Lärm am Arbeitsplatz - Berufsgenossenschaft Handel und ...
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einer Ergänzungsuntersuchung oder einer<br />
erweiterten Ergänzungsuntersuchung notwendig<br />
werden. Zum Beispiel, wenn es Anhaltspunkte<br />
gibt, dass das Gehörempfinden<br />
wesentlich beeinträchtigt ist oder sich gegenüber<br />
der Voruntersuchung verschlechtert<br />
hat. Eine erweiterte Ergänzungsuntersuchung<br />
kann erforderlich sein, wenn<br />
bei einer Nachuntersuchung »dauernde<br />
VORSORGE<br />
ges<strong>und</strong>heitliche Bedenken« in Betracht<br />
gezogen werden.<br />
Termine<br />
Bei den Untersuchungsfristen sind im<br />
Wesentlichen drei Termine zu beachten:<br />
• Erstuntersuchung: vor der Beschäftigung<br />
im <strong>Lärm</strong>bereich<br />
• Erste Nachuntersuchung: spätestens<br />
nach 12 Monaten<br />
• Weitere Nachuntersuchungen:<br />
– vor Ablauf von 36 Monaten<br />
– vor Ablauf von 60 Monaten bei Tages-<br />
<strong>Lärm</strong>expositionspegeln von weniger<br />
als 90 dB(A)<br />
– bei Beendigung der Tätigkeit<br />
Die Fristen kann der untersuchende Arzt im<br />
Einzelfall verkürzen. Beispielsweise dann,<br />
wenn ein Verdacht auf ein ges<strong>und</strong>heitliches<br />
Risiko bis zum planmäßig nächsten Untersuchungstermin<br />
besteht.<br />
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