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Spezial 14: Be- und Entladen von Fahrzeugen - sicherer Einsatz von ...

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<strong>Spezial</strong><br />

BGHW<br />

<strong>Be</strong>- <strong>und</strong> <strong>Entladen</strong> <strong>von</strong> <strong>Fahrzeugen</strong> –<br />

<strong>sicherer</strong> <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Hubladebühnen


<strong>Be</strong>- <strong>und</strong> <strong>Entladen</strong> <strong>von</strong> <strong>Fahrzeugen</strong> –<br />

<strong>sicherer</strong> <strong>Einsatz</strong><br />

<strong>von</strong> Hubladebühnen


Inhalt<br />

Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen ..............................................................................................................................................................................................5<br />

Ausrüstung ....................................................................................................................................................................................................................5<br />

<strong>Be</strong>schilderung ......................................................................................................................................................................................................5<br />

Warnkennzeichnung .........................................................................................................................................................................................5<br />

<strong>Be</strong>dienungsperson ......................................................................................................................................................................................................5<br />

<strong>Be</strong>triebsanleitung ........................................................................................................................................................................................................6<br />

<strong>Be</strong>trieb .............................................................................................................................................................................................................................6<br />

Aufstellen des Fahrzeugs .................................................................................................................................................................................6<br />

Positionieren .........................................................................................................................................................................................................6<br />

Öffnen der Hubladebühne ..............................................................................................................................................................................6<br />

<strong>Be</strong>laden der Hubladebühne ............................................................................................................................................................................6<br />

<strong>Be</strong>ispiel für die Lastverteilung ........................................................................................................................................................................6<br />

Steuern <strong>von</strong> Hubladebühnen ...................................................................................................................................................................... 12<br />

<strong>Einsatz</strong> an Laderampen/Schwimmstellung ............................................................................................................................................ 12<br />

Gefährdungen <strong>und</strong> Schutzmaßnahmen .......................................................................................................................................................... 12<br />

Abstürzen............................................................................................................................................................................................................ 12<br />

Fußschutz ........................................................................................................................................................................................................... 12<br />

Die in dieser Broschüre enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht<br />

aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten<br />

des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gef<strong>und</strong>en haben können.


<strong>Be</strong>- <strong>und</strong> <strong>Entladen</strong> <strong>von</strong> <strong>Fahrzeugen</strong> –<br />

<strong>sicherer</strong> <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Hubladebühnen<br />

Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Hubladebühnen unterliegen dem Anwendungsbereich<br />

der EG-Maschinenrichtlinie. Die allgemein gehaltenen Sicherheitsanforderungen<br />

der Maschinenrichtlinie werden<br />

für Hubladebühnen für Güter durch die DIN EN 1756-1<br />

„Hubladebühnen – Plattformlifte für die Anbringung an<br />

Radfahrzeugen – Sicherheitsanforderungen – Teil 1: Hubladebühnen<br />

für Güter“ konkretisiert. Sofern die Hubladebühne<br />

die Anforderungen dieser Norm erfüllt, ist da<strong>von</strong><br />

auszugehen, dass sie ebenfalls den Vorgaben der Maschinenrichtlinie<br />

entspricht.<br />

Entspricht die Hubladebühne der Maschinenrichtlinie,<br />

muss der Hersteller sie mit der aus den Buchstaben „CE“<br />

bestehenden CE-Kennzeichnung versehen. Darüber hinaus<br />

ist er verpflichtet, eine EG-Konformitätserklärung<br />

auszustellen <strong>und</strong> mit der Hubladebühne auszuliefern.<br />

Ausrüstung<br />

<strong>Be</strong>schilderung<br />

An der Hubladebühne muss ein dauerhaft beschriftetes<br />

Fabrikschild angebracht sein, das mindestens folgende<br />

Informationen enthält:<br />

· Firmenname <strong>und</strong> vollständige Adresse des Herstellers<br />

<strong>und</strong>, falls erforderlich, seines <strong>Be</strong>vollmächtigten<br />

