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analytik und die dialektik der substanz

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-— 169 —<br />

o<strong>der</strong> Zugleichsein nur als Bestimmungen <strong>der</strong>selben vorgestellt werden<br />

können.« 155<br />

Das Nacheinan<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Zugleichsein, das in <strong>der</strong> Zeit stattfindet, soll also<br />

zuerst nicht <strong>die</strong> Bestimmung <strong>der</strong> Zeit selbst sein (»<strong>die</strong> Zeit [...] bleibt <strong>und</strong><br />

wechselt nicht«), son<strong>der</strong>n <strong>die</strong> Erscheinung ist dasjenige, wovon »das<br />

Nacheinan<strong>der</strong>- o<strong>der</strong> Zugleichsein nur als Bestimmung <strong>der</strong>selben vorgestellt<br />

werden« kann (also als Bestimmung <strong>der</strong> Erscheinungen). Dazu wird hier<br />

noch <strong>die</strong> Bedingung des äußeren Sinnes für das Zugleichsein<br />

unterschlagen. 156 Nur eine Seite später aber drückt sich Kant präziser aus<br />

<strong>und</strong> trennt auch das Zugleichsein von <strong>der</strong> Zeit; <strong>die</strong> Eigenständigkeit <strong>der</strong><br />

Bedingung des Zugleichseins wird damit anerkannt: »Denn <strong>der</strong> Wechsel<br />

trifft <strong>die</strong> Zeit selbst nicht, son<strong>der</strong>n nur <strong>die</strong> Erscheinungen in <strong>der</strong> Zeit, (so<br />

wie das Zugleichsein nicht ein modus <strong>der</strong> Zeit selbst ist, als in welcher gar<br />

keine Teile zugleich, son<strong>der</strong>n alle nach einan<strong>der</strong> sind).« 157 Die Zeit selbst<br />

als Substratum wechselt nicht, aber <strong>die</strong> Erscheinungen in <strong>der</strong> Zeit. Daß <strong>die</strong><br />

Bedingung des Zugleichseins nicht selbst auf <strong>die</strong> Bedingungen <strong>der</strong> Zeit<br />

rückführbar ist, son<strong>der</strong>n dazu <strong>die</strong> Kategorie <strong>der</strong> Wechselwirkung <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Raum vorausgesetzt ist, muß <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong> sein, weshalb Kant das<br />

Zugleichsein nicht mehr als Modus <strong>der</strong> Zeit selbst verstanden haben<br />

wollte, obgleich er zuerst zu Beginn <strong>der</strong> synthetischen Gr<strong>und</strong>sätze das<br />

Zugleichsein zu den Zeitmodi gezählt hat 158 <strong>und</strong> es zum Ausgang <strong>der</strong><br />

synthetischen Gr<strong>und</strong>sätze wie<strong>der</strong> tut. 159 Nun aber ist doch das eigentlich<br />

Zeitliche an <strong>der</strong> Zeit, das etwas vorhergeht <strong>und</strong> das etwas nachfolgt, <strong>und</strong><br />

das betrifft nur <strong>die</strong> Erscheinungen, <strong>die</strong> wechseln. Denn: »Der Wechsel trifft<br />

<strong>die</strong> Zeit selbst nicht«, was doch sehr merkwürdig ist, da dann <strong>die</strong> Zeit in<br />

<strong>der</strong> Unterscheidung von Zeit <strong>und</strong> den Verhältnissen <strong>der</strong> Erscheinungen in<br />

<strong>der</strong> Zeit selbst keine eigene Bestimmung mehr hätte: Die Zeit »als<br />

Substratum« könnte demnach auch das von <strong>der</strong> Zeit unterschiedene<br />

Zugleichsein sein. Kant aber spricht an <strong>die</strong>ser Stelle vom inneren Sinn. Die<br />

Bestimmung des Nacheinan<strong>der</strong>seins <strong>und</strong> Zugleichseins kann jedoch in<br />

155 B 224 f.<br />

156 Wobei zu bedenken ist, daß <strong>der</strong> äußere Sinn selbst gar nicht von selbst räumlich<br />

verfaßt ist, son<strong>der</strong>n vielmehr dasjenige richtig ist, was Kant selbst in § 1 <strong>der</strong><br />

Transzendentalen Ästhetik festgestellt hat: »In <strong>der</strong> Erscheinung nenne ich das, was<br />

<strong>der</strong> Empfindung korrespon<strong>die</strong>rt, <strong>die</strong> Materie <strong>der</strong>selben, daßjenige aber, welches<br />

macht, daß das Mannigfaltige <strong>der</strong> Erscheinung in gewisse Verhältnisse geordnet<br />

werden kann, nenne ich <strong>die</strong> Form <strong>der</strong> Erscheinung.« (B 33/A 19)<br />

157 B 226/A 183<br />

158 In <strong>der</strong> ersten Fassung unterscheidet Kant in <strong>die</strong>sem Sinne <strong>die</strong> Zeitreihe vom<br />

Zeitumfang (A 182)<br />

159 Allerdings als Kategorie des Commerciums

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