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DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...

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— 316 —<br />

des Irrtums führt also zu folgendem Ergebnis: Ein echter empirischer<br />

Begriff kann unpräzise auch als falsch erklärt werden, wenn er in einer<br />

Aussage nicht seiner Beziehung zum Gegenstand gemäß verwendet wird,<br />

oder im präzisen Sinn als falsch beurteilt werden, weil er zwar den<br />

Bedingungen dieser transzendentalen Beziehung nicht widerspricht, aber<br />

auch als bloß real möglich hier und jetzt nicht notwendigerweise wahr sein<br />

muß, das heißt aber auch, unter solchen Umständen behauptet, auch falsch<br />

sein kann. 96 Dieses Ergebnis ist aber unzureichend, erstens weil der Begriff,<br />

was ein empirischer Begriff denn sei, letztlich nur hinsichtlich einer<br />

vorgängigen Bestimmung seiner Paßfähigkeit in die kategoriale Struktur in<br />

Betracht genommen wurde, und zweitens, weil nach der Klärung des<br />

Status empirischer Begriffe zwischen erstem und zweitem empirischen<br />

Postulat das Problem der apodiktischen Geltung des dritten empirischen<br />

Postulates nochmals zum Problem wird. Die Analyse empirischer Begriffe<br />

und die Analyse der syllogistischen Struktur der drei empirischen<br />

Postulate ist aber auseinander zu halten.<br />

Zuerst zur zweiten offenen Problemstellung: Die Schwierigkeit, die<br />

Stuhlmann-Laeisz anreißt, ist die, daß schon der kategorial korrekten<br />

Aussageform objektive Geltung a priori zukommen soll. Diese aus dem<br />

Syllogismus der empirischen Postulate hinlänglich bekannte Schwierigkeit,<br />

daß die korrekte Formulierung kategorialer Verhältnisse von<br />

Verstandesbegriff und Anschauungsform schon die reale Möglichkeit<br />

ausdrückt, 97 aber erst mit der Assertion Wirklichkeit, sodaß der<br />

syllogistisch vorgestellte Schlußsatz 98 bloß die gleiche Notwendigkeit<br />

ausdrückt wie schon eine korrekte Aussage über reale Möglichkeit,<br />

sprengt mitnichten die vorkritische Strategie, aus der Totalität des<br />

resubjektivierbaren Bewußtseins die — freilich konkret-allgemein,<br />

empirisch aber unbestimmte — Geltung des Existenzprädikates zu<br />

schließen. Es ist nämlich nicht möglich, die Notwendigkeit im Schlußsatz<br />

zu steigern, sondern Kant überträgt die formale Apriorität der Aussage im<br />

Obersatz (als logisch-problematisch und kategorial-möglich) im Schlußsatz<br />

auf die Modalität der assertorischen Existenzbehauptung. Kant scheint im<br />

dritten empirischen Postulat in der Tat die Notwendigkeit eines<br />

96 Eine Erkenntnis könne »doch noch immer dem Gegenstande widersprechen«, wenn<br />

sie auch dem Gesetzen der formalen Logik genüge, K. r. V., B 84/A 59.<br />

97 »Was mit den formalen Bedingungen der Erfahrung (der Anschauung und den<br />

Begriffen nach) übereinkommt, ist möglich« (B 265 f./A 218)<br />

98 »Dessen Zusammenhang mit dem Wirklichen nach allgemeinen Bedingungen der<br />

Erfahrung bestimmt ist, ist (existiert) notwendig.«, l. c..

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