Gemeinnützige Körperschaften - MDS Möhrle & Partner
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schaft der Bevölkerung stark von aktuellen<br />
Katastrophen und Notsituationen abhängig.<br />
Dies macht eine mittelfristige Finanzplanung<br />
außerordentlich schwierig.<br />
Besondere Bedeutung für das Wachstum<br />
des Non-Profit-Sektors kommt der steuerlichen<br />
Förderung von privaten Spenden<br />
zu, die in begrenztem, durch Änderungen<br />
der letzten Jahre allerdings durchaus nicht<br />
unerheblichem Umfang das zu versteuernde<br />
Einkommen des Spenders mindern.<br />
Zur Schaffung neuer Einnahmequellen<br />
kooperieren viele gemeinnützige Organisationen<br />
auch mit Wirtschaftsunternehmen,<br />
die wiederum durch Sozial-, Kultur-<br />
oder Sport-Sponsoring neue Kundenmärkte<br />
erschließen wollen. Um die Steuerbegünstigung<br />
nicht zu gefährden, ist für die steuerbegünstigte<br />
Körperschaft eine Kooperation<br />
mit Wirtschaftsunternehmen allerdings nur<br />
in begrenztem Umfang möglich.<br />
Vor- und Nachteile der<br />
Gemeinnützigkeit<br />
<strong>Gemeinnützige</strong> <strong>Körperschaften</strong> sind von der<br />
Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit,<br />
soweit sie nach ihrer Satzung und tatsächlichen<br />
Geschäftsführung ausschließlich und<br />
unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen<br />
oder kirchlichen Zwecken dienen. Hinzu<br />
treten umsatzsteuerliche sowie erbschaft-<br />
bzw. schenkungsteuerliche Vorteile und<br />
Erleichterungen bei der Grundsteuer. Darüber<br />
hinaus wird die Vergabe von öffentlichen<br />
Zuschüssen oftmals an den Gemeinnützigkeitsstatus<br />
gekoppelt. <strong>Gemeinnützige</strong><br />
Unternehmen erhalten auf vielen Gebieten<br />
günstigere Konditionen; der Status der<br />
Gemeinnützigkeit ist häufig mit einem positiven<br />
Image verbunden.<br />
Dem steht jedoch als Nachteil gegenüber,<br />
dass gemeinnützige <strong>Körperschaften</strong> eine<br />
Vielzahl von Vorschriften zu beachten<br />
haben. Diese ergeben sich überwiegend aus<br />
der Abgabenordnung. Schon bei der Anerkennung<br />
der Gemeinnützigkeit sind rechtliche<br />
Hürden zu überwinden. Bei der Beschaffung<br />
und Verwendung von Mitteln muss<br />
ebenfalls eine Vielzahl von Vorschriften<br />
beachtet werden. Häufig entfalten gemeinnützige<br />
<strong>Körperschaften</strong> im Laufe der Zeit<br />
nicht nur Tätigkeiten im ideellen Bereich,<br />
sondern beteiligen sich auch am allgemeinen<br />
Wirtschaftsleben und treten so in Konkurrenz<br />
zu nicht steuerbegünstigten Unter-<br />
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nehmen. Zur Vermeidung von Nachteilen<br />
für die gewerblichen Unternehmen unterliegen<br />
die gemeinnützigen <strong>Körperschaften</strong><br />
mit ihrer wirtschaftlichen Betätigung der<br />
regulären Besteuerung, sofern die wirtschaftliche<br />
Betätigung nicht dazu dient, den<br />
ideellen Zweck der Organisation zu unterstützen.<br />
Hieraus ergeben sich in der Praxis<br />
erhebliche Abgrenzungsprobleme. Gibt bei<br />
einer Gesamtbetrachtung der wirtschaftliche<br />
Bereich der Organisation das Gepräge,<br />
droht sogar insgesamt die Versagung der<br />
Gemeinnützigkeit.<br />
Erschwerend für die tägliche Arbeit kommt<br />
hinzu, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />
den Besonderheiten des Non-<br />
Profit-Bereichs nicht immer ausreichend<br />
Rechnung tragen. Insbesondere die Einführung<br />
der neuen Eigenkapitalrichtlinien für<br />
Banken (Basel II) stellt gemeinnützige Organisationen<br />
vor Probleme, da die bisherigen<br />
Rating-Kriterien nicht berücksichtigen, dass<br />
Unternehmen des dritten Sektors nur eingeschränkt<br />
Gewinne erzielen und Eigenkapital<br />
bilden dürfen.