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analytik und die dialektik der substanz

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kann, erweitert <strong>die</strong> Möglichkeit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> Zeitbedingung <strong>die</strong><br />

Wahrheitskriterien auf <strong>die</strong> Erfahrung. Mit o<strong>der</strong> ohne <strong>die</strong>se Zeitbedingung<br />

ist <strong>der</strong> erste Beispielsatz ebenso immer wahr, wenn man <strong>die</strong><br />

Gleichbedeutung von ,ungelehrt‘ <strong>und</strong> ,nicht gelehrt‘ schon einmal<br />

voraussetzt, wie <strong>der</strong> zweite Beispielsatz, wie schon vorhin ausgeführt.<br />

Aber erst nach <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> Zeitbedingung überhaupt kann im<br />

Gegenzug <strong>die</strong> Frage nach dem Zugleichsein gestellt werden: Das<br />

»Zugleichsein« setzt <strong>die</strong> Zeitbedingung als Verfließen <strong>der</strong> Zeit wie als<br />

Sukzessivität voraus; <strong>die</strong> Negation <strong>die</strong>ser Zeitbedingung ist dann als<br />

Limitation im scholastischen Grenzwertproblem <strong>die</strong> Bedingung des<br />

Zugleichseins. Die Unmöglichkeit <strong>der</strong> Zeitbedingung im obersten<br />

Gr<strong>und</strong>satz des analytischen Urteils, als klassenlogische Aussage begriffen,<br />

kann nicht auf ähnliche Weise als bloße Negation <strong>der</strong> Zeitbedingung<br />

verstanden werden, es sei denn als — in einem bei Kant unüblichen Sinn<br />

aufgefaßte — transzendentale Negation, welche zumindest das intelligible<br />

Subjekt von <strong>der</strong> Aufhebung des Daseins ausnimmt.<br />

<br />

Es gibt aber neben den Bedingungen noch <strong>die</strong> Folgen des »Zugleichseins«<br />

zu bedenken, nämlich indem das »Zugleichsein« als Bedingung zur<br />

Teilung eines Kontinuums fungiert: Es ist offensichtlich, daß <strong>die</strong> Frage<br />

nach dem »Zugleichsein« nicht ohne dem Aspekt <strong>der</strong> Gegenwart<br />

behandelt werden kann. Die Gegenwart hat <strong>die</strong> Dauer im Verfließen <strong>der</strong><br />

Zeit zum Inhalt, sie setzt einerseits Substanz <strong>und</strong> an<strong>der</strong>erseits <strong>die</strong><br />

Kontinuität <strong>der</strong> Phänomene voraus. Insofern <strong>die</strong> Gegenwart zur<br />

Feststellung <strong>der</strong>en objektiven Realität im Bewußtsein das »Zugleichsein«<br />

benötigt, ist doch auch <strong>die</strong> Kontinuität <strong>der</strong> verfließenden Zeit in <strong>der</strong><br />

subjektiven (inneren) Sinnlichkeit für <strong>die</strong> Konstitution des Horizontes <strong>der</strong><br />

Gegenwart notwendig — <strong>die</strong> Gegenwart aber umgreift den bloß<br />

intellektuellen Punkt <strong>der</strong> Teilung (»Jetzt«) im Moment des feststellenden<br />

Urteils als Teilung des Kontinuums in ein Vorangehendes <strong>und</strong> in ein<br />

Nachfolgendes. Die Dauer <strong>und</strong> <strong>die</strong> Gegenwart ist <strong>die</strong> Voraussetzung, daß<br />

ein Kontinuum (<strong>die</strong> verfließende Zeit) geteilt werden kann. Daraus ist<br />

zunächst we<strong>der</strong> <strong>die</strong> Kausalität noch <strong>der</strong> bloße Wechsel mit <strong>der</strong><br />

Sukzessivität <strong>der</strong> Zeit bestimmt, son<strong>der</strong>n bloß <strong>die</strong> Teilung des Kontinuums<br />

in zwei Hälften, <strong>die</strong> bei <strong>der</strong> weiteren Voraussetzung <strong>der</strong> Unendlichkeit des<br />

Kontinuums bloß zu zwei entgegengesetzten Richtungen werden (vgl. <strong>die</strong><br />

Orientierung im Raum).

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