Lärm am Arbeitsplatz - Berufsgenossenschaft Handel und ...
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Auch beim <strong>Lärm</strong>schutz gilt: Technische<br />
Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen<br />
Maßnahmen <strong>und</strong> diese haben Vorrang<br />
vor persönlicher Schutzausrüstung<br />
(T-O-P).<br />
Erste Maßnahme:<br />
Technische <strong>Lärm</strong>minderung<br />
Zunächst muss der Unternehmer die Möglichkeiten<br />
der technischen <strong>Lärm</strong>minderung<br />
ausschöpfen. Technische Maßnahmen<br />
zielen zum einen auf<br />
eine Minderung der Schallentstehung,<br />
beispielsweise durch<br />
lärmarme Arbeitsverfahren, den Einsatz<br />
neuer, lärmarmer Maschinen oder durch<br />
Schalldämpfer. Zum anderen wird durch<br />
technische Maßnahmen auch eine Minderung<br />
der Schallübertragung erreicht, zum<br />
Beispiel durch Kapselung lärmintensiver<br />
Maschinen, durch Abschirmung von Arbeitsplätzen<br />
mit geeigneten Schallschirmen oder<br />
durch raumakustische Maßnahmen.<br />
<strong>Lärm</strong> mindern