Januar 2004 - MDS Möhrle & Partner
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5. Sozialversicherung<br />
5.1 Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr <strong>2004</strong><br />
<strong>MDS</strong> MÖHRLE& PARTNER<br />
WIRTSCHAFTSPRÜFER ⋅ STEUERBERATER ⋅ RECHTSANWÄLTE<br />
Alljährlich werden für das kommende Jahr die neuen Beitragsbemessungsgrenzen festgesetzt.<br />
Die für das Jahr <strong>2004</strong> geltenden Beitragsbemessungsgrenzen sind nachstehend aufgeführt. Da-<br />
bei ist zu beachten, daß für die gesetzliche Rentenversicherung und das Arbeitsförderungsrecht<br />
unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen in den alten und in den neuen Bundesländern gel-<br />
ten, während für die Kranken- und Pflegeversicherung einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen<br />
für die alten und die neuen Bundesländer vorgesehen sind. Soweit dabei ein Jahreswert angege-<br />
ben ist, sind die monatlichen Werte Grundlage für die Berechnung des jeweiligen Werts.<br />
dargestellter Wert monat-<br />
Mandantenrundschreiben 01/04 10<br />
_____<br />
9<br />
Alte Bundesländer Neue Bundesländer<br />
lich<br />
jährlich monat-<br />
_____<br />
lich<br />
jährlich<br />
Beitragsbemessungsgrenzen Euro Euro Euro Euro<br />
a) gesetzliche Rentenversicherung/Arbeits-<br />
förderung 5.150,00 61.800,00 4.350,00 52.200,00<br />
b) Kranken- und Pflegeversicherung 3.487,50 41.850,00 3.487,50 41.850,00<br />
Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />
a) Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung 3.862,50 46.350,00 3.862,50 46.350,00<br />
b) Versicherte der privaten Krankenversicherung 3.487,50 41.850,00 3.487,50 41.850,00<br />
Bezugsgröße 2.415,00 28.980,00 2.030,00 24.360,00<br />
Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigungen<br />
a) allgemein 400,00 4.800,00 400,00 4.800,00<br />
b) in Haushalten 400,00 4.800,00 400,00 4.800,00<br />
Geringverdienergrenze für Auszubildende 325,00 - 325,00 -<br />
Höchstbeitragszuschuß für PKV-Versicherte 249,36 249,36<br />
Beitragszuschuß Pflegeversicherung (ohne Sach-<br />
sen)<br />
29,64 - 29,64 -