DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...
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des Irrtums führt also zu folgendem Ergebnis: Ein echter empirischer<br />
Begriff kann unpräzise auch als falsch erklärt werden, wenn er in einer<br />
Aussage nicht seiner Beziehung zum Gegenstand gemäß verwendet wird,<br />
oder im präzisen Sinn als falsch beurteilt werden, weil er zwar den<br />
Bedingungen dieser transzendentalen Beziehung nicht widerspricht, aber<br />
auch als bloß real möglich hier und jetzt nicht notwendigerweise wahr sein<br />
muß, das heißt aber auch, unter solchen Umständen behauptet, auch falsch<br />
sein kann. 96 Dieses Ergebnis ist aber unzureichend, erstens weil der Begriff,<br />
was ein empirischer Begriff denn sei, letztlich nur hinsichtlich einer<br />
vorgängigen Bestimmung seiner Paßfähigkeit in die kategoriale Struktur in<br />
Betracht genommen wurde, und zweitens, weil nach der Klärung des<br />
Status empirischer Begriffe zwischen erstem und zweitem empirischen<br />
Postulat das Problem der apodiktischen Geltung des dritten empirischen<br />
Postulates nochmals zum Problem wird. Die Analyse empirischer Begriffe<br />
und die Analyse der syllogistischen Struktur der drei empirischen<br />
Postulate ist aber auseinander zu halten.<br />
Zuerst zur zweiten offenen Problemstellung: Die Schwierigkeit, die<br />
Stuhlmann-Laeisz anreißt, ist die, daß schon der kategorial korrekten<br />
Aussageform objektive Geltung a priori zukommen soll. Diese aus dem<br />
Syllogismus der empirischen Postulate hinlänglich bekannte Schwierigkeit,<br />
daß die korrekte Formulierung kategorialer Verhältnisse von<br />
Verstandesbegriff und Anschauungsform schon die reale Möglichkeit<br />
ausdrückt, 97 aber erst mit der Assertion Wirklichkeit, sodaß der<br />
syllogistisch vorgestellte Schlußsatz 98 bloß die gleiche Notwendigkeit<br />
ausdrückt wie schon eine korrekte Aussage über reale Möglichkeit,<br />
sprengt mitnichten die vorkritische Strategie, aus der Totalität des<br />
resubjektivierbaren Bewußtseins die — freilich konkret-allgemein,<br />
empirisch aber unbestimmte — Geltung des Existenzprädikates zu<br />
schließen. Es ist nämlich nicht möglich, die Notwendigkeit im Schlußsatz<br />
zu steigern, sondern Kant überträgt die formale Apriorität der Aussage im<br />
Obersatz (als logisch-problematisch und kategorial-möglich) im Schlußsatz<br />
auf die Modalität der assertorischen Existenzbehauptung. Kant scheint im<br />
dritten empirischen Postulat in der Tat die Notwendigkeit eines<br />
96 Eine Erkenntnis könne »doch noch immer dem Gegenstande widersprechen«, wenn<br />
sie auch dem Gesetzen der formalen Logik genüge, K. r. V., B 84/A 59.<br />
97 »Was mit den formalen Bedingungen der Erfahrung (der Anschauung und den<br />
Begriffen nach) übereinkommt, ist möglich« (B 265 f./A 218)<br />
98 »Dessen Zusammenhang mit dem Wirklichen nach allgemeinen Bedingungen der<br />
Erfahrung bestimmt ist, ist (existiert) notwendig.«, l. c..