analytik und die dialektik der substanz
analytik und die dialektik der substanz analytik und die dialektik der substanz
-— 136 — der Zusammenhang aller Kategorien 100 gefordert wird. Es wird noch vor der systematischen Einteilung der Erkenntnisse zu einer Wissenschaft nach Prinzipien ein kohärenztheoretisches Kriterium der Wahrheit gefordert. Obgleich man nun der Teile der Konzepte in der Reflexion gewärtig sein und sich im Zusammenhang der Theorie zu orientieren fähig sein muß (vgl. ursprünglich die transzendentale Reflexion), kann dann hier im Zuge der Einschränkung der Reflexion auf sich selbst von Zugleichsein oder Gegenwart im Sinne objektiver Realität nicht mehr die Rede sein. Das Reale der Apperzeption aber ist das Gefühl der Allgegenwart. 101 — Der perennierende Augenblick ist als Augenblick eher als Idee der Ewigkeit in der Vorstellung des Raumes und bloß als Sinnbild des Gefühls der Allgegenwart zu denken und von da her meiner Meinung nach wenig geeignet, dem Zugleichsein als Koexistenz eine subjektiv-empirische Basis im Sinne einer reinen Innenerfahrung bieten zu können. Und zwar nicht, weil etwa der perennierende Augenblick, so wie ich ihn aufzufassen imstand bin, die Bedingungen der Koexistenz aufhebt, sondern vielmehr weil diese in ihm gemeinsam mit nicht mehr, noch nicht oder auch niemals existierenden Dingen gedacht werden. Es ist nicht möglich, aus dieser Idee die Bedingungen der Koexistenz als Zugleichsein herauszuheben, obwohl in einem uneigentlichen Sinne alles das, was vom Gefühl der Allgegenwart affiziert ist, als zugleich behauptet wird. In der Tat stellt sich das Gefühl der Allgegenwart auch als ästhetischer Überschuß der Vorstellung des Zugleichseins vor (und zwar als Erhabenheit der mathematischen Größe). Schließlich ist der Augenblick als Momentum oder als Jetzt selbst nicht das Zugleichsein der Gegenwart. Erst die Gegenwart (bereits als Commercium) mindestens zweier Gegenstände gibt den Begriff vom Zugleichsein mit der Bedingung seiner empirischen Bestimmbarkeit. Das Jetzt hingegen hat keinerlei eigene Bedingungen empirischer Darstellbarkeit, sondern die Dauer des Zugleichseins in der Gegenwart als Kontinuum zur Voraussetzung, worin es eine willkürliche Grenze als Teilung der Gegenwart in Vergangenes und in Zukünftiges setzt. Als Grenze setzt das Jetzt eben die Kontinuität (die Dauer) der Zeit als Gegenwart voraus, gleich ob die Dauer der Zeit selbst als Substratum gedacht wird 102 oder die Beharrlichkeit als synthetisches Urteil a priori aus 100 K.r.V., Widerlegung des Idealismus: »In mundo non datur hiatus, non datur saltus, non datur casus, non datur fatum.« (B 282/A 229) 101 Vgl. AA. XVII, p. 450 102 K.r.V.,: »Die Zeit also, in der aller Wechsel der Erscheinungen gedacht werden soll, bleibt und wechselt nicht; weil sie dasjenige ist, in welchem das Nacheinander- oder
-— 137 — dem Vergleich der Reihenfolge der Erscheinungen und der Reihenfolge der Vorstellungen (transzendentale Apprehension) eines empirischen Substratum erst den Grund der Dauer ausmacht. 103 Im ersten Fall ist es das Bewußtsein, das die Dauer der Zeit ausmacht, im zweiten Fall die Substanz der Erscheinung. Die Substanz der Erscheinung scheint allerdings indifferent gegenüber der Frage zu sein, ob sie sich auf die Physiologie des inneren Sinnes oder auf die Physik der wirklichen Gegenstände (Materie) bezieht. Deshalb drückt erst die Kausalitätskategorie die ausgezeichnete Bedingung aus, daß von objektiver Realität, die schon für die Grundsätze der Geometrie allererst die Grundlage objektiver Gültigkeit ist, die Rede sein kann. 104 Diese Bedingung ist aber weder im Jetzt noch im perennierenden Augenblick auszumachen: Im Jetzt nicht, weil gar nicht enthalten sondern letztlich mit vorausgesetzt; im perennierenden Augenblick nicht, weil, obgleich enthalten, nicht heraushebbar. Das Gefühl der Allgegenwart ist demnach das Produkt einer ästhetischen Idee und nicht selbst objektive Erkenntnis. 8) Ideales und reales Zugleichsein In der Mitte der Anmerkung am Ende der Systematischen Vorstellung aller synthetischer Grundsätze spricht Kant vom Zugleichseinals einem »bloß idealen Verhältnis«, von dem man ohne den »insgeheim angenommenen Grundsatzes der Gemeinschaft aller Substanzen« nicht auf ein reales Zugleichsein schließen könne, obwohl schon anfangs das Zugleichsein nur im Grundsatz der Gemeinschaft aller Substanzen bestimmt werden können sollte. 105 Daraus, daß Kant das Zugleichsein nicht nur als Folge des Commerciums auffaßt, ist ohne weiters zu verstehen, daß das Zugleichsein der Begriff Zugleichsein nur als Bestimmung derselben vorgestellt werden können.« (B 225/A 182) 103 B 236/A 191, vgl. Anmk. 63 104 Zum Schluß des Grundsatzes der Beharrlichkeit der Substanz verweist Kant selbst auf die zentrale Bedeutung der Kausalitätskategorie: »Was aber das empirische Kriterium dieser notwendigen Beharrlichkeit und mit ihr der Substantialität der Erscheinungen sei, davon wird uns die Folge Gelegenheit geben das Nötige anzumerken.« (B 232/A 189) 105 B 265/A 218
