entflammbarem Lagergut<br />

- dazu gehört auch Verpackungsmaterial<br />

- nicht zulässig. Hierauf muss an jedem<br />

Zugang durch Aushang hingewiesen sein,<br />

sofern nicht für den Bereich der gesamten<br />

Anlage an deren Eingängen ein entsprechendes<br />

Verbot angezeigt ist.<br />

Lagerräume dürfen nicht in Wohngebäuden<br />

liegen. Sie müssen von angrenzenden<br />

Räumen durch feuerbeständige Wände <strong>und</strong><br />

Decken abgetrennt sein.<br />

7


Türen <strong>und</strong> Tore müssen in Fluchtrichtung<br />

aufschlagen; Schiebe- <strong>und</strong> Roll türen müssen<br />

eine Schlupftür haben, wenn nicht<br />

eine andere Fluchttür vor handen ist. Türen<br />

müssen mindestens 80 cm breit sein. Türen<br />

<strong>und</strong> Tore zu an gren zenden Räumen müssen<br />

mindes tens feuerhemmend nach DIN<br />

18082 sein.<br />

Fußböden müssen aus nicht brenn baren<br />

Baustoffen bestehen.<br />

Schornsteinreinigungsverschlüsse dürfen<br />

nicht in den Räumen liegen.<br />

Heizungsanlagen mit offenem Feuer sind<br />

nicht zulässig.<br />

Zusätzliche Anforderungen an Lagerräume<br />

der Größe II (über 60 bis 500 m 2 Gr<strong>und</strong>fläche)<br />

Lagerräume dieser Größe dürfen nicht unter<br />

Räumen liegen <strong>und</strong> mit solchen Räumen<br />

nicht verb<strong>und</strong>en sein, die zum dauernden<br />

Aufenthalt von Personen bestimmt<br />

sind. Jeder Lagerraum muss mit einer Nassfeuerlöschleitung<br />

mit an ge schlossenem<br />

Wandhydranten ausgestattet sein, sofern<br />

nicht fahrbare Feuerlöschgeräte bereitgestellt<br />

sind. Den Brandschutz betreffende<br />

Einzelheiten müssen mit der zuständigen<br />

Bauaufsichts- <strong>und</strong> Brandschutzbehörde/<br />

Feuerwehr abgestimmt sein.<br />

Zusätzliche Anforderungen an Lagerräume<br />

der Größe III (über 500 m 2 Gr<strong>und</strong>fläche)<br />

Lagerräume der Größe III müssen in einem<br />

nur Lagerzwecken dienenden Gebäude oder<br />

Gebäudeteil liegen. Jeder Raum muss in<br />

Brandschutzabschnitte unterteilt sein, wenn<br />

seine Gr<strong>und</strong>fläche mehr als 1000 m 2 - in Kellergeschossen<br />

mehr als 500 m 2 - beträgt.<br />

8<br />

Jeder Brandabschnitt muss mit einer Nass-<br />

Feuerlöschleitung mit angeschlossenen<br />

Wandhydranten ausgestattet sein, sofern<br />

nicht fahrbare Feuerlöschgeräte bereitgestellt<br />

sind.<br />

Größere Brandabschnitte als solche nach<br />

Satz 2 sind zulässig, wenn jeder Abschnitt<br />

mit den in einem solchen Falle erforderlichen<br />

Feuerlöschgeräten <strong>und</strong> -einrichtungen<br />

ausgestattet ist.<br />

Transport<br />

Beim gewerblichen Transport von Spraydosen<br />

sind je nach Menge die Vorschriften der<br />

Gefahrgutverordnung -Straße zu beachten<br />

(Gefahrgutbeauftragter, Kennzeichnung).<br />

Betriebsanweisung <strong>und</strong> Un terweisung<br />

der Beschäftigten<br />

Die Gefährdung von Mitarbeitern durch<br />

Spraydosen hat der Arbeitgeber vor Ort zu<br />

ermitteln, zu beseitigen <strong>und</strong> zu dokumentieren<br />

(§§ 5 + 6 ArbschG).<br />

Das verbleibende Restrisiko als besondere<br />

Gefahr muss der Arbeitgeber mit einer<br />

schriftlichen Betriebsanweisung zu minimieren<br />

versuchen (§ 9 ArbschG). Die Mitarbeiter<br />

sind darin zu unterweisen (siehe<br />

S.11), wie sie sich im einzelnen beim Umgang<br />

mit Spraydosen/Gaskartuschen zu<br />

verhalten haben (§ 12 ArbschG).<br />

Für Spraydosen <strong>und</strong> Gaskartuschen, die<br />

mit Gefahrensymbolen, Gefahrenbezeichnungen,<br />

Gefahrenhinweisen (R-Sätze) <strong>und</strong><br />

Sicherheitsratschlägen (S-Sätze) gekennzeichnet<br />

sind, muss die Betriebsanweisung<br />

der Gefahrstoff verordnung <strong>und</strong> den Technischen<br />

