Lärm am Arbeitsplatz - Berufsgenossenschaft Handel und ...
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LÄRMBEREICHE<br />
<strong>Lärm</strong>minderung ist Unternehmerpflicht<br />
Die Vermeidung von ges<strong>und</strong>heitlichen<br />
Gefahren durch <strong>Lärm</strong> ist eine Verpflichtung<br />
für den Unternehmer. So will es die »<strong>Lärm</strong><strong>und</strong><br />
Vibrations-Arbeitsschutzverordnung«<br />
<strong>und</strong> die Arbeitsstättenverordnung: Der<br />
Unternehmer muss dafür sorgen, dass die<br />
Arbeitsmittel nach dem Stand der <strong>Lärm</strong>minderungstechnik<br />
beschaffen sind <strong>und</strong> betrieben<br />
werden. Der Schallpegel in Arbeitsräumen<br />
ist außerdem so niedrig zu halten,<br />
wie es nach der Art des Betriebes möglich<br />
ist. Dabei darf nicht vergessen werden, dass<br />
<strong>Lärm</strong> zu einer ges<strong>und</strong>heitlichen Belastung<br />
werden kann – lange bevor das Gehör<br />
Schaden nimmt. Als gegenwärtiger Stand<br />
der Technik wird für den gewerblichen<br />
Bereich die Einhaltung folgender Werte<br />
angesehen:<br />
• 55 dB(A) bei überwiegend geistigen<br />
Tätigkeiten. Das sind Arbeiten, die erhöhte<br />
Anforderungen an das menschliche<br />
Konzentrationsvermögen stellen, wie<br />
etwa das Progr<strong>am</strong>mieren oder die Textkorrektur.<br />
• 70 dB(A) bei einfachen oder überwiegend<br />
mechanisierten Bürotätigkeiten <strong>und</strong><br />
vergleichbaren Tätigkeiten, beispielsweise<br />
Bürotätigkeiten wie Schreib- oder<br />
Buchungsarbeiten.<br />
• 85 dB(A) bei sonstigen Tätigkeiten. Dazu<br />
gehören die meisten Arbeitsplätze im<br />
gewerblichen Bereich.<br />
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