DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...

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— 294 — der Ersten metaphysischen Erörterung des Raumes spekulativ gewonnen. 51 Jedoch soll auch dieser Begriff des transzendentalen Gegenstandes, im Vernunftbegriff als Ding an sich gedacht, schon allgemein genug sein, auch vor seiner allgemein-inhaltlichen Bestimmung Existenz analytisch zu enthalten. 52 b) Die Gegenständlichkeit der Erscheinungen selbst aber soll damit ausgezeichnet sein, daß sie die einzigen Gegenstände sind, die unmittelbar gegeben werden; im Gegensatz zum transzendentalen Gegenstand. Jedoch sollen die Erscheinungen selbst durchaus Vorstellungen sein; also nicht bloß Vorstellungen sein können, sondern hier anscheinend notwendigerweise auch Vorstellung sein müssen. Nur das erste Mal bezieht sich die Unmittelbarkeit des Gegebenseins für uns auf die Gegenständlichkeit einer Vorstellung qua Vorstellbarkeit, während das zweite Mal der unmittelbare Bezug in der Anschauung auf den Gegenstand zunächst den Gegenstand, der in den Kategeorien gedacht und in sinnlicher Anschauung gegeben wird, betreffen sollte, was objektive Realität bedeuten würde. Die Erscheinungen für sich selbst sind aber keine Dinge an sich selbst, deren Begriff die Existenz zugleich in objektiver Bedeutung analytisch enthalten müßte, sondern eben insofern als solche auch nur Vorstellungen, die nun den ihnen äußerlichen transzendentalen Gegenstand als Gegenstand haben. c) In diesen Erscheinungen bezieht sich etwas unmittelbar auf den Gegenstand, daß heißt wohl, nicht alles bezieht sich in einer Erscheinung auf den Gegenstand. Daß heißt weiters, daß formal und abstrakt betrachtet die Erscheinung nicht der Gegenstand ist, worauf sich etwas in der Erscheinung als Anschauung auf diesen Gegenstand bezieht. Gerade der 51 Vgl. hier den ersten Abschnitt, Schlußwort des 1. Kapitels: Die Unterscheidung von Innen und Außen liegt nicht nur der Distanzgewinnung zwischen Subjekt und Objekt in der Anschauung zugrunde, sondern ist auch die Form des Argumentierens, mit welchem über den Begriff von Realität entschieden wird: Ursurpiert das Subjekt seine Objekte? Oder wird das Subjekt zum bloßen Schauplatz der Erscheinungen? 52 Vgl. HEINRICH 1985. Die Form des Nachweises des objektiven Raumes anhand der Erweiterung des disjunktiven Urteils (ausschließendes oder) zur Totalität aller Glieder der ganzen Erkenntnis (Aggregat von Alternativen), oder das disjunktive Urteil als nicht-ausschließendes oder eben nur als Organisationsform der Vorstellung (absolute Einheit versus infinitesimale Teilbarkeit des sukzessive synthetisierten Kontinuums) hat die Form des ontologischen Gottesbeweises. Hingegen sei der Nachweis, daß eine bestimmte Art von Vorstellung kein Begriff ist, schon der Beweis für die Objektivität (nicht Realität) des Raumes.

— 295 — transzendentale Gegenstand kann aber nicht angeschaut werden, folglich ist der Gegenstand, worauf die Anschauung sich unmittelbar beziehen soll, weder das Ding an sich selbst noch die Erscheinung. Damit wären als einziger Ausweg der Anschauung als Vereinigung der Prädikate und der Vorstellungen in einem Objekt der Erfahrung die Grundsätze der Erfahrung, also die dynamischen Kategorien, vorauszusetzen; die Einheit in der reinen Anschauungsform reicht dann für sich aber nicht mehr aus, um die objektive Einheit der Apperzeption zu fundieren. Die Unmittelbarkeit der Beziehung der Anschauung auf ihren Gegenstand kann dann nur mehr dahingehend verstanden werden, daß dieser Gegenstand bereits in den Erscheinungsverhältnissen als selbstständiges Phänomen gedacht werden müßte, das weder allein dem erkennenden Subjekt noch allein dem bereits in einem Zusammenhang mit anderen Objekten stehenden erkannten Objekt zugerechnet werden kann. In der zweiten Fassung stellt Kant die Erscheinung nicht am Anfang der Untersuchung, sondern erklärt diese gleich zum Produkt: Die Zusammensetzung des Mannigfaltigen in einer empirischen Anschauung macht die Wahrnehmung, d.i. empirisches Bewußtsein derselben (als Erscheinung), erst möglich. 53 Diese Doppeltheit des Begriffes von der Erscheinung wird noch zu verfolgen sein. § 5 Zur zweifachen ursprünglichen Einheit Ein Zitat aus dem § 24 hat weiter oben im Paragraphen über die ursprünglich-synthetische Einheit der Apperzeption (hier § 3) das besondere Interesse gefunden, da darin behauptet wird, daß die Synthesis in der bloßen Kategorie intellektuell ist; die ursprünglich-synthetische Einheit aber immer schon Einbildungskraft benötigt. »Diese Synthesis des Mannigfaltigen der sinnlichen Anschauung, die a priori möglich und notwendig ist, kann figürlich (synthesis speciosa ) genannt werden, zum Unterschiede von derjenigen, welche in Ansehung des Mannigfaltigen einer Anschauung überhaupt in der bloßen Kategorie gedacht würde, und Verstandesverbindung (synthesis intellectualis ) heißt; beide sind transzendental, nicht bloß weil sie selbst a priori vorgehen, sondern auch die Möglichkeit anderer Erkenntnis a priori gründen. Allein 53 K.r.V., B 160

