DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...
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gegeben, oder hervorgebracht würden), so würden die Kategorien in<br />
Ansehung eines solchen Erkenntnisses gar keine Bedeutung haben.« 66<br />
Kant unterscheidet also klar und deutlich die reine Anschauung einerseits<br />
von allen möglichen empirischen Anschauungen und andererseits von der<br />
intellektuellen Anschauung. Bemerkenswerterweise soll es möglich sein,<br />
daß es Gegenstände geben könnte, die nicht für unsere Art von<br />
Anschauung geeignet sind, obgleich die reine Anschauung unabhängig<br />
von der Art der empirischen Anschauung in der formalen Anschauung<br />
rein nach Begriffen konstruiert werden kann. Das ist auch ein Hinweis auf<br />
die Möglichkeit von Geometrien, die nicht geeignet sind, auf empirische<br />
Anschauungen angewandt zu werden.<br />
§ 7 Ding und Existenz im kategorischen Urteil<br />
a) Anschauung und Erfahrung und die endgültige Aufhebung ihrer<br />
zirkulären Argumentationsstruktur<br />
Obwohl aufgrund der Universalität von Raum und Zeit als<br />
transzendentale und reine Anschauungsform und aufgrund deren<br />
Kontinuitätsbedingung als Anschauungsform bereits ohne Substanz und<br />
ohne Kausalität (aber nicht ohne deren Möglichkeit) 67 ein System von<br />
Regeln aufgestellt werden kann, welche für alle Anschauungen gelten<br />
können muß, geben erst die dynamischen Kategorien die Möglichkeit, den<br />
konstituierten raumzeitlichen Horizont einer Anschauung als objektive<br />
Realität anzusehen. Zwar bezieht Kant schon § 14 die Erfahrung in die<br />
Konstitution mit ein, jedoch bleibt nicht nur die weiterhin unverändert<br />
gebrauchte Gegenüberstellung von Anschauung und Begriff ein Indiz für<br />
die Annahme, die Folgen der Einbeziehung der Erfahrung 68 in den Kreis<br />
der Konstituenten auf die weitere Argumentation wäre eine nur geringe:<br />
66 § 21, B 145<br />
67 Vgl. den Gedankengang in der Phoronomie (M.A.d.N.): Obwohl die Beweglichkeit<br />
der Materie bis auf eine Ausnahme in der Analytik der Grundsätze erst im Beweis<br />
der Kausalitätskategorie heran-gezogen wird (B 237), setzt die Phoronomie noch<br />
nicht die vollständige dynamische Kategorie voraus, da als Substrat anstatt der mit<br />
Kausalität begabten Materie nur das Bewegliche bestimmt wird. Die Phoronomie<br />
erfüllt also noch nicht die dynamische Kategorie der Kausalität, sofern im Grundsatz<br />
die Änderung in der Erscheinung als Änderung des Zustands als<br />
Bewegungsänderung, also als Richtungs- und/oder Geschwindigkeitsänderung<br />
vorgestellt wird, wozu zur Darstellung bloß die Mechanik benötigt wird.<br />
68 Die Erfahrung ist hier einerseits auf die kontinuierliche Vergänglichkeit der<br />
Gegenwart als empirischen Grund der Wahrnehmung angewiesen (während die