DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...
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Kant exponiert bereits in § 18 die transzendentale Einheit der<br />
Apperzeption wieder 71 als in der Anschauung auf ein Objekt bezogen.<br />
Dazu dient aber die Konstitution eines geometrischen Elements, nämlich<br />
das Ziehen einer Linie und der darin bestimmte Begriff eines bestimmten<br />
Raumes 72 als Vorbild. Ohne also hier auf das reine synthetische Urteil a<br />
priori im Rahmen der Geometrie nochmals eingehen zu müssen, soll die<br />
Konstruktion einer geometrischen Figur (hier eine Strecke) als Vorbild der<br />
Vereinigung des in einer Anschauung gegebenen Mannigfaltigen in einem<br />
Begriff vom Objekte dienen können. 73 Während in § 18 die subjektive<br />
Einheit des Bewußtseins als die der Assoziation und Reproduktion, die<br />
objektive Einheit aber lediglich durch die »notwendige Beziehung des<br />
Mannigfaltigen der Anschauung zum Einem: ich denke; also durch die<br />
reine Synthesis des Verstandes, welche a priori der empirischen zum<br />
Grunde liegt« 74 bestimmt wird, und so dem Begriff des Objektes<br />
anheimgestellt ist, bloß das Duplikat der Einheit und der Identität der<br />
ursprünglich-synthetischen Einheit der Apperzeption zu werden, 75 gibt<br />
Kant in § 19 das berühmte Beispiel, wie aus einem hypothetischen Urteil<br />
über die bloße Assoziation in der Anschauung: »Wenn ich einen Körper<br />
trage, so fühle ich einen Druck der Schwere« zum kategorischen Urteil:<br />
»Der Körper ist schwer« übergegangen werden soll. 76 Ungeachtet der<br />
Frage nach der Quantität des Urteils, also ungeachtet ob dieses<br />
kategorische Urteil wirklich notwendigerweise allgemeingültig ist, wird<br />
damit die Absicht in der zweiten Fassung Kants deutlich, mit der Einheit<br />
der Mannigfaltigkeit der Anschauung in der Apperzeption als die Einheit<br />
der Mannigfaltigkeit eines Begriffes auch das Ungleichartige (Ausdehnung<br />
und Schwere) in einem Objekt synthetisch zu verbinden. Daraus geht aber<br />
wiederum nicht sofort hervor, inwieweit die dynamische Kategorie zur<br />
Konstitution eines gegebenen Objektes zum einzelnen Gegenstand als<br />
unbedingt notwendig herausgestellt werden kann. — Daß in der Ersten<br />
71 Kant wiederholt damit eine Position aus der ersten Fassung (A 104), wo die<br />
Konstitution des Objekt als Voraussetzung für die transzendentale Einheit der<br />
Apperzeption fungiert. Das wird bekanntlich in B vom zweiten Kriterium in § 16,<br />
dem Hinzusetzen einer Vorstellung zu einer anderen, ersetzt.<br />
72 K. r. V., B 138<br />
73 B 139<br />
74 B 140<br />
75 Vgl. den Paralogismus der rationalen Psychologie: »Was nicht anders als Subjekt<br />
gedacht werden kann, existiert auch nicht anders als Subjekt, und ist also Substanz.<br />
Nun kann ein denkendes Wesen, bloß als ein solches betrachtet, nicht anders als<br />
Subjekt gedacht werden. Also existiert es auch nur als ein solches, d. i. als Substanz.«<br />
(B 410 f.)<br />
76 B 142