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Januar 2004 - MDS Möhrle & Partner

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<strong>MDS</strong> MÖHRLE& PARTNER<br />

WIRTSCHAFTSPRÜFER ⋅ STEUERBERATER ⋅ RECHTSANWÄLTE<br />

genüber der auch bisher schon möglichen strafbefreienden Selbstanzeige ergeben sich in aller<br />

Regel erhebliche Vorteile. Nach Ablauf der Nacherklärungsfristen des Amnestiegesetzes ist<br />

mit einer deutlichen Erhöhung der Entdeckungsrisiken durch verschärfte Ermittlungsmöglich-<br />

keiten der Finanzbehörden zu rechnen.<br />

2. Abgabenordnung / Buchführung<br />

Aufbewahrungsfristen für Bücher, Inventare und Geschäftspapiere<br />

- Welche Unterlagen können ab <strong>2004</strong> vernichtet werden?<br />

Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluß des Kalenderjahres, in dem die<br />

letzte Eintragung in das Buch erfolgte, das Inventar aufgestellt, die Bilanz festgestellt,<br />

der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt oder der Buchungsbeleg<br />

entstanden ist, ferner die Aufzeichnungen vorgenommen oder die sonstigen Unterlagen<br />

entstanden sind. Es ist also nicht entscheidend, für welches Geschäftsjahr die Unterla-<br />

gen erstellt wurden, sondern in welchem Jahr sie entstanden sind.<br />

Nach den vorstehenden Grundsätzen dürfen, sofern die Steuerfestsetzungsfristen abge-<br />

laufen sind, ab dem 01.01.<strong>2004</strong> vernichtet werden:<br />

Unterlagen mit 10-jähriger Aufbewahrungsfrist<br />

a) Bücher, in denen die letzte Eintragung vor dem 01.01.1994 vorgenommen wurde.<br />

Zu den Büchern gehören alle Geschäftsbücher und Konten, die Bestandteil einer<br />

Buchführung sind oder deren Führung für steuerliche Zwecke vorgeschrieben ist<br />

oder die nach den Vorschriften des Handels- oder Wirtschaftsrechts geführt wer-<br />

den.<br />

Die bei einer Offene-Posten-Buchhaltung anfallenden Belege haben Konten-Cha-<br />

rakter und müssen daher ebenfalls 10 Jahre aufbewahrt werden. Dasselbe gilt für<br />

die Sammlung von Bankkontoauszügen, die ein „Bankbuch“ ersetzen.<br />

b) Inventare, die vor dem 01.01.1994 aufgestellt wurden.<br />

Neben den Bestandsaufnahmen des Vorratsvermögens gehören zu den Inventaren<br />

z.B. Lagerbücher, Lagerkarteien sowie Bestandsverzeichnisse für das sonstige<br />

Mandantenrundschreiben 01/04 5<br />

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