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DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...

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— 298 —<br />

scheint Kant auch hier nicht zu einer eindeutigen Entscheidung über den<br />

Gegenstandsbegriff zu gelangen, wenn er zuerst behauptet, daß zum<br />

Denken eines Gegenstandes nur Verstand notwendig ist, ein gedachter<br />

Gegenstand ohne Anschauung aber gar keine Erkenntnis mehr sein sollte.<br />

Denn dann schreibt Kant: »Durch Bestimmung der ersteren [reine<br />

Anschauung] können wir Erkenntnisse a priori von Gegenständen (in der<br />

Mathematik) bekommen, aber nur ihrer Form nach, als Erscheinungen; ob<br />

es Dinge geben könne, die in dieser Form angeschaut werden müssen,<br />

bleibt noch unausgemacht.« 56<br />

Reine Anschauung wird also durchaus einer Bestimmung, insofern einer<br />

intentionalen Gegenständlichkeit ohne konkreter empirischer Anschauung<br />

für fähig erachtet. — Für die Beobachtung des Gebrauchs der<br />

grundlegenden Begriffe der Analytik der Begriffe und der Grundsätze für<br />

Erkenntnisse von Dingen ist hier aber bedeutsam: Wahrnehmungen sind<br />

mit Empfindung begleitete Vorstellungen: »Dinge im Raum und in der<br />

Zeit [also nicht selbst die Gegenständlichkeit im Verstandesbegriff<br />

berührend] werden aber nur gegeben, so fern sie Wahrnehmungen (mit<br />

Empfindung begleitenten Vorstellungen) sind, mithin durch empirische<br />

Vorstellung.« 57<br />

Damit können hier nun korrekt die gegebenen Dinge und die gedachten<br />

Gegenstände unterschieden werden. Mit dieser Feststellung kann nun in<br />

die eigentümliche Bestimmung Kantens gegangen werden: »Sinnliche<br />

Begriffe sind Titel der Anschauung, Regel der Wahrnehmung in der<br />

Erfahrung sind Titel der Erscheinungen.« 58<br />

Hier wird der Erscheinung im Gegensatz zur ersten Fassung bereits in<br />

Aussicht gestellt, als Produkt des Erfahrungsbegriffes gelten zu können.<br />

Anschauung aber wäre demnach das Produkt sinnlicher Begriffe.<br />

Erfahrungsbegriff und sinnlicher Begriff geraten so in Konkurrenz. Denn:<br />

Nach § 22 sind Wahrnehmungen mit Empfindung begleitete<br />

Vorstellungen. Sinnliche Begriffe sind nach B 180/A 141f.<br />

(Schematismuskapitel), solche, die Vorstellungen enthalten, die<br />

Anschauung enthalten. Diese aber ist wiederum eben durch Sinnlichkeit<br />

gekennzeichnet — und wie aus dem Zusammenhang geschlossen werden<br />

muß, durch empirische Sinnlichkeit. Demnach ist die Anschauung ein<br />

56 K.r.V., B 147<br />

57 l. c.<br />

58 Refl. 4681, AA XVII. p. 666 f., vgl. dazu auch BENEDIKT 1977, p. 261ff. p. 263:

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