DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...
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— 286 — schon näher spezifiziert haben könnte. Kant hält diese Überlegung aber letztlich selbst nicht für ausreichend: in der ersten Fassung verlegt er den eigentlichen Grund der Einheit in die Notwendigkeit eines Gegenstandes. »Also ist das ursprüngliche und notwendige Bewußtsein der Identität seiner selbst zugleich ein Bewußtsein einer eben so notwendigen Einheit der Synthesis aller Erscheinungen nach Begrffen, d.i. nach Regeln, die sie nicht allein notwendig reproduzibel machen, sondern dadurch auch ihrer Anschauung einen Gegenstand bestimmen, d.i. den Begriff von Etwas, darin sie notwendig zusammenhängen: denn das Gemüt könnte sich unmöglich die Identität seiner selbst in der Mannigfaltigkeit seiner Vorstellungen und zwar a priori denken, wenn es nicht die Identität seiner Handlung vor Augen hätte, welche alle Synthesis der Apprehension (die empirisch ist) einer transzendentalen Einheit unterwirft, und ihren Zusammenhang nach Regeln a priori zuerst möglich macht.« 33 b) Die transzendentale Einbildungskraft ersetzt die Einheit der Anschauung Schon in der ersten Fassung wird der Begriff vom Gegenstand von der Identität der Handlung, zu deren Substrat er nach der Reproduktion herabgewürdigt wird, ersetzt. Die Identität der Handlung des Subjekts tritt dem Gegenstand (in der Erkenntnis wie in der Bearbeitung) erst entgegen, und ist der entscheidende Schritt, um schon in der ersten Fassung die Einheit der ursprünglichen (hier: empirischen) Apperzeption von der Einheit der reinen Synthesis im Begriff der Verbindung des Mannigfaltigen (nach einer Regel) zu unterscheiden. 34 In der zweiten Fassung wird hingegen der Begriff vom Gegenstand — wohl wegen seiner notorischen Zweideutigkeit — in § 16 gleich ganz weg gelassen: »Nämlich diese durchgängige Identität der Apperzeption eines in der Anschauung gegebenen Mannigfaltigen, enthält eine Synthesis der Vorstellungen, und ist nur durch das Bewußtsein der Synthesis möglich. Denn das empirische Bewußtsein, welches verschiedene Vorstellungen begleitet, ist an sich zerstreut und ohne Beziehung auf die Identität des Subjekts. Diese Beziehung geschieht also dadurch noch nicht, daß ich jede Vorstellung mit Bewußtsein begleite, sondern daß ich eine zu der anderen hinzusetze und 33 A 108 34 Vgl. den Schluß von § 15
— 287 — mir der Synthesis derselben bewußt bin. Also nur dadurch, daß ich ein Mannigfaltiges gegebener Vorstellungen in einem Bewußtsein verbinden kann, ist es möglich, daß ich mir die Identität des Bewußtseins in diesen Vorstellungen selbst vorstelle, d.i. die analytische Einheit der Apperzeption ist nur unter der Voraussetzung irgend einer synthetischen möglich.« 35 Es scheint im zweiten Satz des gegebenen Zitates, als würde Kant die bloße Begleitung der Vorstellungen mit dem Bewußtsein nicht länger als Grund für die Identität und numerische Einheit des Bewußtseins gelten lassen wollen; nunmehr soll erst die bewußte Synthesis als Handlung Grund sein können, von Identität und Einheit des Bewußtseins zu sprechen. Bei näherer Betrachtung aller bisher vorgebrachter Argumente schien die formale Bedingung der Anschauung, wenn schon allein nicht ausreichend zum Satz »Ich denke«, doch zu genügen, um auch der nur empirischen Apperzeption einen Grund zu geben, von dieser die Einheit des Bewußtseins zu behaupten. Allerdings ist die Einheitsbedingung in § 16, daß alle gegebenen Vorstellungen immer auch schon meine Vorstellungen sein können müssen, unabhängig von der Einheitsbedingung der reinen