· Modelltyp<br />

· <strong>Be</strong>zeichnung der Maschine<br />

· Serien- oder Herstellnummer <strong>und</strong> Jahr, in dem das<br />

Gerät fertig gestellt wurde<br />

· Nennlast<br />

Hängt die maximale Last <strong>von</strong> der Position der Last auf der<br />

Hubladebühne ab, so ist zusätzlich ein dauerhaft beschriftetes<br />

Tragfähigkeitsschild fest anzubringen. Das Schild<br />

muss <strong>von</strong> der Hauptsteuerstelle aus lesbar sein <strong>und</strong> vorzugsweise<br />

in schematischer oder tabellarischer Form die<br />

maximale Last für jede Position angeben.<br />

Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Praktisch, robust, einfach zu bedienen – die Hubladebühne am LKW ist nicht mehr wegzudenken. Höhenunterschiede<br />

zwischen Ladefläche <strong>und</strong> Boden lassen sich mit ihr einfach überwinden; LKW mit Hubladebühnen<br />

können fast überall eingesetzt werden.<br />

Doch so einfach der Umgang mit Hubladebühnen scheint, können bei unsachgemäßem <strong>Be</strong>trieb sowohl die<br />

<strong>Be</strong>dienungsperson als auch Dritte gefährdet werden, beispielsweise durch die Ladung, aber auch durch die<br />

Hubladebühne selbst. Damit niemand zu Schaden kommt, gibt es einige Punkte zu beachten.<br />

Warnkennzeichnung<br />

Geöffnete Hubladebühnen bergen ein erhebliches Gefahrenpotenzial,<br />

wenn sie beim <strong>Be</strong>trieb in den Verkehrsraum<br />

ragen. Sie sind <strong>von</strong> anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere<br />

bei Gegenlicht oder in der Dunkelheit, nur schwer<br />

zu erkennen. Damit sie besser gesehen werden, müssen<br />

sie mit zwei fest angebauten gelben Warnblinkleuchten<br />

ausgestattet sein, die möglichst am hinteren Ende der<br />

Hubladebühne <strong>und</strong> soweit außen wie möglich angebracht<br />

sind. Diese müssen während des <strong>Be</strong>triebs der Hubladebühne<br />

selbsttätig aktiviert sein <strong>und</strong> unabhängig <strong>von</strong> der<br />

übrigen Fahrzeugbeleuchtung blinken.<br />

Ausnahmen gibt es nur für Hubladebühnen, bei denen<br />

fest angebaute Blinkleuchten mit ihrem Verwendungszweck<br />

oder ihrer Bauweise unvereinbar sind <strong>und</strong> für<br />

Fahrzeuge, bei denen eine Nachrüstung mit zumutbarem<br />

Aufwand nicht möglich ist. <strong>Be</strong>i solchen Hubladebühnen<br />

muss mindestens eine tragbare Blinkleuchte zur Sicherung<br />

mitgeführt <strong>und</strong> beim <strong>Be</strong>trieb der Hubladebühne auf<br />

dieser aufgestellt werden.<br />

An der Hubladebühne müssen zudem gut sichtbare, nach<br />

hinten wirkende rot-weiße, retroreflektierende Warnmarkierungen<br />

angebracht sein.<br />

<strong>Be</strong>dienungsperson<br />

Verantwortungsbewusstsein ist eine Voraussetzung für<br />

<strong>Be</strong>dienungspersonen. Eine Hubladebühne selbständig bedienen<br />

darf nur, wer mindestens 18 Jahre alt ist; Jugendliche<br />

unter 18 Jahren dürfen dies nur unter Aufsicht. Darüber<br />

hinaus muss man in der <strong>Be</strong>dienung unterwiesen sein<br />

<strong>und</strong> die zu jeder Hubladebühne gehörende <strong>Be</strong>triebsanleitung<br />

kennen, da dort die technischen <strong>Be</strong>sonderheiten der<br />

Hubladebühne aufgeführt sind. Hat der Mitarbeiter dem<br />

Unternehmer gegenüber seine <strong>Be</strong>fähigung <strong>und</strong> sein Können<br />

nachgewiesen, muss der ihn mit der <strong>Be</strong>dienung beauftragen.<br />

Dabei genügt eine mündliche <strong>Be</strong>auftragung.<br />

Die schriftliche Form kann im Hinblick auf klare Verhältnisse<br />

aber nicht schaden.<br />

5


<strong>Be</strong>triebsanleitung<br />

<strong>Be</strong>triebsanleitung<br />

Der Hersteller liefert zur Hubladebühne eine <strong>Be</strong>triebsanleitung<br />

mit, in der er z. B. die bestimmungsgemäße Verwendung<br />

der Hubladebühne festlegt. So darf beispielsweise<br />

nur die <strong>Be</strong>dienungsperson mit der Hubladebühne<br />

hochfahren, weitere Personen dürfen nicht mitgenommen<br />

werden. Darüber hinaus ist in der <strong>Be</strong>triebsanleitung beschrieben,<br />

