analytik und die dialektik der substanz
analytik und die dialektik der substanz analytik und die dialektik der substanz
-— 174 — Intentionalität an Bedeutung gewinnt, und zu einer Frage der Wesensbestimmung des Bewußtseins wird. Jedoch wird auch hier von Bewußtsein nur weiter die Rede sein können, wenn von der entlang der primären Intentionalität bestimmten Horizonte der Zeitbedingungen hinausgegangen werden kann, da davon ausgegangen wird, daß das Bewußtsein sich der Ausdehnung der Zeit aus verschiedenen Perspektiven reflektierend und bestimmend nähern kann, ohne deshalb das menschliche Bewußtsein, oder das einer Intelligenz mit sinnlicher Anschauung grundsätzlich ins Referenzlose zu entschränken. Das ist ein weiterer Grund, weshalb sich das Bewußtsein nicht zum Substrat des Wechsels der Erscheinungen eignet. — Die Zeit wäre also a fortiori auch die Form des Daseins im Sinne der Objektivität, die in der Bestimmung des transzendentalen Subjektivismus selbst liegt, wenngleich offensichtlich nicht als das Substrat des Wechsels der Erscheinungen, wofür empirisch insofern wieder nur die Form des bereits erledigt geglaubten inneren Sinnes als Folge von Zuständen desselben oder als Reihe von Erscheinungen im inneren Sinn in Frage zu kommen scheint. Die Zeit als Ordnung des Nacheinanderseins aber ist auch die Form der Verstandeshandlung, und somit für das »ich denke«, das jede Vorstellung begleiten können muß, also gerade auch für die ursprünglich-synthetische Einheit der transzendentalen Apperzeption formal als konstituierend zu denken. Die Zeitlichkeit der synthesis intellectualis ist — mit dem hier noch ausstehenden Grund des Zugleichseins im Raum — die Bedingung, die mit dem eingangs behandelten Zeitbegriff als logifizierbare Form des inneren Sinnes im Rahmen der die rationale Physiologie sprengenden transzendentalen Psychologie erst die transzendentalästhetische Anschauung von Gegenständen in Raum und Zeit als Objekte der Erfahrung vorstellig machen kann. Das Bewußtsein der transzendentalen Apperzeption, wie es zuvor gelegentlich versuchsweise als rein intelligibles Substratum vorgestellt wurde, steht aber transzendentalsubjektiv sowohl der Zeitlichkeit der synthesis intellectualis wie der Zeitlichkeit der synthesis speciosa, sofern die transzendentale Apperzeption auch Spontaneität und Rezeptivität schon als ursprünglich vereinigt gedacht hat, gegenüber, woraufhin sich freilich in objektiver Hinsicht die Identität von Dasein und Zeit als immanenter Schein eines umgreifenden Daseins aufdrängt. Doch bleibt dies, wenn man es streng objektiv nehmen will, eine gänzlich akzidentielle und zufällige
-— 175 — Bestimmung für die gegebenen Gegenstände: In rein transzendentalsubjektiver Hinsicht scheint transzendentalanalytisch ursprünglich keinerlei notwendige Zeitbedingung angebbar. Mit der synthesis intellectualis ist aber auch der Sprachcharakter des untersuchten Bewußtseins implizite eingeführt worden (noumena überhaupt); mit der transzendentalen Funktion der synthesis speciosa (den Schematen der Kategorien) wird in der Analytik der Kritik der reinen Vernunft der Sprachcharakter implizite im Sinne einer mitteilungsfähigen Darstellungsintention auf die Rahmenbedingungen einer physikalistischen Sprache eingeschränkt, aber schließlich selbst wegen den zeitlichen Bedingungen der Performation unter der Vorstellung einer vergehenden oder verfließenden linearen Zeit subsummierbar. Obgleich hier die Bedeutung der primären Intentionalität nicht nur was die intentionale Strukturiertheit des Bewußtseins überhaupt (also formal), sondern auch was die inhaltliche Zwecksetzung der Untersuchung angeht, wieder zum Ausdruck kommt, wird anhand der Erörterung der Zeitbedingung zumindest deutlich, daß zur Erörterung des ganzen Horizontes des Bewußtseins noch andere Zeitdefinitionen, wie auch andere Zeitbedingungen gehören. Damit ist auch grundsätzlich gerechtfertigt, die Intentionalität nicht nur auf die von der sinnlichen Anschauungen gegebenen Gegenstände des Bewußtseins zu richten. Gesucht war zweierlei: (1) Der Grund, weshalb ich von »meinen« Vorstellungen reden darf, (2) Das Substrat des Wechsels der Erscheinungen in der Zeit. Der erste Punkt ist schnell erledigt; es gibt zwei Rechtfertigungen, von »meinen« Vorstellungen zu reden: (1.1) Vorstellungen sind Zustände des inneren Sinnes, dieser ist fraglos je »mein« innerer Sinn, etc. (1.2) Das Erfahrungmachen bei Kant unterscheidet sich grundlegend von der bloß psychologisch vorgehenden Frage nach dem Bewußtwerden von Vorstellungen: Ich habe mir nunmehr die Vorstellungen und deren Regeln der Einteilung und Verknüpfung etwa in einem technisch-praktisch definierbaren Prozess (Experiment) angeeignet und darf sie deshalb »meine« Vorstellungen nennen. Das aber ist nur die empirische Deduktion, die erklärt, woher ich empirisch meine Erfahrung her habe, aber nicht eine transzendentale Rechtfertigung, ob ich diese Erfahrung zu Recht eine Erkenntnis nennen kann, wozu es notwendig ist zu wissen, woher etwas notwendig ist. Diese Begründung entspricht der modalen Unterscheidung der Erfahrung in Kenntnis und Erkenntnis, die Kant im § 13 der Deduktion mit den juridischen
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ursprünglich keinerlei notwendige Zeitbedingung angebbar. Mit <strong>der</strong><br />
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Sprachcharakter implizite im Sinne einer mitteilungsfähigen<br />
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Sprache eingeschränkt, aber schließlich selbst wegen den zeitlichen<br />
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Rechtfertigungen, von »meinen« Vorstellungen zu reden: (1.1)<br />
Vorstellungen sind Zustände des inneren Sinnes, <strong>die</strong>ser ist fraglos je<br />
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unterscheidet sich gr<strong>und</strong>legend von <strong>der</strong> bloß psychologisch vorgehenden<br />
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etwa in einem technisch-praktisch definierbaren Prozess (Experiment)<br />
angeeignet <strong>und</strong> darf sie deshalb »meine« Vorstellungen nennen. Das aber<br />
ist nur <strong>die</strong> empirische Deduktion, <strong>die</strong> erklärt, woher ich empirisch meine<br />
Erfahrung her habe, aber nicht eine transzendentale Rechtfertigung, ob ich<br />
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notwendig ist zu wissen, woher etwas notwendig ist. Diese Begründung<br />
entspricht <strong>der</strong> modalen Unterscheidung <strong>der</strong> Erfahrung in Kenntnis <strong>und</strong><br />
Erkenntnis, <strong>die</strong> Kant im § 13 <strong>der</strong> Deduktion mit den juridischen