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Lärm am Arbeitsplatz - Berufsgenossenschaft Handel und ...

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Auch beim <strong>Lärm</strong>schutz gilt: Technische<br />

Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen<br />

Maßnahmen <strong>und</strong> diese haben Vorrang<br />

vor persönlicher Schutzausrüstung<br />

(T-O-P).<br />

Erste Maßnahme:<br />

Technische <strong>Lärm</strong>minderung<br />

Zunächst muss der Unternehmer die Möglichkeiten<br />

der technischen <strong>Lärm</strong>minderung<br />

ausschöpfen. Technische Maßnahmen<br />

zielen zum einen auf<br />

eine Minderung der Schallentstehung,<br />

beispielsweise durch<br />

lärmarme Arbeitsverfahren, den Einsatz<br />

neuer, lärmarmer Maschinen oder durch<br />

Schalldämpfer. Zum anderen wird durch<br />

technische Maßnahmen auch eine Minderung<br />

der Schallübertragung erreicht, zum<br />

Beispiel durch Kapselung lärmintensiver<br />

Maschinen, durch Abschirmung von Arbeitsplätzen<br />

mit geeigneten Schallschirmen oder<br />

durch raumakustische Maßnahmen.<br />

<strong>Lärm</strong> mindern

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