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Prinzipien ein kohärenztheoretisches Kriterium <strong>der</strong> Wahrheit gefor<strong>der</strong>t.<br />
Obgleich man nun <strong>der</strong> Teile <strong>der</strong> Konzepte in <strong>der</strong> Reflexion gewärtig sein<br />
<strong>und</strong> sich im Zusammenhang <strong>der</strong> Theorie zu orientieren fähig sein muß<br />
(vgl. ursprünglich <strong>die</strong> transzendentale Reflexion), kann dann hier im Zuge<br />
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Gegenwart im Sinne objektiver Realität nicht mehr <strong>die</strong> Rede sein. Das<br />
Reale <strong>der</strong> Apperzeption aber ist das Gefühl <strong>der</strong> Allgegenwart. 101 — Der<br />
perennierende Augenblick ist als Augenblick eher als Idee <strong>der</strong> Ewigkeit in <strong>der</strong><br />
Vorstellung des Raumes <strong>und</strong> bloß als Sinnbild des Gefühls <strong>der</strong><br />
Allgegenwart zu denken <strong>und</strong> von da her meiner Meinung nach wenig<br />
geeignet, dem Zugleichsein als Koexistenz eine subjektiv-empirische Basis<br />
im Sinne einer reinen Innenerfahrung bieten zu können. Und zwar nicht,<br />
weil etwa <strong>der</strong> perennierende Augenblick, so wie ich ihn aufzufassen<br />
imstand bin, <strong>die</strong> Bedingungen <strong>der</strong> Koexistenz aufhebt, son<strong>der</strong>n vielmehr<br />
weil <strong>die</strong>se in ihm gemeinsam mit nicht mehr, noch nicht o<strong>der</strong> auch niemals<br />
existierenden Dingen gedacht werden. Es ist nicht möglich, aus <strong>die</strong>ser Idee<br />
<strong>die</strong> Bedingungen <strong>der</strong> Koexistenz als Zugleichsein herauszuheben, obwohl<br />
in einem uneigentlichen Sinne alles das, was vom Gefühl <strong>der</strong> Allgegenwart<br />
affiziert ist, als zugleich behauptet wird. In <strong>der</strong> Tat stellt sich das Gefühl<br />
<strong>der</strong> Allgegenwart auch als ästhetischer Überschuß <strong>der</strong> Vorstellung des<br />
Zugleichseins vor (<strong>und</strong> zwar als Erhabenheit <strong>der</strong> mathematischen Größe).<br />
Schließlich ist <strong>der</strong> Augenblick als Momentum o<strong>der</strong> als Jetzt selbst nicht das<br />
Zugleichsein <strong>der</strong> Gegenwart. Erst <strong>die</strong> Gegenwart (bereits als<br />
Commercium) mindestens zweier Gegenstände gibt den Begriff vom<br />
Zugleichsein mit <strong>der</strong> Bedingung seiner empirischen Bestimmbarkeit. Das<br />
Jetzt hingegen hat keinerlei eigene Bedingungen empirischer<br />
Darstellbarkeit, son<strong>der</strong>n <strong>die</strong> Dauer des Zugleichseins in <strong>der</strong> Gegenwart als<br />
Kontinuum zur Voraussetzung, worin es eine willkürliche Grenze als<br />
Teilung <strong>der</strong> Gegenwart in Vergangenes <strong>und</strong> in Zukünftiges setzt. Als<br />
Grenze setzt das Jetzt eben <strong>die</strong> Kontinuität (<strong>die</strong> Dauer) <strong>der</strong> Zeit als<br />
Gegenwart voraus, gleich ob <strong>die</strong> Dauer <strong>der</strong> Zeit selbst als Substratum<br />
gedacht wird 102 o<strong>der</strong> <strong>die</strong> Beharrlichkeit als synthetisches Urteil a priori aus<br />
100 K.r.V., Wi<strong>der</strong>legung des Idealismus: »In m<strong>und</strong>o non datur hiatus, non datur saltus,<br />
non datur casus, non datur fatum.« (B 282/A 229)<br />
101 Vgl. AA. XVII, p. 450<br />
102 K.r.V.,: »Die Zeit also, in <strong>der</strong> aller Wechsel <strong>der</strong> Erscheinungen gedacht werden soll,<br />
bleibt <strong>und</strong> wechselt nicht; weil sie dasjenige ist, in welchem das Nacheinan<strong>der</strong>- o<strong>der</strong>