21.07.2013 Aufrufe

Krankheit Frau - Esther Fischer-Homberger

Krankheit Frau - Esther Fischer-Homberger

Krankheit Frau - Esther Fischer-Homberger

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ausschnitt aus einem Titelblatt zu Fidelis’ «De relationibus ...», auf welchem in solchen<br />

Bildchen die Hauptthemen der seinerzeitigen Gerichtsmedizin dargestellt sind.<br />

tion über die Jungfernschaft, wer gegen so viele berühmte medi-<br />

zinische Autoren aufrecht erhalten wollte, diese Membran finde<br />

sich bei allen Jungfrauen und man könne hieraus ein sicheres Urteil<br />

über die Virginität ableiten 208 .<br />

Interessant ist ein Einleitungsgedicht zu Fidelis’ Werk aus der<br />

Leipziger Ausgabe von 1674, welches die Frage der Virginität<br />

gleich als erste anführt, während sie im Werke selbst als eine eher<br />

seltene Frage bezeichnet wird. Wieviel Tränen, wieviel Ehrverlust,<br />

heisst es da sinngemäss, wenn die Jungfrauschaft bezweifelt wird!<br />

Die Hebamme kommt dann, berührt die Jungfrau, sucht nach dem<br />

Hymen und urteilt danach - «o falsa matrum signa!» durch welche<br />

kaum zwischen Buhldirne und der Reinheit der Jungfrau unter-<br />

schieden wird 209 . Hier erscheint der medizinische Begutachter also<br />

als Erretter der Angeklagten - ein immer wiederkehrendes Motiv<br />

der poetischen Seite des Faches - und gerade das verlangt ihm die<br />

Ablehnung von Hebammen und Hymen ab.<br />

Die Auffassung, es gebe keinen Hymen und die Verwendung<br />

dieser Auffassung als Argument gegen die Gutachtertätigkeit und<br />

gegen die Sachkunde der Hebammen überhaupt, finden sich auch<br />

im weiteren Verlauf des Jahrhunderts. Sie findet sich in Roderico a<br />

Castros (um 1 46-1627) «Medicus politicus» von 1614 210 und noch<br />

1704 in dem brillanten und einflussreichen Buch des Leipzigers<br />

Johannes Bohn (1640-1718) «De officio medici duplici, clinici nimi-<br />

rum ac forensis» 211 . Bohn tritt zwar «männlich und gründlich», wie<br />

ihm ein späterer Historiker zuerkennt 212 , bereits sehr allgemein ge-<br />

gen alle Gutachtertätigkeiten der Hebammen auf, doch sein erstes<br />

94

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!