analytik und die dialektik der substanz

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21.07.2013 Aufrufe

-— 172 — erst zu bestimmen. Zieht man die erörterten Schwierigkeiten in Betracht, und ist die Zeit nun die Form der Erscheinungen im inneren Sinn überhaupt und tritt der innere Sinn nur mittels Erscheinungen und deren Verhältnisse gegenüber der transzendentalen Apperzeption in Erscheinung, 162 ist, gleich ob Perzeption und Apperzeption, die Zeit immer auch die Form des Bewußtseins, dieses aber abermals nicht selbst Substrat des Wechsels oder eine Antwort, wem der Gegenstand der Vorstellung vorgestellt wird. Nur insofern etwas im Bewußtsein als Substrat des Wechsels betrachtet wird, kann die Zeit auch als Form des Bewußtseins bezeichnet werden. Was kann nun als Substrat des Wechsels im Bewußtsein in Stellung gebracht werden, wenn es nicht doch der vom und im inneren Sinn (durch den äußeren Sinn: Perzeption) vermittelten Gegenstand des gedachten Erfahrungsobjektes ist? Hier wird aber nach der Möglichkeit der Zuschreibung einer Vorstellung als meine Vorstellung und nicht als mögliches Prädikat des Erfahrungsobjektes gefragt. In der ersten Fassung der ersten Kritik muß es das »Ich« der numerischen Einheit aus dem bloßen Fluß der Erscheinung (empirische Apperzeption) sein. Damit ist eben nur in A die verfolgte Frage auch schon als gelöst zu betrachten: Das »Ich« ist die bleibende nicht-empirische (was hier nur nicht vom äußeren Sinn gegeben bedeutet) Vorstellung im Fluß wechselnder Erscheinungen. Allerdings wird spätestens in der zweiten Fassung B deutlich, daß hier nur auf die Verknüpfbarkeit dieser Vorstellung vom »Ich« mit einer jeden anderen Vorstellung rekurriert werden kann, aber keineswegs auf eine Zuschreibung einer Vorstellung, die auch Anschauungen enthalten kann, auf die Vorstellung »Ich« als Substrat dieses Zuschreibungsurteiles. Eben dieses versuchte Zuschreibungsurteil in Richtung des Subjektes der Affektion wie der Erkenntnis führt mit seinem logisch unvollständigen Schein eines Substrates in den Problemkreis der Paralogismen, die 162 Und zwar als rationale Physiologie, vgl. auch den Übergang der M.A.d.N. zur Transzendentalphilosophie, die nicht mehr Propädeutik sein soll; in: Erich Adickes , Kants Opus postumum,, Kant-Studien, Ergänzungshefte im Auftrag der Kant- Gesellschaft, Hersg. von H. Vaihinger, M. Frischeisen-Köhler und A. Lieber, Nr. 50, Berlin 1920, p. 293 f.. Vgl. Kurt Hübner, Leib und Erfahrung in Kants Opus postumum, in: Zeitschrift für philosophische Forschung, Verlag Anton Hain, Meisenheim, Bd. 7, 1953, p. 204-219. Wiederabdruck in: Kant. Zur Deutung seiner Theorie von Erkennen und Handeln, Koepenheuer&Witsch, NWB 63, 1973, p. 192- 204. Hübner zitiert das O.p. nach der Ausgabe von Artur Buchenau, 2. Bde., Leipzig 1936. Zur Erscheinung der Erscheinung etwa II, p. 367, auch: »Was metaphysisch betrachtet bloß zu Erscheinungen gezählt werden muß, das ist von physischem Betracht Sache an sich selbst. (Erscheinung der Erscheinung.)«, in: II, p. 329.

-— 173 — grundsätzlich mit der Fragestellung nach der Substantialität der Seele verbunden sind. Das erlaubt aber durchaus komplementär zunächst eine transzendentalphänomenologische Strategie weiter anzuwenden, die von A und B unbelastet, die Vorstellungen als die meinen betrachtet, nur weil sie empirisch in meinem Bewußtsein von mir vorgefunden werden, was allerdings nur neuerlich auf eine der möglichen Fassungen des inneren Sinnes verweist. Erst die Reflexion auf die Transzendentalität der Subjektivität verhilft dazu, die Identität von Zeit und Substrat des Bewußtseins aufzuspalten, und etwas vom empirischen Bewußtsein (die empirische Apperzeption im inneren Sinn) verschiedenes als Kanditat zu behandeln, das das eigentliche Substrat des Wechsels auszumachen imstande ist. Gerade weil die Widerlegungen der Paralogismen zumindest aufzeigen lassen, daß die Vorstellung von der Substantialität der Seele widerleglich ist und deren Argumentation keineswegs am sicheren Leitfaden der Logik fortgeht, wird die Fragestellung weitergetrieben zur Frage, wem der Gegenstand der Vorstellung vorgestellt wird. In der ersten Fassung A erscheint die Beantwortung noch relativ einfach zu sein: Identität und Einheit des Bewußtseins übernimmt die Person, was ich in Hinblick auf rechtsphilosophische Fragen als Bewegung hin zu einer Willensphilosophie interpretiere. In der zweiten Fassung B ist nur mehr von der Einheit der Form des Bewußtseins die Rede, was hinsichtlich der rein formalen Voraussetzungen, die Bedingungen und Grenzen des Urteilens zu untersuchen, eine Präzisierung darstellt, aber eben die Frage, wem der Gegenstand der Vorstellung vorgestellt wird, weiter verschiebt; das heißt aber auch, diese Frage anders zu stellen hat. Die Universalität der Geltung der Bedingungen der bestimmenden Urteilskraft macht es aber schon von Seiten der methodischen Erfordernisse unmöglich, eine konkrete Individualität in die transzendentale Argumentation selbst mit aufzunehmen. Die Bezugnahme auf die Frage, wem etwas vorgestellt wird, ist also keine Fortsetzung der ursprünglichen und transzendentalanalytischen Frage nach dem Subjekt der reinen (theoretischen) Vernunft, sondern schließt komplementär den Ansatz der reinen praktischen Vernunft mit ein. Die Zeit in der Definition der bloßen Abfolge ist demnach zwar die Charakteristik des Bewußtseins hinsichtlich des kategorialen Verstandesgebrauches oder hinsichtlich rein physikalischer Bedeutung, wie mit der intentionalen Verfaßtheit des Bewußtseins die primäre

