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Januar 2004 - MDS Möhrle & Partner

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<strong>MDS</strong> MÖHRLE& PARTNER<br />

WIRTSCHAFTSPRÜFER ⋅ STEUERBERATER ⋅ RECHTSANWÄLTE<br />

Umlaufvermögen (Kassenprotokolle, Scheck- und Wechselaufnahmelisten, Sal-<br />

denlisten für Kundenforderungen und Lieferantenverbindlichkeiten usw.) und für<br />

das bewegliche Anlagevermögen.<br />

c) Jahresabschlüsse und Lageberichte, die vor dem 01.01.1994 auf- bzw. festgestellt<br />

wurden.<br />

Ebenfalls 10 Jahre lang aufzubewahren sind Hauptabschlußübersichten und Um-<br />

buchungslisten, in denen die nicht mehr auf den Sachkonten gebuchten Um-<br />

buchungen und Abschlußbuchungen eingetragen sind.<br />

d) Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen, die zum Verständnis der Bü-<br />

cher, Inventare und Jahresabschlüsse erforderlich sind, müssen ebenfalls 10 Jahre<br />

lang aufbewahrt werden.<br />

e) Buchungsbelege, z.B. Ein- und Ausgangsrechnungen sowie interne Buchungs-<br />

belege, die vor dem 01.01.1994 entstanden sind.<br />

Unterlagen mit 6jähriger Aufbewahrungsfrist<br />

a) Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe, die vor dem 01.01.1998 eingingen,<br />

und Kopien der Handels- oder Geschäftsbriefe, die vor dem 01.01.1998 abgesandt<br />

wurden.<br />

b) Lohnkonten, wenn die letzte Zahlung vor dem 01.01.1998 eingegeben wurde.<br />

c) Sonstige steuerlich bedeutsame Geschäftspapiere und Aufzeichnungen, in denen<br />

die letzte Eintragung vor dem 01.01.1998 vorgenommen/eingegeben wurde bzw.<br />

die vor dem 01.01.1998 entstanden sind. Dazu gehören, soweit sie nicht Bu-<br />

chungsbelege darstellen, u.a. Lieferscheine, Lohnabrechnungen, Reisekostenab-<br />

rechnungen, Frachtbriefe, Quittungen, Bankbelege, sofern sie nicht ein „Bank-<br />

buch“ ersetzen, Kreditunterlagen, Auftragsbücher, Betriebsabrechnungsbogen,<br />

Urkunden sowie Prüfungsberichte, soweit diese nicht den Jahresabschluß enthal-<br />

ten und deshalb 10 Jahre lang aufbewahrt werden müssen.<br />

Mandantenrundschreiben 01/04 6<br />

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