16.10.2012 Aufrufe

BGR 221 Arbeiten in der Gummiindustrie

BGR 221 Arbeiten in der Gummiindustrie

BGR 221 Arbeiten in der Gummiindustrie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

(5) S<strong>in</strong>d aus funktionsbed<strong>in</strong>gten Gründen Schutze<strong>in</strong>richtungen nach den Absätzen 1 und 2<br />

nicht möglich, muss das Stellteil <strong>der</strong> Not-Befehlse<strong>in</strong>richtung so beschaffen se<strong>in</strong>, dass es<br />

an <strong>der</strong> gesamten Länge <strong>der</strong> Gefahrstelle erreichbar ist. Die Not-Befehlse<strong>in</strong>richtung muss<br />

dann nach Betätigen den Anfor<strong>der</strong>ungen des Absatzes 3 entsprechen.<br />

(6) Die zu den Schutze<strong>in</strong>richtungen nach den Absätzen 1 und 2 gehörende<br />

Masch<strong>in</strong>ensteuerung muss für das Abschalten § 13 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 und Satz 2<br />

Buchstabe b und Nr. 3 entsprechen. Die Teile <strong>der</strong> Masch<strong>in</strong>ensteuerung, die die<br />

Funktionen nach Absatz 3 Nr. 1 und 2 sicherstellen, müssen diese Funktionen auch bei<br />

Ausfall e<strong>in</strong>es Bauteils <strong>in</strong> <strong>der</strong> Masch<strong>in</strong>ensteuerung e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Bauteile, die die<br />

Antriebs- und Bremsenergie unmittelbar schalten, erfüllen. Für das Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>fahren<br />

<strong>der</strong> Walzen gilt Satz 2 nicht, wenn e<strong>in</strong> Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>fahren <strong>der</strong> Walzen nach Absatz 3 Nr.<br />

2 von Hand mit Werkzeug möglich ist.<br />

§ 27 Mischer<br />

(1) Mischer müssen durch Verkleidungen gesichert se<strong>in</strong>. Öffnungen müssen so angeordnet<br />

und gesichert se<strong>in</strong>, dass Verletzungen durch die sich bewegenden Mischelemente<br />

verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t s<strong>in</strong>d. Bewegliche Teile <strong>der</strong> Verkleidung müssen mit dem Antrieb <strong>der</strong><br />

Mischelemente gekoppelt o<strong>der</strong> bei gefährlichem Nachlauf verriegelt se<strong>in</strong>.<br />

(3) Abweichend von Absatz 1 darf bei Mischern mit schwenkbarem Trog <strong>der</strong> Deckel bei<br />

laufen<strong>der</strong> Masch<strong>in</strong>e und gekipptem Trog so weit geöffnet werden können, wie es zum<br />

Entleeren des Mischgutes erfor<strong>der</strong>lich ist. In diesem Fall muss e<strong>in</strong> seitliches<br />

H<strong>in</strong>e<strong>in</strong>greifen durch Verdeckungen verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t se<strong>in</strong>.<br />

(4) Gefahrstellen durch die Schwenkbewegung des Troges müssen durch Verdeckungen<br />

gesichert se<strong>in</strong>. Kann <strong>der</strong> Gefahrbereich vom Steuerstand aus übersehen werden und<br />

s<strong>in</strong>d die Gefahrstellen so weit entfernt, dass e<strong>in</strong>e Gefährdung ausgeschlossen ist, darf<br />

abweichend von Satz 1 die Trogbewegung durch e<strong>in</strong>e Befehlse<strong>in</strong>richtung mit<br />

selbsttätiger Rückstellung e<strong>in</strong>geleitet werden können. Besteht die Gefahr von<br />

Verletzungen nur vom Steuerstand aus und nur für den Masch<strong>in</strong>enführer, ist dort<br />

abweichend von Satz 1 e<strong>in</strong>e Zweihandschaltung nach § 11, zusätzlich mit<br />

Selbstüberwachung und synchroner Betätigung <strong>der</strong> Stellteile, zulässig.<br />

(6) An Mischern mit kraftbetätigten Deckeln müssen die Gefahrstellen im Bereich des sich<br />

schließenden Deckels durch abweisende Schutze<strong>in</strong>richtungen o<strong>der</strong> Schutze<strong>in</strong>richtungen<br />

mit Annäherungsreaktion gesichert se<strong>in</strong>. Kann <strong>der</strong> Gefahrbereich vom Steuerstand aus<br />

übersehen werden und s<strong>in</strong>d die Gefahrstellen so weit entfernt, dass e<strong>in</strong>e Gefährdung<br />

ausgeschlossen ist, darf abweichend von Satz 1 die Deckelbewegung durch e<strong>in</strong>e<br />

Befehlse<strong>in</strong>richtung mit selbsttätiger Rückstellung e<strong>in</strong>geleitet werden können. Besteht die<br />

Gefahr von Verletzungen nur vom Steuerstand aus und nur für den Masch<strong>in</strong>enführer, ist<br />

dort abweichend von Satz 1 e<strong>in</strong>e Zweihandschaltung nach § 11, zusätzlich mit<br />

Selbstüberwachung und synchroner Betätigung <strong>der</strong> Stellteile, zulässig.<br />

§ 31 Reifen-Vulkanisierpressen<br />

(1) Der Gefahrbereich <strong>der</strong> sich schließenden Form muss durch Verdeckungen o<strong>der</strong><br />

Schutze<strong>in</strong>richtungen mit Annäherungsreaktion gesichert se<strong>in</strong>.<br />

(2) An Reifen-Vulkanisierpressen muss sichergestellt se<strong>in</strong>, dass <strong>der</strong> Bombierbalg nur bei<br />

geschlossener Form mit Druck beaufschlagt werden kann. Dies gilt nicht beim E<strong>in</strong>formen<br />

mit reduziertem Druck.<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

Unberechtigte Vervielfältigung verboten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!