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Lärm am Arbeitsplatz - Berufsgenossenschaft Handel und ...

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einer Ergänzungsuntersuchung oder einer<br />

erweiterten Ergänzungsuntersuchung notwendig<br />

werden. Zum Beispiel, wenn es Anhaltspunkte<br />

gibt, dass das Gehörempfinden<br />

wesentlich beeinträchtigt ist oder sich gegenüber<br />

der Voruntersuchung verschlechtert<br />

hat. Eine erweiterte Ergänzungsuntersuchung<br />

kann erforderlich sein, wenn<br />

bei einer Nachuntersuchung »dauernde<br />

VORSORGE<br />

ges<strong>und</strong>heitliche Bedenken« in Betracht<br />

gezogen werden.<br />

Termine<br />

Bei den Untersuchungsfristen sind im<br />

Wesentlichen drei Termine zu beachten:<br />

• Erstuntersuchung: vor der Beschäftigung<br />

im <strong>Lärm</strong>bereich<br />

• Erste Nachuntersuchung: spätestens<br />

nach 12 Monaten<br />

• Weitere Nachuntersuchungen:<br />

– vor Ablauf von 36 Monaten<br />

– vor Ablauf von 60 Monaten bei Tages-<br />

<strong>Lärm</strong>expositionspegeln von weniger<br />

als 90 dB(A)<br />

– bei Beendigung der Tätigkeit<br />

Die Fristen kann der untersuchende Arzt im<br />

Einzelfall verkürzen. Beispielsweise dann,<br />

wenn ein Verdacht auf ein ges<strong>und</strong>heitliches<br />

Risiko bis zum planmäßig nächsten Untersuchungstermin<br />

besteht.<br />

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