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DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...

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immer nur die Idee irgend eines Dinges. 85 Daß damit allein keineswegs<br />

gesichert werden kann, daß ein Begriff des Gegenstandes der Vorstellung<br />

auch der Begriff dieses Dinges ist, versteht sich von selbst. — Auch<br />

behandelt weder die erste metaphysische Erörterung des Raumes den<br />

Raum als Anschauungsform, noch ist die Regel der Beharrlichkeit im<br />

Rahmen der formalen Anschauung allein schon Grund genug, von<br />

Anschauung oder von einem einzelnen Gegenstand zu sprechen. Allerding<br />

enthält die Anschauung den Begriff irgendeines Objektes oder eines<br />

Systems von Objekten: etwas.<br />

Kant vermeint in § 19 sich diesen Schwierigkeiten überheben zu können,<br />

indem er das Wörtchen »ist« als logisches Merkmal eines kategorischen<br />

Urteils anführt: Dessen Existenzbehauptung bezieht sich aber zuerst nicht<br />

auf die Geltung des logischen Verhältnisses der Verbindung eines<br />

Prädikatsbegriffes mit dem Merkmal des Begriffes vom Satzsubjekt, 86<br />

sondern entweder problematisch, assertorisch oder apodiktisch auf die<br />

reale Möglichkeit der Geltung des Subjektbegriffes samt allen zugehörigen<br />

qualitativen Merkmalen; d. i. allen möglichen notwendigen Wahrheiten<br />

bzw. Aussagen über das Objekt dieses Begriffes — Kant untersucht hier<br />

am Urteil zuerst nicht die logische Form einer einzelnen Ausage (Satz),<br />

sondern die Form der inhaltlichen Verknüpfung im Begriff als System von<br />

möglichen Aussagen. In der transzendentalen Logik bedeutet dies nichts<br />

als die Untersuchung der Verstandeshandlung. 87 Zu dieser Argumentation<br />

kommt das Problem der Kontingenz der Erfahrung hinzu. Folgendes Zitat<br />

verbindet beide Argumentationswege miteinander: Ich behaupte nun, die<br />

85 Vgl. Franz Brentanos Argumentation gegen den Substanzbegriff: Beharrlichkeit<br />

benötigt keine einfache Substanz (es reicht ein kollektives Aggregat), in:<br />

Kategorienlehre p. 139. Brentano versucht schließlich den Ort als Zentrum des<br />

Substanzbegriffes wie des Raumbegriffes zu situieren.<br />

86 Refl. 3049: »Urtheil ist ist die Vorstellung des Verhältnisses der Begriffe<br />

untereinander.« (AA XVI, p. 632, nach 1776).<br />

87 Ich teile hier die Auffassung von Stuhlmann-Laeisz (Kants Logik, Berlin/New York<br />

1976, p. 59), daß der § 19 von der transzendentalen Logik handelt, die er dort<br />

entgegen H. J. Paton vertritt (Formal and transcendental Logic, in: Kant-Studien, Bd.<br />

49, 1957/58, p. 245-263). Vgl. auch: »Das Wort: Realität, welches im Begriffe des<br />

Dinges anders klingt, als Existenz im Begriffe des Prädikats, macht es nicht aus.<br />

Denn, wenn ihr auch alles Setzen (unbestimmt was ihr setzt) Realität nennt, so habt<br />

ihr das Ding schon mit allen seinen Prädikaten im Begriffe des Subjekts gesetzt und<br />

als wirklich angenommen, und im Prädikate wiederholt ihr es nur. Gesteht ihr<br />

dagegen, wie es billigermaßen jeder Vernünftige gestehen muß, daß ein jeder<br />

Existenzialsatz synthetisch sei, wie wollet ihr denn behaupten, daß das Prädikat der<br />

Existenz sich ohne Widerspruch nicht aufheben lasse? Da dieser Vorzug nur den<br />

analytischen, als deren Charakter eben darauf beruht, eigentümlich zukommt.«<br />

(B 625 f./A 597 f.)

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