wie die Hubladebühne zu beladen (Lastverteilung,<br />

s. Bild 1) <strong>und</strong> zu bedienen ist.<br />

Die Vorgaben der <strong>Be</strong>triebsanleitung sind beim Umgang<br />

mit der Hubladebühne unbedingt zu beachten, da nur so<br />

ein <strong>sicherer</strong> <strong>Be</strong>trieb gewährleistet ist.<br />

<strong>Be</strong>trieb<br />

Aufstellen des Fahrzeugs<br />

<strong>Be</strong>im <strong>Be</strong>wegen der Lasten auf der Hubladebühne <strong>und</strong><br />

beim Anliefern kann es eng zugehen. Insbesondere, wenn<br />

der Fahrer mit der Ware zwischen <strong>Fahrzeugen</strong> rangieren<br />

muss, besteht die Gefahr sich zu stoßen oder eingequetscht<br />

zu werden. Daher ist der LKW in ausreichendem<br />

Abstand zu anderen <strong>Fahrzeugen</strong> <strong>und</strong> möglichst weit entfernt<br />

<strong>von</strong> der Fahrbahn aufzustellen.<br />

Muss der LKW im Verkehrsbereich aufgestellt werden, sind<br />

zusätzliche Sicherungsmaßnahmen empfehlenswert, zum<br />

<strong>Be</strong>ispiel Verkehrsleitkegel aufstellen, den <strong>Einsatz</strong>ort absperren<br />

oder durch Sicherungsposten ab sichern.<br />

Auch in Fußgängerzonen ist mit Verkehr, beispielsweise<br />

mit Straßenbahnen, zu rechnen. Dort ist beim Aufstellen<br />

des LKW ein ausreichender Abstand zu den Gleisen einzuhalten<br />

<strong>und</strong> besonders auf vorbeifahrende Straßenbahnen<br />

zu achten.<br />

Positionieren<br />

Mit offener Hubladebühne darf das Fahrzeug nur zur Positionierung<br />

an der Ladestelle bewegt werden <strong>und</strong> auch nur,<br />

wenn die Hubladebühne leer ist. Fahrzeugbewegungen<br />

mit beladener Hubladebühne sind nicht zulässig, ebenso<br />

wenig das Fahren mit offener Hubladebühne.<br />

Öffnen der Hubladebühne<br />

<strong>Be</strong>im Öffnen der Hubladebühne kann die Ladung im Fahrzeug<br />

leicht in <strong>Be</strong>wegung geraten. Daher ist bei jedem Öffnen<br />

auf möglichen Druck auf die Hubladebühne durch die<br />

Ladung zu achten.<br />

<strong>Be</strong>laden der Hubladebühne<br />

Hubladebühnen dürfen nicht überladen werden. Was sich<br />

einfach anhört, ist im täglichen <strong>Einsatz</strong> nicht immer leicht<br />

einzuschätzen, da in diesem Zusammenhang auch physi-<br />

6<br />

kalische Gesetze eine Rolle spielen <strong>und</strong> Fachkenntnisse erforderlich<br />

sind, um die Situation beurteilen zu können.<br />

Hubladebühnen sollten gr<strong>und</strong>sätzlich mittig beladen werden,<br />

da bei unsymmetrischer <strong>Be</strong>ladung die stärker belastete<br />

Seite mehr beansprucht wird. Die Last darf zudem<br />

nicht stoßartig abgesetzt werden, da dies zu erhöhten<br />

Kräften auf die Hubladebühne führt.<br />

Auf dem Fabrikschild ist die Nennlast der Hubladebühne<br />

angegeben. Diese Angabe bedeutet allerdings nicht, dass<br />

die angegebene Last an beliebiger Stelle auf die Hubladebühne<br />

aufgebracht werden darf. Nach DIN EN 1756-1 wird<br />

die Nennlast vielmehr angegeben als maximale Last, deren<br />

Schwerpunkt auf der Plattformmittellinie liegt <strong>und</strong><br />

deren Schwerpunktabstand <strong>von</strong> der an das Fahrzeug angrenzenden<br />

