analytik und die dialektik der substanz

analytik und die dialektik der substanz analytik und die dialektik der substanz

media.manila.at
von media.manila.at Mehr von diesem Publisher
21.07.2013 Aufrufe

-— 120 — (im Rahmen des Kompossibilitätsprinzips, im Rahmen des Prinzips der Kausalität) vermögen transzendentalanalytisch nur höchst allgemein den transzendentallogisch nur ungefähr vorgestellten Gegensatz zu formulieren, wie ich glaube, zeigen zu können. Die Inkohärenz der Darstellungen, die zuerst die Veränderung als Verknüpfung kontradiktorisch einander entgegengesetzter Bestimmungen im Dasein ein und desselben Dinges bestimmt, dann die Entgegensetzung nur als eine rein logische behauptet, 67 schließlich aber die Entgegensetzung der Sukzessionen wieder als nicht logische Entgegensetzung zu denken aufgibt, 68 entspricht den weithin unaufgeklärten Verhältnissen von reinem Verstandesbegriff und Einbildungskraft im Schema der reinen Verstandesbegriffe. 69 Kant besitzt aber offensichtlich ein Bewußtsein über diese Problematik: »Wie nun überhaupt etwas verändert werden könne, wie es möglich sei, daß auf einen Zustand in einem Zeitpunkte ein entgegengesetzter im anderen folgen könne: davon haben wir a priori nicht den mindesten Begriff. Hierzu wird die Kenntnis wirklicher Kräfte erfordert, welche nur empirisch gegeben werden kann.« 70 Schon allein (wenn auch nicht nur) aus den Gründen der transzendentalen Ästhetik, hält Kant aber die Erörterung dieser Kräfte einer Behandlung nach Prinzipien a priori für fähig: »Aber die Form einer jeden Veränderung, die Bedingung, unter welcher sie, als Entstehen eines anderen Zustandes, allein vorgehen kann, (der Inhalt derselben, d. i. der Zustand, der verändert wird, mag sein, welcher er wolle), mithin die Sukzession der 67 »Man kann sich das Nichtsein der Materie leicht denken, aber die Alten folgerten daraus doch nicht ihre Zufälligkeit. Allein selbst der Wechsel des Seins und des Nichtseins eines gegebenen Zustandes eines Dinges, darin alle Veränderung besteht ,beweiset gar nicht die Zufälligkeit dieses Zustandes, gleichsam aus der Wirklichkeit seines Gegenteils. (...) Denn dieses Gegenteil ist hier nur logisch, nicht realiter dem anderen entgegengesetzt. Man müßte beweisen, daß anstatt der Bewegung im vorhergehenden Zeitpunkte, es möglich gewesen,daß der Körper damals geruhet hätte, um die Zufälligkeit seiner Bewegung zu beweisen, nicht daß er hernach ruhe; denn da können beide Gegenteile gar wohl miteinander bestehen.« ( B 290) Hingegen in der Amphibolie der Verstandesbegriffe: »Wenn Realität nur durch den reinen Verstand vorgestellt wird (realitatis noumenon),so läßt sich zwischen den Realitäten kein Widerstreit denken. (...) Dagegen kann das Reale in der Erscheinung (realitas phaenomenon) unter einander allerdings im Widerstreit sein, und vereint in demselben Subjekt, eines die Folge des anderen ganz oder zum Teil vernichten (...).«(B 320 f./A 264 f.) 68 K.r.V., A 456/B 486 f. 69 Vgl. hiezu im dritten Abschnitt die Behandlung des Duisburger Nachlasses, 3. Kap., §§ 18-20und das vierte Kapitel. 70 K. r.V., B 252/A 206

-— 121 — Zustände selbst (das Geschehene) kann doch nach dem Gesetze der Kausalität und den Bedingungen der Zeit a priori erwogen werden.« 71 b) Der zureichende Grund liegt in der Gesetzmäßigkeit der Folgen In der leibnizianisch-wolffschen Tradition wurden die kontingenten Prädikatsverhältnisse als logisch zufällige verstanden, 72 die modallogische Diskussion hat aber gezeigt, daß rein logisch definierten Prädikatsverhältnisse, welche die Sukzession beschreiben, unter der Voraussetzung, sie beziehen sich erstens auf ein Ding und zweitens nur auf das Anheben und Vergehen von Eigenschaften desselben, nicht die Definition des Zufalls erfüllen. 73 Den zwei Definitionen der verlaufenden Zeit: zuerst die der Dauer, der etwas Beharrliches vorausgesetzt ist und dann die des Wechsels, dem das Anheben und Vergehen einer Bestimmung am Beharrlichen vorausgesetzt ist, gibt Kant also modallogische Definitionen anhand der Operationen von Ersetzen und Verknüpfen im Satz vom modallogischen Zufall zur Seite, die einer transzendentalen Interpretation des Zufalls gegenüber invariant bleiben. Erst mit der kategorialen Definition des Zufalls in der vierten Antinomie wird die mit der Deduktion des transzendentalen Prinzips der Kausalität geänderte Ausgangslage der Argumentation erkenntlich — Wie kann aber die schwierige modallogische Darstellung der Gesetzmäßigkeit des Wechsels als Sukzession aus der Thesis der vierten Antinomie verstanden werden? Ich betrachte nochmals die Kernaussage Kants: »[...] Was verändert wird, dessen Gegenteil (seines Zustandes) ist zu einer anderen Zeit wirklich, mithin auch möglich; mithin ist dieses nicht das kontradiktorische Gegenteil des vorigen Zustandes, wozu erfordert wird, daß in derselben Zeit, da der vorige Zustand war, an der selben Stelle desselben sein Gegenteil hätte sein können, welches aus der Veränderung gar nicht geschlossen werden kann. [...] Also beweist die Sukzession entgegengesetzter Bestimmungen, d.i. die Veränderung, keineswegs die Zufälligkeit nach Begriffen des reinen Verstandes.« 74 71 l. c. 72 Refl. 3838, 5796, vgl. Anmk. 23 73 Damit ist hier nicht die Definition der reinen Modalkategorie gemeint, sondern die zusätzlichen Aus-führungen auf K.r.V., A 456/B 486 f. bzw. die ergänzend hinzugezogene Stelle aus der Refl. 4041 (Ersetzung durch das Gegenteil). 74 K.r.V., A 456/B 486 f..