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gr<strong>und</strong>sätzlich mit <strong>der</strong> Fragestellung nach <strong>der</strong> Substantialität <strong>der</strong> Seele<br />

verb<strong>und</strong>en sind. Das erlaubt aber durchaus komplementär zunächst eine<br />

transzendentalphänomenologische Strategie weiter anzuwenden, <strong>die</strong> von<br />

A <strong>und</strong> B unbelastet, <strong>die</strong> Vorstellungen als <strong>die</strong> meinen betrachtet, nur weil<br />

sie empirisch in meinem Bewußtsein von mir vorgef<strong>und</strong>en werden, was<br />

allerdings nur neuerlich auf eine <strong>der</strong> möglichen Fassungen des inneren<br />

Sinnes verweist.<br />

Erst <strong>die</strong> Reflexion auf <strong>die</strong> Transzendentalität <strong>der</strong> Subjektivität verhilft<br />

dazu, <strong>die</strong> Identität von Zeit <strong>und</strong> Substrat des Bewußtseins aufzuspalten,<br />

<strong>und</strong> etwas vom empirischen Bewußtsein (<strong>die</strong> empirische Apperzeption im<br />

inneren Sinn) verschiedenes als Kanditat zu behandeln, das das eigentliche<br />

Substrat des Wechsels auszumachen imstande ist. Gerade weil <strong>die</strong><br />

Wi<strong>der</strong>legungen <strong>der</strong> Paralogismen zumindest aufzeigen lassen, daß <strong>die</strong><br />

Vorstellung von <strong>der</strong> Substantialität <strong>der</strong> Seele wi<strong>der</strong>leglich ist <strong>und</strong> <strong>der</strong>en<br />

Argumentation keineswegs am sicheren Leitfaden <strong>der</strong> Logik fortgeht, wird<br />

<strong>die</strong> Fragestellung weitergetrieben zur Frage, wem <strong>der</strong> Gegenstand <strong>der</strong><br />

Vorstellung vorgestellt wird. In <strong>der</strong> ersten Fassung A erscheint <strong>die</strong><br />

Beantwortung noch relativ einfach zu sein: Identität <strong>und</strong> Einheit des<br />

Bewußtseins übernimmt <strong>die</strong> Person, was ich in Hinblick auf<br />

rechtsphilosophische Fragen als Bewegung hin zu einer<br />

Willensphilosophie interpretiere. In <strong>der</strong> zweiten Fassung B ist nur mehr<br />

von <strong>der</strong> Einheit <strong>der</strong> Form des Bewußtseins <strong>die</strong> Rede, was hinsichtlich <strong>der</strong><br />

rein formalen Voraussetzungen, <strong>die</strong> Bedingungen <strong>und</strong> Grenzen des<br />

Urteilens zu untersuchen, eine Präzisierung darstellt, aber eben <strong>die</strong> Frage,<br />

wem <strong>der</strong> Gegenstand <strong>der</strong> Vorstellung vorgestellt wird, weiter verschiebt;<br />

das heißt aber auch, <strong>die</strong>se Frage an<strong>der</strong>s zu stellen hat. Die Universalität <strong>der</strong><br />

Geltung <strong>der</strong> Bedingungen <strong>der</strong> bestimmenden Urteilskraft macht es aber<br />

schon von Seiten <strong>der</strong> methodischen Erfor<strong>der</strong>nisse unmöglich, eine<br />

konkrete Individualität in <strong>die</strong> transzendentale Argumentation selbst mit<br />

aufzunehmen. Die Bezugnahme auf <strong>die</strong> Frage, wem etwas vorgestellt<br />

wird, ist also keine Fortsetzung <strong>der</strong> ursprünglichen <strong>und</strong><br />

transzendentalanalytischen Frage nach dem Subjekt <strong>der</strong> reinen<br />

(theoretischen) Vernunft, son<strong>der</strong>n schließt komplementär den Ansatz <strong>der</strong><br />

reinen praktischen Vernunft mit ein.<br />

Die Zeit in <strong>der</strong> Definition <strong>der</strong> bloßen Abfolge ist demnach zwar <strong>die</strong><br />

Charakteristik des Bewußtseins hinsichtlich des kategorialen<br />

Verstandesgebrauches o<strong>der</strong> hinsichtlich rein physikalischer Bedeutung,<br />

wie mit <strong>der</strong> intentionalen Verfaßtheit des Bewußtseins <strong>die</strong> primäre

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