Anschauungsform. In der zweiten Fassung der Deduktion wird eigentlich nicht die ursprüngliche Einheit der Anschauungsform bestritten, aber doch zur Deduktion der ursprünglich-synthetischen Einheit der Apperzeption nicht herangezogen; die Einheit der Anschauungsform, die in Folge einmal sogar als ursprünglich synthetische Einheit von Kant beschrieben worden ist, ist von der transzendentalen Funktion der Einbildungskraft, wenn z. B. die synthesis speciosa »auf die ursprünglich-synthetische Einheit der Apperzeption; d.i. diese transzendentale Einheit geht, welche in den Kategorien gedacht wird«, 36 zu ersetzen. — Diese Ersetzung erfolgt aber nicht selbst in § 16. Eine solche Ersetzung bedenkt Kant in zwei Alternativen: Das transzendentale Produkt der Synthesis der bestimmenden Urteilskraft (Verstand unter Vernunft) bestimmt den inneren Sinn im Schematismuskapitel nach den Bedingungen seiner Form, und zwar wiederum in Ansehung aller Vorstellungen, worunter eben auch Vorstellungen, die Anschauung enthalten, fallen. Dort allerdings nach 35 B 133 36 B 151
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schon näher spezifiziert haben könnte. Kant hält diese Überlegung aber<br />
letztlich selbst nicht für ausreichend: in der ersten Fassung verlegt er den<br />
eigentlichen Grund der Einheit in die Notwendigkeit eines Gegenstandes.<br />
»Also ist das ursprüngliche und notwendige Bewußtsein der Identität<br />
seiner selbst zugleich ein Bewußtsein einer eben so notwendigen Einheit<br />
der Synthesis aller Erscheinungen nach Begrffen, d.i. nach Regeln, die sie<br />
nicht allein notwendig reproduzibel machen, sondern dadurch auch ihrer<br />
Anschauung einen Gegenstand bestimmen, d.i. den Begriff von Etwas,<br />
darin sie notwendig zusammenhängen: denn das Gemüt könnte sich<br />
unmöglich die Identität seiner selbst in der Mannigfaltigkeit seiner<br />
Vorstellungen und zwar a priori denken, wenn es nicht die Identität seiner<br />
Handlung vor Augen hätte, welche alle Synthesis der Apprehension (die<br />
empirisch ist) einer transzendentalen Einheit unterwirft, und ihren<br />
Zusammenhang nach Regeln a priori zuerst möglich macht.« 33<br />
b) Die transzendentale Einbildungskraft ersetzt die Einheit der<br />
Anschauung<br />
Schon in der ersten Fassung wird der Begriff vom Gegenstand von der<br />
Identität der Handlung, zu deren Substrat er nach der Reproduktion<br />
herabgewürdigt wird, ersetzt. Die Identität der Handlung des Subjekts tritt<br />
dem Gegenstand (in der Erkenntnis wie in der Bearbeitung) erst entgegen,<br />
und ist der entscheidende Schritt, um schon in der ersten Fassung die<br />
Einheit der ursprünglichen (hier: empirischen) Apperzeption von der<br />
Einheit der reinen Synthesis im Begriff der Verbindung des Mannigfaltigen<br />
(nach einer Regel) zu unterscheiden. 34 In der zweiten Fassung wird<br />
hingegen der Begriff vom Gegenstand — wohl wegen seiner notorischen<br />
Zweideutigkeit — in § 16 gleich ganz weg gelassen: »Nämlich diese<br />
durchgängige Identität der Apperzeption eines in der Anschauung<br />
gegebenen Mannigfaltigen, enthält eine Synthesis der Vorstellungen, und<br />
ist nur durch das Bewußtsein der Synthesis möglich. Denn das empirische<br />
Bewußtsein, welches verschiedene Vorstellungen begleitet, ist an sich<br />
zerstreut und ohne Beziehung auf die Identität des Subjekts. Diese<br />
Beziehung geschieht also dadurch noch nicht, daß ich jede Vorstellung mit<br />
Bewußtsein begleite, sondern daß ich eine zu der anderen hinzusetze und<br />
33 A 108<br />
34 Vgl. den Schluß von § 15