Regeln Gefahrstoffe (TRGS 555)<br />

entsprechen. Lassen Sie sich für die Erstellung<br />

von Betriebsanweisungen die Sicher-


heitsdatenblätter der Hersteller schicken.<br />

Die Hersteller sind verpflichtet, Ihnen diese<br />

Datenblätter zur Verfügung zu stellen.<br />

Die Sicherheitsdatenblätter enthalten alle<br />

wichtigen Angaben, so dass auch chemische<br />

Laien eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe<br />

erstellen können. Viele Hersteller<br />

halten auch solche ge eig neten Betriebsanweisungen<br />

für ihre Pro dukte bereit, um<br />

sie an die Ver treiber weiterzugeben. Auch<br />

Fach kräfte für Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Betrieb<br />

särzte haben den Unternehmer dabei<br />

zu unterstützen (§§ 3 <strong>und</strong> 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes).<br />

Betriebsanweisungen sind für die Beschäftigten<br />

verbindliche Anordnungen <strong>und</strong> werden<br />

deshalb vom Un ter nehmer/Vorgesetzten<br />

unterschrieben.<br />

Anhand der Betriebsanweisung werden die<br />

Beschäftigten, die mit Spraydosen umgehen,<br />

vor der erstmaligen Aufnahme dieser<br />

Tätigkeit <strong>und</strong> an schlie ßend in regelmäßigen,<br />

mindestens jähr lichen Abständen unterwiesen.<br />

Bei Be darf ist die Unterweisung<br />

öfter zu wiederholen.<br />

Dabei haben die unterwiesenen Beschäftigten<br />

dem Unter neh mer/Vorgesetz<br />

ten die Kenntnisnahme der Be triebsanweisung<br />

schrift lich zu bestätigen. Zur<br />

Organisation <strong>und</strong> Dokumentation von<br />

Unterweisungen hält die <strong>Berufsgenossenschaft</strong><br />

für den Einzelhandel für ihre Mitgliedsunternehmen<br />

kostenlose Vordrucke<br />

unter der Bestell-Nr. A 238 bereit.<br />

Die schriftliche Betriebsanweisung ist an<br />

geeigneter Stelle im Betrieb - z.B. unmittelbar<br />

am Arbeitsplatz - auszuhängen. Den<br />

Mitarbeitern können auch Kopien der Betriebsanweisung<br />

ausgehändigt werden.<br />

Der Unternehmer/Vorgesetzte muss sich<br />

durch stichprobenartige Kontrollen davon<br />

überzeugen, dass die von ihm in der<br />

Betriebs anweisung getroffenen Anordnungen<br />

von den Mitarbeitern befolgt werden.<br />

Weitere Informationen zum Thema Unterweisung<br />

finden Sie in der Broschüre „Unterweisungen/Betriebsanweisun<br />

gen“ (Bestell-<br />

Nr. B 36).<br />

Noch Fragen ?<br />

Bei der Umsetzung der hier erläuterten Anforderungen<br />

<strong>und</strong> Schutzmaßnahmen beim<br />

Umgang mit Spraydosen stehen Ihnen<br />

staatliche Arbeitsschutzbehörden, Bauaufsichtsämter,<br />

Brandschutz be hörden/Feuerwehren<br />

<strong>und</strong> die Mitarbeiter der Abteilung<br />

Prävention Ihrer <strong>Berufsgenossenschaft</strong> gern<br />

beratend zur Verfügung.<br />

9


10<br />

BETRIEBSANWEISUNG gemäß § 14 GefStoffV<br />

Firma: Datum:<br />

Abteilung / Arbeitsplatz: Musterbereich<br />

Tätigkeit: Musterbereich<br />

Unterschrift:<br />

GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG<br />

GEF<br />

Umgang mit Spraydosen<br />

enthalten hochentzündliche/leichtentzündliche Treibgase sowie ges<strong>und</strong>heitsschädliche<br />

bzw. reizende Inhaltsstoffe<br />

GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT<br />

GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT<br />

Die Produkte sind hochentzündlich/leichtentzündlich.<br />

Die Entstehung explosionsfähiger Dampf-/Luftgemische ist möglich.<br />

Die Produkte sind ges<strong>und</strong>heitsschädlich bzw. wirken reizend.<br />

SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN<br />

Gebrauchsanweisung beachten.<br />

Vor Sonne geschützt <strong>und</strong> nicht in der Nähe von Heizkörpern lagern.<br />

