Januar 2004 - MDS Möhrle & Partner
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<strong>MDS</strong> MÖHRLE& PARTNER<br />
WIRTSCHAFTSPRÜFER ⋅ STEUERBERATER ⋅ RECHTSANWÄLTE<br />
Umlaufvermögen (Kassenprotokolle, Scheck- und Wechselaufnahmelisten, Sal-<br />
denlisten für Kundenforderungen und Lieferantenverbindlichkeiten usw.) und für<br />
das bewegliche Anlagevermögen.<br />
c) Jahresabschlüsse und Lageberichte, die vor dem 01.01.1994 auf- bzw. festgestellt<br />
wurden.<br />
Ebenfalls 10 Jahre lang aufzubewahren sind Hauptabschlußübersichten und Um-<br />
buchungslisten, in denen die nicht mehr auf den Sachkonten gebuchten Um-<br />
buchungen und Abschlußbuchungen eingetragen sind.<br />
d) Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen, die zum Verständnis der Bü-<br />
cher, Inventare und Jahresabschlüsse erforderlich sind, müssen ebenfalls 10 Jahre<br />
lang aufbewahrt werden.<br />
e) Buchungsbelege, z.B. Ein- und Ausgangsrechnungen sowie interne Buchungs-<br />
belege, die vor dem 01.01.1994 entstanden sind.<br />
Unterlagen mit 6jähriger Aufbewahrungsfrist<br />
a) Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe, die vor dem 01.01.1998 eingingen,<br />
und Kopien der Handels- oder Geschäftsbriefe, die vor dem 01.01.1998 abgesandt<br />
wurden.<br />
b) Lohnkonten, wenn die letzte Zahlung vor dem 01.01.1998 eingegeben wurde.<br />
c) Sonstige steuerlich bedeutsame Geschäftspapiere und Aufzeichnungen, in denen<br />
die letzte Eintragung vor dem 01.01.1998 vorgenommen/eingegeben wurde bzw.<br />
die vor dem 01.01.1998 entstanden sind. Dazu gehören, soweit sie nicht Bu-<br />
chungsbelege darstellen, u.a. Lieferscheine, Lohnabrechnungen, Reisekostenab-<br />
rechnungen, Frachtbriefe, Quittungen, Bankbelege, sofern sie nicht ein „Bank-<br />
buch“ ersetzen, Kreditunterlagen, Auftragsbücher, Betriebsabrechnungsbogen,<br />
Urkunden sowie Prüfungsberichte, soweit diese nicht den Jahresabschluß enthal-<br />
ten und deshalb 10 Jahre lang aufbewahrt werden müssen.<br />
Mandantenrundschreiben 01/04 6<br />
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