analytik und die dialektik der substanz

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-— 144 — Beschränkung auf die Zeitlichkeit der Konstruktion als sukzessive Reihenfolge immer schon unterschlagen. Die Beharrlichkeit, die als Regel der Apprehension dem allgemeinen Vergleich der Reihenfolge der reproduzierten Erscheinungen mit der Reihenfolge der produzierten Vorstellungen als Indiz der Substanz entspringt, hat als Voraussetzung die Einheit und die Kontinuität von Raum und Zeit (als Anschauungsform und nicht als Idee der Ausdehnung); der Raum, dessen Vorstellungen derselben transzendentalen Reflexion des totum ideale als Ursprung von Anschauung und Begriff entspringt, hat als Voraussetzung die Einheit und Kontinuität von Beharrlichkeit und Zeit (als Dauer). Die Selbstständigkeit einer geometrischen Figur in reiner Anschauung gegenüber der konstruierenden Verstandeshandlung setzt aber die Kontinuitätsforderung für die Zeit aus. Die Zeitordnung der Konstruktionsregel (das Konzept eines Dinges als seine Konstruktionsregel) benötigt in reiner Anschauung nicht mehr unmittelbar die Kontinuität der Zeit, um die Regelhaftigkeit der Darstellung eines Begriffes in der Erfahrung zu garantieren. Die Konstruktion einer geometrischen Figur kann zum Unterschied der kontinuierlich verlaufenden Zeit der Abfolge der Erscheinungen, deren Reihenfolge objektive Gültigkeit zukommen kann, ob sie nun ein Ursache- Wirkungsverhältnis versinnlichen oder nicht, durchaus unterbrochen werden, auch ohne damit die Kontinuitätsbedingungen des Raumes, mit dessen Elemente in reiner Anschauung konstruiert wird, zu verletzen. Ich kann heute damit beginnen, eine Linie in reiner Anschauung zu ziehen und morgen damit fortfahren, und zwar deshalb, weil ich weiß, bei welcher Größe ich heute unterbrochen habe, sodaß ich morgens damit fortfahren kann, die Linie zu ziehen, bis sie das gedachte Quantum erfüllt. Die Zeitlichkeit der Konstruktion stellt außer der Zeitordnung keinerlei Zeitbedingungen an die Konstruktion in reiner Anschauung. Die objektive Gültigkeit der Geometrie ist also anders als die objektive Gültigkeit des Zugleichseins der Teile des realen Raumes auf objektive Realität zu beziehen. Die Zeitordnung bleibt eine Ordnung der Regel der Konstruktion und nicht der Reihenfolge der Erscheinungen überhaupt. Das Zugleichsein der Teile im Konstruktionsraumkann für die derart von der Anschauung überhaupt abgehobene reine Anschauung also nicht unmittelbar durch die Beziehung auf den Grundsatz der Gemeinschaft aller Substanzen erwiesen werden, sondern bedarf eines eigenen Ausweises. Während das Zugleichsein im Commercium nicht aufgrund des Zugleichseins der Teile

-— 145 — des Raumes erwiesen wird, sondern aufgrund der Koexistenz von Seienden und deren notwendigen Wechselwirkungen, muß das Zugleichsein der reinen Anschauung in der Zeitordnung des Konstruktionsbegriffes, der eben nicht Kontinuitätsbedingungen der Zeit notwendigerweise mitbringen muß, zu begründen sein. Die Zeitordnung der Kausalitätskategorie bestimmt für sich allein bekanntermaßen die Reihenfolge der Erscheinungen deshalb nicht, weil Ursache und Wirkung einmal nur nacheinander (z. B. in der Mechanik im Stoß) und einmal nur zugleich (z. B. in der Dynamik als Beschleunigung) möglich sind. In der reinen Anschauung wird mit dem Konstruktionsbegriff als dessen Bedingung hingegen gefordert, daß seine Zeitordnung auch die Zeitreihenfolge der Konstruktionshandlung bestimmt, aber ohne deren Kontinuität zu fordern. Der Grund des Zugleichseins in der reinen Anschauung kann somit nur mehr im Begriff, dem die Handlung in der Einbildungskraft als produktive Einbildungskraft unterstellt ist, liegen. Alles das, was mit dem Begriff konstruiert werden kann, hat dann als gleichzeitig zu gelten, wenn das Konstruierte als Ganzes gedacht werden kann. Die Zeitlosigkeit des geometrischen Begriffes wie die Zeitlosigkeit des Produkts der Einbildungskraft ist der einzig mögliche Grund, alternativ zum Nachweis des Zugleichseins in objektiver Realität, sich die Gleichzeitigkeit des in Gedanken Konstruierten zumindest denken zu dürfen. Bei der Konstruktion von geometrischen Figuren kann solches auf die reine Anschauung als bloße Einbildung angewendet werden, nicht aber bei der Anweisung, eine Linie zu ziehen. Deren Ganzheit ist ebenso unendlich wie die Ganzheit der Fläche, in der Dreiecke, Polygone, überhaupt alle geschlossenen Linienzüge erst mittels Konstruktionsbegriffe eingeschrieben werden. Die Ganzheit einer bloßen Linie (also ohne daß ihr eine Größe zuvor gedacht worden ist, welche sie zur Strecke bestimmt) kann vom Konstruktionsbegriff nicht auf gleiche Weise gedacht werden wie die Konstruktion einer geschlossenen geometrischen Figur, da deren Ganzheit auch dann gedacht werden kann, wenn deren Größe in reiner Anschauung gar nicht als Begriff bestimmt worden ist. Die Linie ist nämlich einmal metaphysisch als Einschränkung des Raumes und einmal (im Ziehen derselben) transzendental als Konstruktion zu denken. Mit der Ganzheit der bloßen Linie in reiner Anschauung wäre nun auch für die reine Anschauung eine ideale Bedingung des Zugleichseins gefunden, allein scheint diese eine Größenbestimmung aus dem Begriff zu bedürfen,