Plattformkante entweder 600 mm oder die<br />

halbe Plattformtiefe beträgt – je nachdem, welches das<br />

kleinere Maß ist.<br />

Im Allgemeinen hängt die maximale Last, die <strong>von</strong> der<br />

Hubladebühne getragen werden kann, <strong>von</strong> deren Position<br />

auf der Bühne ab. Ablesen lassen sich die entsprechenden<br />

zulässigen Werte vom Tragfähigkeitsschild, das in schematischer<br />

oder tabellarischer Form die maximale Last für<br />

jede Position angibt (Bild 1). Die Angaben auf dem Tragfähigkeitsschild<br />

zu Last <strong>und</strong> Lastverteilung müssen in<br />

jedem Falle beachtet werden.<br />

<strong>Be</strong>im <strong>Be</strong>laden der Hubladebühne muss berücksichtigt<br />

werden, dass die mitfahrende <strong>Be</strong>dienungsperson ebenfalls<br />

Platz braucht. Die Lasten sollten so platziert werden, dass<br />

die <strong>Be</strong>dienungsperson genügend Freiraum hat <strong>und</strong> nicht<br />

zu nahe an der Absturzkante steht.<br />

Da ungesicherte Lasten leicht <strong>von</strong> der Hubladebühne herabfallen<br />

<strong>und</strong> die <strong>Be</strong>dienungsperson oder Dritte gefährden<br />

können, sollten nur Lasten transportiert werden, die<br />

gegen Auseinanderfallen <strong>und</strong> Verschieben gesichert sind.<br />

Rollbehälter sind gewöhnlich ungebremst. Werden solche<br />

Rollbehälter transportiert, müssen die Rollsicherungen auf<br />

der Hubladebühne benutzt werden. Diese sind ggf. vorher<br />

in Wirkstellung zu bringen. Lasten auf Handgabelhubwagen<br />

müssen auf die Hubladebühne abgelassen werden,<br />

damit sie nicht unbeabsichtigt in <strong>Be</strong>wegung geraten,<br />

wenn die Hubladebühne gehoben oder gesenkt wird.<br />

<strong>Be</strong>ispiel für die Lastverteilung<br />

Auf dem Fabrikschild der Hubladebühne sind als Nennlast<br />

2000 kg angegeben. Das kann zunächst den Eindruck erwecken,<br />

dass die Last beliebig auf der Plattform platziert<br />

werden kann, solange die zulässige Tragkraft – 2000 kg –<br />

nicht überschritten wird. Dies ist ein Irrtum.


Last (kg)<br />

2000<br />

1500<br />

1000<br />

500<br />

Bild 1: Tragfähigkeitsschild<br />

Aus dem Tragfähigkeitsschild der Hubladebühne (Bild 1)<br />

ist abzulesen, dass die Hubladebühne 2000 kg bei einem<br />

Lastschwerpunktabstand <strong>von</strong> 1000 mm tragen kann. Verdoppelt<br />

sich der Lastschwerpunktabstand auf 2000 mm,<br />

darf die Hubladebühne nur noch mit 1000 kg belastet<br />

werden.<br />

Die Gesamtbelastung hängt <strong>von</strong> der Last <strong>und</strong> dem<br />

Lastschwerpunktabstand ab. Das Produkt aus diesen beiden<br />

Größen ergibt das Lastmoment. Das zulässige Lastmoment<br />

bei der o. g. Hubladebühne beträgt demnach<br />

20 kNm.<br />

Die physikalischen Zusammenhänge <strong>und</strong> die daraus resultierende<br />

<strong>Be</strong>lastung der Hubladebühne wird in folgenden<br />

<strong>Be</strong>ispielen deutlich.<br />

Die Hubladebühne lässt sich vom <strong>Be</strong>lastungsverhalten<br />

mit einem Baustellenkran vergleichen. Würde bei einem<br />

<strong>Be</strong>ispiel für die Lastverteilung<br />

500 600 700 800 900 1000 1100 1200 1300 <strong>14</strong>00 1500 1600 1700 1800 1900 2000 2100 2200 2300<br />

2400<br />

Lastschwerpunktabstand (mm)<br />

Kran die maximale Last, die er in Mastnähe tragen kann,<br />

bis ans Ende des Auslegers gefahren, würde der Kran umstürzen.<br />

Wird bei der Hubladebühne die Last ans Ende verschoben,<br />

verbiegen sich zunächst die Schwingen <strong>und</strong> Bolzen,<br />

dann bricht die Hubladebühne ab.<br />

Hubladebühnen sind so gebaut, dass sie statisch, d. h.<br />

wenn die Bühne nicht bewegt wird, etwa das doppelte<br />

Lastmoment aushalten. Wird eine Hubladebühne gesenkt<br />

oder gehoben <strong>und</strong> gestoppt verursacht diese <strong>Be</strong>wegung<br />