Gefüllte Spraydosen nicht in Schaufenster stellen.<br />

Nicht gegen heiße Oberflächen oder in Flammen sprühen.<br />

Sprüharbeiten nur in ausreichend belüfteten Räumen oder im Freien durchführen.<br />

Zündquellen vermeiden.<br />

Spraydosen nicht benutzen, wenn sie <strong>und</strong>icht sind oder sonstige Mängel aufweisen,<br />

die die Funktion oder die Sicherheit beeinträchtigen können.<br />

Haut- <strong>und</strong> Augenkontakt vermeiden.<br />

Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.<br />

SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN<br />

VERHALTEN IM GEFAHRFALL Notruf:<br />

VERHALTEN IM GEFAHRFALL Notruf:<br />

Brandbekämpfung, so fe rn gef ahrlos , m öglic h mit d en b er eitgestellten F euerlösc hern<br />

.<br />

Durch Brand gefährdete Dosen, wenn möglich aus dem Gefahrenbereich entfernen<br />

bzw. mit Wassersprühstrahl kühlen.<br />

Bei <strong>und</strong>ichten Dosen ist die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre möglich.<br />

Daher Räume gut lüften.<br />

ERSTE HILFE (Ersthelfer: siehe Aushang)<br />

Notruf:<br />

Nach Einatmen: Für Frischluft sorgen, bei anhaltenden Beschwerden<br />

ERSTE HILFE Arzt aufsuchen. Notruf:<br />

Nach Hautkontakt: Mit Wasser <strong>und</strong> Seife abwaschen, benetzte Kleidung<br />

wechseln.<br />

Nach Augenkontakt: Mit viel Wasser ausspülen, bereitstehende Augendusche<br />

benutzen, Augenarzt aufsuchen (Gefahrstoff<br />

etikett/Sicherheitsdatenblatt mitnehmen).<br />

Nach Verschlucken: Spülung der M<strong>und</strong>höhle, reichlich Wasser trinken,<br />

Arzt hinzuziehen.<br />

Nach Verbrennen: Brennende Person mit Löschdecke ablöschen.<br />

SACHGERECHTE ENTSORGUNG<br />

restentleerte Spraydosen, die mit dem grünen Punkt gekennzeichnet sind über das<br />

duale System entsorgen.<br />

Alle übrigen Spraydosen sind gemäß dem Kreislaufwirtschafts- <strong>und</strong> Abfallsgesetz<br />

zu entsorgen.<br />

Spraydosen nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen.<br />

Muster-Betriebsanweisung Geschäftsleitung Mustermann


Rechtsquellen / Schriften<br />

– Nachweisblock zur betrieblichen Unterweisung<br />

(Bestell-Nr. A 238)<br />

– Broschüre „Unterweisungen/Betriebsanweisungen<br />

- Ein Leitfaden für die<br />

effektive Vermittlung von sicherheitsgerechtem<br />

Verhalten“ (Bestell-Nr. B 36)<br />

für Mitgliedsunternehmen kostenlos zu<br />

beziehen bei der BGHW (siehe Impressum)<br />

oder im Internet unter www.bghw.de/medienangebot<br />

Die Rechtsquellen<br />

– Arbeitschutzgesetz<br />

– Arbeitssicherheitsgesetz<br />

– Betriebssicherheitverordnung<br />

– Verordnung zum Schutz von gefährlichen<br />

Stoffen (GefStoffV)<br />

– Aerosol-Verpackungsverordnung<br />

(13. GPSGV)<br />

– Gefahrgutverordnung<br />

– Technischen Regeln Gefahrstoffe<br />

TRGS 555<br />

– Technische Regeln Druckgase TRG 300<br />

für Spraydosen <strong>und</strong> TRG 301 für Druckgas-Kartuschen<br />

sind im Internet unter www.bghw.de/vorschriften-<strong>und</strong>-regeln<br />

<strong>und</strong> im Fachhandel<br />

erhältlich.<br />

Die in diesem Merkblatt enthaltenen<br />

technischen Lösungen schließen andere,<br />

mindestens ebenso sichere Lösungen nicht<br />

aus, die auch in technischen Regeln anderer<br />

Mitgliedstaaten der Europäischen Union<br />

oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens<br />

über den Europäischen Wirtschaftsraum<br />

ihren Niederschlag gef<strong>und</strong>en haben<br />

können.<br />

11


<strong>Berufsgenossenschaft</strong> <strong>Handel</strong> <strong>und</strong> Warendistribution<br />

Postfach 12 08<br />

53002 Bonn<br />

Telefax 02 28 / 54 06 - 58 99<br />

E-Mail: medien@bghw.de<br />

Internet: www.bghw.de<br />

Bestell-Nr. M <strong>020</strong> Ausgabe November 2011 (11/11)<br />

12

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