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analytik und die dialektik der substanz

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(im Rahmen des Kompossibilitätsprinzips, im Rahmen des Prinzips <strong>der</strong><br />

Kausalität) vermögen transzendentalanalytisch nur höchst allgemein den<br />

transzendentallogisch nur ungefähr vorgestellten Gegensatz zu<br />

formulieren, wie ich glaube, zeigen zu können.<br />

Die Inkohärenz <strong>der</strong> Darstellungen, <strong>die</strong> zuerst <strong>die</strong> Verän<strong>der</strong>ung als<br />

Verknüpfung kontradiktorisch einan<strong>der</strong> entgegengesetzter Bestimmungen<br />

im Dasein ein <strong>und</strong> desselben Dinges bestimmt, dann <strong>die</strong> Entgegensetzung<br />

nur als eine rein logische behauptet, 67 schließlich aber <strong>die</strong> Entgegensetzung<br />

<strong>der</strong> Sukzessionen wie<strong>der</strong> als nicht logische Entgegensetzung zu denken<br />

aufgibt, 68 entspricht den weithin unaufgeklärten Verhältnissen von reinem<br />

Verstandesbegriff <strong>und</strong> Einbildungskraft im Schema <strong>der</strong> reinen<br />

Verstandesbegriffe. 69 Kant besitzt aber offensichtlich ein Bewußtsein über<br />

<strong>die</strong>se Problematik: »Wie nun überhaupt etwas verän<strong>der</strong>t werden könne,<br />

wie es möglich sei, daß auf einen Zustand in einem Zeitpunkte ein<br />

entgegengesetzter im an<strong>der</strong>en folgen könne: davon haben wir a priori<br />

nicht den mindesten Begriff. Hierzu wird <strong>die</strong> Kenntnis wirklicher Kräfte<br />

erfor<strong>der</strong>t, welche nur empirisch gegeben werden kann.« 70 Schon allein<br />

(wenn auch nicht nur) aus den Gründen <strong>der</strong> transzendentalen Ästhetik,<br />

hält Kant aber <strong>die</strong> Erörterung <strong>die</strong>ser Kräfte einer Behandlung nach<br />

Prinzipien a priori für fähig: »Aber <strong>die</strong> Form einer jeden Verän<strong>der</strong>ung, <strong>die</strong><br />

Bedingung, unter welcher sie, als Entstehen eines an<strong>der</strong>en Zustandes,<br />

allein vorgehen kann, (<strong>der</strong> Inhalt <strong>der</strong>selben, d. i. <strong>der</strong> Zustand, <strong>der</strong><br />

verän<strong>der</strong>t wird, mag sein, welcher er wolle), mithin <strong>die</strong> Sukzession <strong>der</strong><br />

67 »Man kann sich das Nichtsein <strong>der</strong> Materie leicht denken, aber <strong>die</strong> Alten folgerten<br />

daraus doch nicht ihre Zufälligkeit. Allein selbst <strong>der</strong> Wechsel des Seins <strong>und</strong> des<br />

Nichtseins eines gegebenen Zustandes eines Dinges, darin alle Verän<strong>der</strong>ung besteht<br />

,beweiset gar nicht <strong>die</strong> Zufälligkeit <strong>die</strong>ses Zustandes, gleichsam aus <strong>der</strong> Wirklichkeit<br />

seines Gegenteils. (...) Denn <strong>die</strong>ses Gegenteil ist hier nur logisch, nicht realiter dem<br />

an<strong>der</strong>en entgegengesetzt. Man müßte beweisen, daß anstatt <strong>der</strong> Bewegung im<br />

vorhergehenden Zeitpunkte, es möglich gewesen,daß <strong>der</strong> Körper damals geruhet<br />

hätte, um <strong>die</strong> Zufälligkeit seiner Bewegung zu beweisen, nicht daß er hernach ruhe;<br />

denn da können beide Gegenteile gar wohl miteinan<strong>der</strong> bestehen.« ( B 290)<br />

Hingegen in <strong>der</strong> Amphibolie <strong>der</strong> Verstandesbegriffe: »Wenn Realität nur durch den<br />

reinen Verstand vorgestellt wird (realitatis noumenon),so läßt sich zwischen den<br />

Realitäten kein Wi<strong>der</strong>streit denken. (...) Dagegen kann das Reale in <strong>der</strong> Erscheinung<br />

(realitas phaenomenon) unter einan<strong>der</strong> allerdings im Wi<strong>der</strong>streit sein, <strong>und</strong> vereint in<br />

demselben Subjekt, eines <strong>die</strong> Folge des an<strong>der</strong>en ganz o<strong>der</strong> zum Teil vernichten<br />

(...).«(B 320 f./A 264 f.)<br />

68 K.r.V., A 456/B 486 f.<br />

69 Vgl. hiezu im dritten Abschnitt <strong>die</strong> Behandlung des Duisburger Nachlasses, 3. Kap.,<br />

§§ 18-20<strong>und</strong> das vierte Kapitel.<br />

70 K. r.V., B 252/A 206

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