<strong>Be</strong>lastungsstöße auf die Mechanik, die das 1,5fache der<br />

statischen <strong>Be</strong>lastung erreichen können.<br />

Im Folgenden werden verschiedene <strong>Be</strong>ladezustände einer<br />

Hubladebühne dargestellt. Die Last besteht dabei aus<br />

Getränkepaletten, einem Elektrogabelhubwagen <strong>und</strong> der<br />

<strong>Be</strong>dienungsperson (80 kg Gewicht, entspricht einer Kraft<br />

<strong>von</strong> 0,8 kN).<br />

7


<strong>Be</strong>ispiel für die Lastverteilung<br />

<strong>Be</strong>ispiel I zeigt die Palette <strong>und</strong> den Elektrogabelhubwagen maßstäblich<br />

Das Gewicht der Getränkepalette (Europalette,<br />

1200 mm x 800 mm) wird mit 800 kg angesetzt.<br />

Der Elektrogabelhubwagen wiegt, zusammen mit der<br />

Batterie, 600 kg.<br />

8<br />

1200<br />

800<br />

Getränkepalette, 800 kg, entspricht einer Kraft <strong>von</strong> 8,0 kN Elektrogabelhubwagen, 600 kg, entspricht einer Kraft <strong>von</strong> 6,0 kN<br />

Die Hubladebühne ist maßstäblich mit 2410 mm Höhe<br />

dargestellt.<br />

Auch die <strong>Be</strong>dienungsperson belastet die Hubladebühne.<br />

Die Rechnung ergibt ein Lastmoment <strong>von</strong><br />

0,8 kN (Person) x 0,5 m = 0,4 kNm.<br />

Hinweis: In den Unterlagen für die Flurförderzeuge ist oft<br />

das Gewicht ohne Batterie angegeben. Für die nachfolgenden<br />

<strong>Be</strong>rechnungen müsste dann das Batteriegewicht<br />

zum Gewicht des Flurförderzeuges addiert werden.<br />

<strong>Be</strong>ispiel II zeigt die Plattform maßstäblich mit einer <strong>Be</strong>dienungsperson auf der Fußsteuerung<br />

zulässig<br />

20 kNm<br />

grafische Darstellung der Lastmomente<br />

tatsächlich<br />

0,4 kNm<br />

500<br />

2410<br />

Position der <strong>Be</strong>dienungsperson auf der Hubladebühne<br />

Im linken Schaubild ist das Lastmoment als Fläche dargestellt.<br />

Die markierte Fläche entspricht 20 kNm, was für die<br />

betreffende Hubladebühne zulässig ist. Die kleine Fläche<br />

veranschaulicht das Lastmoment, das durch die Person<br />

verursacht wird.


<strong>Be</strong>ispiel III zeigt den Elektrogabelhubwagen, so nah wie möglich am Heckschweller positioniert<br />

grafische Darstellung der Lastmomente<br />

tatsächlich<br />

17,2 kNm<br />

zulässig 20 kNm<br />

Die <strong>Be</strong>rechnung zeigt:<br />

die Palette selbst ergibt ein Lastmoment <strong>von</strong> 7,2 kNm<br />

der Elektrohubwagen <strong>von</strong> 9,6 kNm<br />

die <strong>Be</strong>dienungsperson <strong>von</strong> 0,4 kNm<br />

zusammen 17,2 kNm<br />

<strong>Be</strong>ispiel IV zeigt die gleichen Lasten am äußeren Ende der Hubladebühne<br />

