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DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...

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— 312 —<br />

Daß ein empirisches Urteil assertorisch gilt, ist nun nicht von der weiteren<br />

Eigenschaft eines bestimmten Merkmals allein abhängig, das im<br />

Satzsubjekt oder im Prädikat Existenz behauptet: Die bloße<br />

Existenzbehauptung von irgendetwas, das mit einem einzelnen Merkmal<br />

auch immer behauptet werden kann, ist entgegen Herbart aus logischen<br />

Gründen allein nicht zwingend als eine eigene Urteilsklasse zu<br />

betrachten, 90 die etwa erst assertorisch zur problematischen Form der<br />

inhaltlichen Verknüpfung von Prädikat einerseits und Subjektbegriff als<br />

intuitive Teilvorstellung des ganzen Gegenstandes andererseits<br />

hinzutreten muß, um ein apodiktisches und kategorisches Urteil zu<br />

ergeben. 91 Dazu wäre das Grundurteil, das nur ein Merkmal besitzt, gar<br />

nicht mehr geeignet, denn nicht nur die einzelne Anschauung<br />

(conceptus singularis ) geht von mehreren Merkmalen aus sondern auch das<br />

einzelne Urteil (in § 9: judicium singulare ). Ein Urteil, welches aber einen<br />

Gegenstand A behauptet, bevor das Urteil der Verbindung von A mit<br />

einem Prädikat B behauptet werden kann, ist aber selbst schon ein<br />

kategorisches Urteil. — Daß ein kategorisches Urteil assertorisch ist, hängt<br />

also davon ab, daß alle für ein Konzept eines Objekts der Erscheinung (also<br />

dem Begriff vom einzelnen Gegenstand) entscheidenden Merkmale<br />

sinnlich gegeben werden können, und nicht davon, daß allein mit der<br />

‚Ich‘ mit dem dadurch gegebenen Wechsel der Orientierung.«; in: Edmund Husserl,<br />

Ding und Raum. Vorlesungen 1907., Hrsg. Karl-Heinz Hahnengress und Smail<br />

Rapic, Text nach Husserliana XVI, Hamburg: Meiner 1991, p. 154 ff..<br />

90 Vgl. Franz Brentano: Psychologie vom empirischen Standpunkt, 2. Bd.: Von der<br />

Klassifikation der psychischen Phänomene, (Hrsg. Oskar Kraus, Hamburg 1959,<br />

Nachdruck von 1925, p. 54 ff.). Herbart unterscheidet wie auch Kant die<br />

Existentialsätze als besondere Urteilsart von den kategorischen Urteilen, führt<br />

letztere aber auf das hypothetische Urteil zurück, indem er die Existenz des<br />

Subjektes als vom kategorischen Urteil getrennt zu behauptende Bedingung auffaßt,<br />

die erst hinzukommen muß. Hingegen hält Brentano die Existenzbehauptung des<br />

Subjekts in der Geltungsbehauptung der Aussage schon immer für<br />

eingeschlossen.Vgl. dazu aber auch: Ursprung der sittlichen Erkenntnis, 1889, p. 57<br />

und p. 120.) Vermutlich hat Herbart die Unterscheidung eines Merkmals als Prädikat<br />

eines Dinges in der qualitativen Einheit des Begriffs vom Objekte und als Teilbegriff<br />

im Sinne des Merkmals als Erkenntnisgrund einer ganzen Anschauung nicht mehr<br />

machen können. Vgl. hingegen die Stellung des Grundurteil über ein einzelnes<br />

Merkmal einer Erscheinung im Rahmen der transzendentalen Ästhetik, wobei die<br />

dem Urteil zugrundeliegende Erscheinung aber aus nichts als aus eben der<br />

Vorstellung dieses Merkmals besteht. Hier insbesondere im ersten Abschnitt,<br />

Anhang a.<br />

91 Insofern also bereits mit den transzendentallogischen Bedingungen der Beziehung<br />

der Vorstellungen auf ein Objekt in Übereinstimmung stehend und nicht mehr bloß<br />

logisch möglich — vgl. das zweite und das dritte empirisches Postulat.

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