-— 121 —<br />

Zustände selbst (das Geschehene) kann doch nach dem Gesetze <strong>der</strong><br />

Kausalität <strong>und</strong> den Bedingungen <strong>der</strong> Zeit a priori erwogen werden.« 71<br />

b) Der zureichende Gr<strong>und</strong> liegt in <strong>der</strong> Gesetzmäßigkeit <strong>der</strong> Folgen<br />

In <strong>der</strong> leibnizianisch-wolffschen Tradition wurden <strong>die</strong> kontingenten<br />

Prädikatsverhältnisse als logisch zufällige verstanden, 72 <strong>die</strong> modallogische<br />

Diskussion hat aber gezeigt, daß rein logisch definierten<br />

Prädikatsverhältnisse, welche <strong>die</strong> Sukzession beschreiben, unter <strong>der</strong><br />

Voraussetzung, sie beziehen sich erstens auf ein Ding <strong>und</strong> zweitens nur<br />

auf das Anheben <strong>und</strong> Vergehen von Eigenschaften desselben, nicht <strong>die</strong><br />

Definition des Zufalls erfüllen. 73 Den zwei Definitionen <strong>der</strong> verlaufenden<br />

Zeit: zuerst <strong>die</strong> <strong>der</strong> Dauer, <strong>der</strong> etwas Beharrliches vorausgesetzt ist <strong>und</strong><br />

dann <strong>die</strong> des Wechsels, dem das Anheben <strong>und</strong> Vergehen einer<br />

Bestimmung am Beharrlichen vorausgesetzt ist, gibt Kant also<br />

modallogische Definitionen anhand <strong>der</strong> Operationen von Ersetzen <strong>und</strong><br />

Verknüpfen im Satz vom modallogischen Zufall zur Seite, <strong>die</strong> einer<br />

transzendentalen Interpretation des Zufalls gegenüber invariant bleiben.<br />

Erst mit <strong>der</strong> kategorialen Definition des Zufalls in <strong>der</strong> vierten Antinomie<br />

wird <strong>die</strong> mit <strong>der</strong> Deduktion des transzendentalen Prinzips <strong>der</strong> Kausalität<br />

geän<strong>der</strong>te Ausgangslage <strong>der</strong> Argumentation erkenntlich — Wie kann aber<br />

<strong>die</strong> schwierige modallogische Darstellung <strong>der</strong> Gesetzmäßigkeit des<br />

Wechsels als Sukzession aus <strong>der</strong> Thesis <strong>der</strong> vierten Antinomie verstanden<br />

werden? Ich betrachte nochmals <strong>die</strong> Kernaussage Kants: »[...] Was<br />

verän<strong>der</strong>t wird, dessen Gegenteil (seines Zustandes) ist zu einer an<strong>der</strong>en<br />

Zeit wirklich, mithin auch möglich; mithin ist <strong>die</strong>ses nicht das<br />

kontradiktorische Gegenteil des vorigen Zustandes, wozu erfor<strong>der</strong>t wird,<br />

daß in <strong>der</strong>selben Zeit, da <strong>der</strong> vorige Zustand war, an <strong>der</strong> selben Stelle<br />

desselben sein Gegenteil hätte sein können, welches aus <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung<br />

gar nicht geschlossen werden kann. [...] Also beweist <strong>die</strong> Sukzession<br />

entgegengesetzter Bestimmungen, d.i. <strong>die</strong> Verän<strong>der</strong>ung, keineswegs <strong>die</strong><br />

Zufälligkeit nach Begriffen des reinen Verstandes.« 74<br />

71 l. c.<br />

72 Refl. 3838, 5796, vgl. Anmk. 23<br />

73 Damit ist hier nicht <strong>die</strong> Definition <strong>der</strong> reinen Modalkategorie gemeint, son<strong>der</strong>n <strong>die</strong><br />

zusätzlichen Aus-führungen auf K.r.V., A 456/B 486 f. bzw. <strong>die</strong> ergänzend<br />

hinzugezogene Stelle aus <strong>der</strong> Refl. 4041 (Ersetzung durch das Gegenteil).<br />

74 K.r.V., A 456/B 486 f..

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!