grafische Darstellung der Lastmomente<br />

zulässig 20 kNm<br />

tatsächlich 21,4 kNm<br />

tatsächlich dynamisch 32,1 kNm<br />

Palette 8 kN x 1,2 m = 9,6 kNm<br />

Elektrohubwagen 6 kN x 1,9 m = 11,4 kNm<br />

<strong>Be</strong>dienungsperson 0,4 kNm<br />

zusammen 21,4 kNm<br />

Die <strong>Be</strong>rechnung zeigt, dass in diesem Fall das zulässige<br />

Lastmoment <strong>von</strong> 20 kNm überschritten wird.<br />

Die bisherigen Rechnungen zeigen lediglich die statischen<br />

<strong>Be</strong>lastungen (Hubladebühne wird nicht bewegt).<br />

900<br />

1600<br />

Position der Last auf der Hubladebühne<br />

<strong>Be</strong>ispiel für die Lastverteilung<br />

Dieser Wert liegt unterhalb des zulässigen Lastmoments.<br />

1200<br />

1900<br />

Position der Last auf der Hubladebühne<br />

Um die dynamischen Kräfte zu berücksichtigen, wird ein<br />

Stoßfaktor eingeführt: Multipliziert man den statischen<br />

Wert <strong>von</strong> 21,4 kNm mit dem Stoßfaktor 1,5 ergibt sich ein<br />

Lastmoment <strong>von</strong> 32,1 kNm.<br />

Dieser <strong>Be</strong>lastungsfall ist nicht zulässig, auch wenn dadurch<br />

noch keine Schäden an der Hubladebühne zu erwarten<br />

sind.<br />

9


<strong>Be</strong>ispiel für die Lastverteilung<br />

<strong>Be</strong>ispiel V zeigt 2 Paletten <strong>und</strong> 1 Elektrogabelhubwagen hintereinander, so nah wie möglich am Heckschweller positioniert<br />

grafische Darstellung der Lastmomente<br />

Palette 1 8 kN x 0,5 m = 4,0 kNm<br />

Palette 2 8 kN x 1,35 m = 10,8 kNm<br />

Elektrohubwagen 6 kN x 2,05 m = 12,3 kNm<br />

<strong>Be</strong>dienungsperson 0,4 kNm<br />

zusammen 27,5 kNm<br />

Die <strong>Be</strong>rechnung ergibt ein Lastmoment <strong>von</strong> 27,5 kNm.<br />

Dieser Wert liegt erheblich über den zulässigen 20 kNm.<br />

10<br />

zulässig 20 kNm<br />

tatsächlich 27,5 kNm<br />

<strong>Be</strong>ispiel VI zeigt den Transport <strong>von</strong> 2 Paletten<br />

grafische Darstellung der Lastmomente<br />

zulässig 20 kNm<br />

tatsächlich 21,2 kNm<br />

tatsächlich dynamisch 41,25 kNm<br />

tatsächlich dynamisch 31,8 kNm<br />

Palette 1 + Palette 2 16 kN x 0,7 m = 11,2 kNm<br />

Elektrohubwagen 6 kN x 1,6 m = 9,6 kNm<br />

<strong>Be</strong>dienungsperson 0,4 kNm<br />

zusammen 21,2 kNm<br />

500<br />

1350<br />

Position der Last auf der Hubladebühne<br />

2050<br />

Wird der Stoßfaktor für die dynamische <strong>Be</strong>lastung einbezogen,<br />

ergeben sich 41,25 kNm. In diesem Fall wird auch<br />

das oben erwähnte, statisch berechnete, doppelte Lastmoment<br />

<strong>von</strong> 40 kNm überschritten.<br />

Dieser <strong>Be</strong>lastungsfall ist nicht zulässig, mit Schäden an<br />

der Hubladebühne ist zu rechen.<br />

700<br />

1600<br />

Position der Last auf der Hubladebühne<br />

Sollen 2 Paletten transportiert werden, müssen diese wie<br />

dargestellt platziert sein. Das Lastmoment liegt geringfügig<br />

über den zugelassenen 20 kNm, was noch toleriert<br />

werden kann.


<strong>Be</strong>ispiel VII zeigt 3 Paletten <strong>und</strong> den Elektrogabelhubwagen auf der Hubladebühne, soweit wie möglich<br />

an der Spitze platziert<br />

grafische Darstellung der Lastmomente<br />

zulässig 20 kNm<br />

tatsächlich 35,2 kNm<br />

tatsächlich dynamisch 52,8 kNm<br />

Palette 1 8 kN x 0,7 m = 5,6 kNm<br />

Palette 2 8 kN x 1,7 m = 13,6 kNm<br />

Palette 3 8 kN x 1,5 m = 12,0 kNm<br />

Elektrohubwagen 6 kN x 0,6 m = 3,6 kNm<br />

<strong>Be</strong>dienungsperson 0,4 kNm<br />

zusammen 35,2 kNm<br />

Hier ergibt sich ein statisches Lastmoment <strong>von</strong> 35,2 kNm.<br />

Unter <strong>Be</strong>rücksichtigung des dynamischen Faktors <strong>von</strong> 1,5<br />

