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analytik und die dialektik der substanz

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Das »Zugleichsein« ist also nur unter <strong>der</strong> Voraussetzung des Verfließen<br />

<strong>der</strong> Zeit, <strong>der</strong> transzendentalanalytischen Fassung desselben als Kontinuität<br />

des inneren Sinnes <strong>und</strong> <strong>der</strong> weiters <strong>die</strong> Dauer voraussetzende Gegenwart<br />

weiter bestimmbar (woraus in Folge <strong>die</strong> Notwendigkeit <strong>der</strong> Idee von <strong>der</strong><br />

Substanz entspringt), führt aber selbst we<strong>der</strong> zur Bestimmung <strong>der</strong> Zeit zur<br />

Sukzessivität o<strong>der</strong> zur Kausalität. Der Erklärungsversuch des<br />

»Zugleichseins« zur »objektiven Realität« setzt in <strong>der</strong> Kategorie des<br />

Commerciums allerdings nicht nur <strong>die</strong> Gegenwart <strong>und</strong> <strong>die</strong> Substanz als<br />

Bedingung <strong>der</strong> Kontinuität <strong>der</strong> Zeit vor <strong>der</strong> Teilung, <strong>und</strong> <strong>die</strong> Sukzessivität<br />

<strong>und</strong> <strong>die</strong> Kausalität <strong>der</strong> Zeit nach <strong>der</strong> Teilung, son<strong>der</strong>n noch <strong>die</strong><br />

Mannigfaltigkeit des Raumes voraus. Das »Zugleichsein« bleibt als bloße<br />

Negation <strong>der</strong> Zeitbedingung selbst ohne räumliche Eigenschaften son<strong>der</strong>n<br />

setzt zur Bestimmung seiner »objektiven Realität« <strong>die</strong> Realität des Raumes<br />

auch schon unabhängig von dessen Anschauungsform (<strong>und</strong> so<br />

unabhängig vom Problem <strong>der</strong> Teilung des Kontinuums)<br />

transzendentalsubjektivistisch mit <strong>der</strong> Intentionalität je<strong>der</strong> Art von<br />

Aufmerksamkeit voraus. Die Kriterien <strong>der</strong> objektiven Gültigkeit eines<br />

Urteils, <strong>die</strong> nach Kant selbst für <strong>die</strong> Geometrie auf objektive Realität<br />

beruhen, sind auch für das Zugleichsein allein mit <strong>der</strong> subjektiven<br />

Deduktion noch nicht gegeben.<br />

Es handelt sich hier bei <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung nach <strong>der</strong> Zeitbedingung aber<br />

wohlgemerkt nicht um eine psychologische For<strong>der</strong>ung an <strong>die</strong><br />

Phänomenologie des Subjekts, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Zeitlichkeit des Urteilsaktes zur<br />

Begründung <strong>der</strong> Logik thematisierte <strong>und</strong> dabei etwa auf ein ideales<br />

Zugleichsein <strong>der</strong> Evidenz stößt. Obgleich also schon mit <strong>der</strong> Gegenwart<br />

<strong>die</strong> Individualität eines Standpunktes im Raum <strong>und</strong> somit auch <strong>die</strong><br />

Subjektivität angesprochen worden sind, wird ersichtlich, daß <strong>die</strong>ser<br />

Themenkreis in <strong>der</strong> Frage nach <strong>der</strong> »objektiven Realität« des<br />

»Zugleichseins« nicht zur Lösung <strong>der</strong> Aufgabenstellung son<strong>der</strong>n bloß zur<br />

Exponation herangezogen wird, wenn auch <strong>die</strong> Subjektivität <strong>und</strong><br />

Individualität als Moment <strong>der</strong> Gegenwart in Stellung zu halten sind.

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