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der Ersten metaphysischen Erörterung des Raumes spekulativ gewonnen. 51<br />

Jedoch soll auch dieser Begriff des transzendentalen Gegenstandes, im<br />

Vernunftbegriff als Ding an sich gedacht, schon allgemein genug sein,<br />

auch vor seiner allgemein-inhaltlichen Bestimmung Existenz analytisch zu<br />

enthalten. 52<br />

b) Die Gegenständlichkeit der Erscheinungen selbst aber soll damit<br />

ausgezeichnet sein, daß sie die einzigen Gegenstände sind, die unmittelbar<br />

gegeben werden; im Gegensatz zum transzendentalen Gegenstand. Jedoch<br />

sollen die Erscheinungen selbst durchaus Vorstellungen sein; also nicht<br />

bloß Vorstellungen sein können, sondern hier anscheinend<br />

notwendigerweise auch Vorstellung sein müssen. Nur das erste Mal<br />

bezieht sich die Unmittelbarkeit des Gegebenseins für uns auf die<br />

Gegenständlichkeit einer Vorstellung qua Vorstellbarkeit, während das<br />

zweite Mal der unmittelbare Bezug in der Anschauung auf den<br />

Gegenstand zunächst den Gegenstand, der in den Kategeorien gedacht<br />

und in sinnlicher Anschauung gegeben wird, betreffen sollte, was<br />

objektive Realität bedeuten würde. Die Erscheinungen für sich selbst sind<br />

aber keine Dinge an sich selbst, deren Begriff die Existenz zugleich in<br />

objektiver Bedeutung analytisch enthalten müßte, sondern eben insofern<br />

als solche auch nur Vorstellungen, die nun den ihnen äußerlichen<br />

transzendentalen Gegenstand als Gegenstand haben.<br />

c) In diesen Erscheinungen bezieht sich etwas unmittelbar auf den<br />

Gegenstand, daß heißt wohl, nicht alles bezieht sich in einer Erscheinung<br />

auf den Gegenstand. Daß heißt weiters, daß formal und abstrakt betrachtet<br />

die Erscheinung nicht der Gegenstand ist, worauf sich etwas in der<br />

Erscheinung als Anschauung auf diesen Gegenstand bezieht. Gerade der<br />

51 Vgl. hier den ersten Abschnitt, Schlußwort des 1. Kapitels: Die Unterscheidung von<br />

Innen und Außen liegt nicht nur der Distanzgewinnung zwischen Subjekt und<br />

Objekt in der Anschauung zugrunde, sondern ist auch die Form des<br />

Argumentierens, mit welchem über den Begriff von Realität entschieden wird:<br />

Ursurpiert das Subjekt seine Objekte? Oder wird das Subjekt zum bloßen<br />

Schauplatz der Erscheinungen?<br />

52 Vgl. HEINRICH 1985. Die Form des Nachweises des objektiven Raumes anhand der<br />

Erweiterung des disjunktiven Urteils (ausschließendes oder) zur Totalität aller<br />

Glieder der ganzen Erkenntnis (Aggregat von Alternativen), oder das disjunktive<br />

Urteil als nicht-ausschließendes oder eben nur als Organisationsform der Vorstellung<br />

(absolute Einheit versus infinitesimale Teilbarkeit des sukzessive synthetisierten<br />

Kontinuums) hat die Form des ontologischen Gottesbeweises. Hingegen sei der<br />

Nachweis, daß eine bestimmte Art von Vorstellung kein Begriff ist, schon der Beweis<br />

für die Objektivität (nicht Realität) des Raumes.

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