ergibt sich eine <strong>Be</strong>lastung, die bereits zum Fließen des<br />

Materials führt, d. h. Bolzen <strong>und</strong> Schwingen können sich<br />

verformen.<br />

600<br />

700<br />

1500<br />

1700<br />

Position der Last auf der Hubladebühne<br />

<strong>Be</strong>ispiel für die Lastverteilung<br />

Aus den beschriebenen <strong>Be</strong>lastungsfällen sind folgende Ergebnisse<br />

abzuleiten:<br />

1. Der Transport einer Getränkepalette mit dem Elektrogabelhubwagen<br />

ist uneingeschränkt vom Lastabstand<br />

möglich.<br />

2. Der Transport <strong>von</strong> zwei Getränkepaletten <strong>und</strong> Elektrogabelhubwagen<br />

überlastet bereits die Hubladebühne.<br />

Unter der <strong>Be</strong>dingung, dass die Paletten so nah wie<br />

möglich am Heckschweller positioniert werden, ist dies<br />

gerade noch zu tolerieren.<br />

3. Der Transport <strong>von</strong> drei Europaletten <strong>und</strong> Elektrogabelhubwagen<br />

ist verboten, da er in jedem Fall zu Schäden<br />

an der Hubladebühne führt.<br />

4. Die Last sollte immer möglichst mittig abgesetzt<br />

werden. <strong>Be</strong>i unsymmetrischer <strong>Be</strong>lastung wird auch<br />

die Schwinge einseitig belastet. Wird zusätzlich das<br />

zulässige Lastmoment überschritten, kann dies zu<br />

Schäden an der Hubladebühne führen.<br />

11


Gefährdungen <strong>und</strong> Schutzmaßnahmen<br />

Steuern <strong>von</strong> Hubladebühnen<br />

Die <strong>Be</strong>dienungspersonen haben bei allen <strong>Be</strong>wegungen der<br />

Hubladebühne darauf zu achten, dass sie sich <strong>und</strong> andere<br />

Personen nicht gefährden. <strong>Be</strong>sonders beim Heben <strong>und</strong><br />

Senken muss darauf geachtet werden, dass keine<br />

Quetsch- <strong>und</strong> Scherstellen, zum <strong>Be</strong>ispiel gegenüber Laderampen<br />

oder Bordsteinen, entstehen. Das setzt voraus,<br />

dass die <strong>Be</strong>dienungspersonen den <strong>Be</strong>wegungsbereich der<br />

Hubladebühne überblicken können <strong>und</strong> diese sowie die<br />

Last beim <strong>Be</strong>trieb im Auge behalten. Wenn sich Personen<br />

im Gefahrenbereich aufhalten, darf die Hubladebühne<br />

nicht bewegt werden.<br />

In der Regel sind Hubladebühnen hinsichtlich der Sicherheit<br />

vor Quetsch- <strong>und</strong> Schergefahren nur für eine mitfahrende<br />

<strong>Be</strong>dienungsperson ausgelegt. Deshalb dürfen keine<br />

weiteren Personen auf der Hubladebühne mitgenommen<br />

werden.<br />

Treten während des <strong>Be</strong>triebs Unregelmäßigkeiten auf, die<br />

die Sicherheit beeinflussen können, muss die Hubladebühne<br />

unverzüglich außer <strong>Be</strong>trieb gesetzt <strong>und</strong> der Vorgesetzte<br />

informiert werden.<br />

<strong>Einsatz</strong> an Laderampen/Schwimmstellung<br />

<strong>Be</strong>im <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Hubladebühnen an Laderampen ist<br />

darauf zu achten, dass die Hubladebühne die Laderampe<br />

ausreichend überlappt <strong>und</strong> sicher aufliegt. Keinesfalls dürfen<br />

Hubladebühne <strong>und</strong> Laderampe durch ein Überfahrblech<br />

verb<strong>und</strong>en werden, da dadurch die Hubladebühne<br />

überlastet werden kann.<br />

Damit Hubladebühnen, die auf der Laderampe aufliegen,<br />

nicht überlastet werden, wenn sich die Ladefläche des<br />

Fahrzeugs beim <strong>Be</strong>laden durch Einfedern absenkt, können<br />

sie nach oben nachgeben (Schwimmstellung).<br />

Ein entsprechender Ausgleich nach unten ist technisch<br />

nicht möglich, da die Hubladebühne in angehobener Stellung<br />

in Position gehalten werden muss. <strong>Be</strong>im <strong>Entladen</strong> des<br />