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des Raumes erwiesen wird, son<strong>der</strong>n aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Koexistenz von<br />

Seienden <strong>und</strong> <strong>der</strong>en notwendigen Wechselwirkungen, muß das<br />

Zugleichsein <strong>der</strong> reinen Anschauung in <strong>der</strong> Zeitordnung des<br />

Konstruktionsbegriffes, <strong>der</strong> eben nicht Kontinuitätsbedingungen <strong>der</strong> Zeit<br />

notwendigerweise mitbringen muß, zu begründen sein.<br />

Die Zeitordnung <strong>der</strong> Kausalitätskategorie bestimmt für sich allein<br />

bekanntermaßen <strong>die</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> Erscheinungen deshalb nicht, weil<br />

Ursache <strong>und</strong> Wirkung einmal nur nacheinan<strong>der</strong> (z. B. in <strong>der</strong> Mechanik im<br />

Stoß) <strong>und</strong> einmal nur zugleich (z. B. in <strong>der</strong> Dynamik als Beschleunigung)<br />

möglich sind. In <strong>der</strong> reinen Anschauung wird mit dem<br />

Konstruktionsbegriff als dessen Bedingung hingegen gefor<strong>der</strong>t, daß seine<br />

Zeitordnung auch <strong>die</strong> Zeitreihenfolge <strong>der</strong> Konstruktionshandlung<br />

bestimmt, aber ohne <strong>der</strong>en Kontinuität zu for<strong>der</strong>n. Der Gr<strong>und</strong> des<br />

Zugleichseins in <strong>der</strong> reinen Anschauung kann somit nur mehr im Begriff,<br />

dem <strong>die</strong> Handlung in <strong>der</strong> Einbildungskraft als produktive<br />

Einbildungskraft unterstellt ist, liegen. Alles das, was mit dem Begriff<br />

konstruiert werden kann, hat dann als gleichzeitig zu gelten, wenn das<br />

Konstruierte als Ganzes gedacht werden kann. Die Zeitlosigkeit des<br />

geometrischen Begriffes wie <strong>die</strong> Zeitlosigkeit des Produkts <strong>der</strong><br />

Einbildungskraft ist <strong>der</strong> einzig mögliche Gr<strong>und</strong>, alternativ zum Nachweis<br />

des Zugleichseins in objektiver Realität, sich <strong>die</strong> Gleichzeitigkeit des in<br />

Gedanken Konstruierten zumindest denken zu dürfen.<br />

Bei <strong>der</strong> Konstruktion von geometrischen Figuren kann solches auf <strong>die</strong><br />

reine Anschauung als bloße Einbildung angewendet werden, nicht aber bei<br />

<strong>der</strong> Anweisung, eine Linie zu ziehen. Deren Ganzheit ist ebenso unendlich<br />

wie <strong>die</strong> Ganzheit <strong>der</strong> Fläche, in <strong>der</strong> Dreiecke, Polygone, überhaupt alle<br />

geschlossenen Linienzüge erst mittels Konstruktionsbegriffe<br />

eingeschrieben werden. Die Ganzheit einer bloßen Linie (also ohne daß ihr<br />

eine Größe zuvor gedacht worden ist, welche sie zur Strecke bestimmt)<br />

kann vom Konstruktionsbegriff nicht auf gleiche Weise gedacht werden<br />

wie <strong>die</strong> Konstruktion einer geschlossenen geometrischen Figur, da <strong>der</strong>en<br />

Ganzheit auch dann gedacht werden kann, wenn <strong>der</strong>en Größe in reiner<br />

Anschauung gar nicht als Begriff bestimmt worden ist. Die Linie ist<br />

nämlich einmal metaphysisch als Einschränkung des Raumes <strong>und</strong> einmal<br />

(im Ziehen <strong>der</strong>selben) transzendental als Konstruktion zu denken. Mit <strong>der</strong><br />

Ganzheit <strong>der</strong> bloßen Linie in reiner Anschauung wäre nun auch für <strong>die</strong><br />

reine Anschauung eine ideale Bedingung des Zugleichseins gef<strong>und</strong>en,<br />

allein scheint <strong>die</strong>se eine Größenbestimmung aus dem Begriff zu bedürfen,

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