Fahrzeugs federt dieses aus; Ladefläche <strong>und</strong> Hubladebühne<br />

heben sich, wodurch zwischen Laderampe <strong>und</strong> Hubla-<br />

12<br />

min. 150 mm<br />

Die Hubladebühne muss die Laderampe ausreichend überlappen.<br />

debühne ein Spalt entsteht. Damit die Hubladebühne<br />

nicht überlastet wird, Stolperstellen vermieden werden<br />

<strong>und</strong> das weitere <strong>Entladen</strong> des Fahrzeugs mit Flurförderzeugen<br />

gefahrlos möglich ist, muss die Hubladebühne<br />

während des Entladevorgangs manuell über die Steuervorrichtung<br />

immer wieder abgesenkt werden.<br />

Sofern an Laderampen zum <strong>Be</strong>- <strong>und</strong> <strong>Entladen</strong> Ladebrücken<br />

zur Verfügung stehen, können die Hubladebühnen abgesenkt<br />

<strong>und</strong> unter die Ladebrücken geschoben werden.<br />

<strong>Be</strong>ide durch Auflegen der Ladebrücke auf die Hubladebühne<br />

zu verbinden, ist nicht zulässig, da dadurch die Hubladebühne<br />

überlastet werden kann <strong>und</strong> zudem lange, ungesicherte<br />

seitliche Absturzkanten entstehen.<br />

Gefährdungen <strong>und</strong> Schutzmaßnahmen<br />

Abstürzen<br />

Immer wieder ereignen sich Unfälle, bei denen Personen<br />

<strong>von</strong> der Hubladebühne abstürzen, häufig beim Rangieren<br />

der Lasten auf der Hubladebühne.<br />

Zum Schutz vor solchen Unfällen bieten einige Hubladebühnenhersteller<br />

schon Absturzsicherungen an. Es wird<br />

empfohlen, den Hersteller bei der <strong>Be</strong>schaffung auf solche<br />

Absturzsicherungen anzusprechen. Zum Teil ist es möglich,<br />

auch bereits im <strong>Be</strong>trieb befindliche Hubladebühnen<br />

nachzurüsten. Auch in dieser Hinsicht ist der Hubladebühnenhersteller<br />

der richtige Ansprechpartner.<br />

Auch wenn die Hubladebühne mit der Fußsteuerung bedient<br />

wird, kommt es hin <strong>und</strong> wieder zu Abstürzen der <strong>Be</strong>dienungsperson.<br />

Damit man am Steuerplatz auf der Hubladebühne<br />

nicht zu nahe an der Absturzkante steht bzw.<br />

schon mit der Ferse über sie hinausragt, sollten die Fußtaster<br />

mit den Fersen bedient werden. Zudem sollte die<br />

<strong>Be</strong>dienungsperson immer die am LKW angebrachte Festhaltemöglichkeit<br />

nutzen.<br />

Verlassen wird die Hubladebühne immer über die am<br />

Fahrzeug angebrachten Tritte. Der immer wieder zu sehende<br />

Sprung <strong>von</strong> der Hubladebühne ist gefährlich <strong>und</strong><br />

führt häufig zu Verletzungen.<br />

Fußschutz<br />

<strong>Be</strong>steht beim Umgang mit schweren Lasten die Gefahr<br />

<strong>von</strong> Fußverletzungen müssen gr<strong>und</strong>sätzlich Schutzschuhe<br />

getragen werden. Ob eine entsprechende Gefährdung vorliegt,<br />

muss der Unternehmer im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung<br />

ermitteln.


BGHW-Prävention<br />

Postfach 1208<br />

53002 Bonn<br />

Telefon: 0228/5406-5854 (<strong>Be</strong>stellung)<br />

Fax: 0228/5406-5899<br />

<strong>Be</strong>stellung per E-Mail: medien-bonn@bghw.de<br />

Internet: www.bghw.de<br />

Autor: Rolf-Jürgen Trabold, Tel.: 0621/183-5913, E-Mail: rj.trabold@bghw.de<br />

Redaktion: Annette Lill<br />

<strong>Be</strong>stell-Nr.: SP <strong>14</strong><br />

2. Auflage 2010, Stand August 2009<br />

unveränderter Nachdruck 10/2010<br />

Bildnachweis: BGHW<br />

© BGHW 2010

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