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BGR 221 Arbeiten in der Gummiindustrie

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§ 19 Bandmesserschneidemasch<strong>in</strong>en<br />

(1) Das Bandmesser o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schneiddraht muss bis auf den zum Schneiden benutzbaren<br />

Teil durch Verkleidungen gesichert se<strong>in</strong>.<br />

(2) An Horizontalschneidemasch<strong>in</strong>en muss zusätzlich zu Absatz 1 <strong>der</strong> zum Schneiden<br />

benutzbare Teil des Bandmessers o<strong>der</strong> Drahtes gegen seitliches H<strong>in</strong>e<strong>in</strong>greifen durch<br />

Verdeckungen, <strong>der</strong>en Vor<strong>der</strong>kanten m<strong>in</strong>destens 850 mm vom Bandmesser o<strong>der</strong><br />

Schneiddraht entfernt s<strong>in</strong>d, gesichert se<strong>in</strong>.<br />

(3) An Vertikalschneidemasch<strong>in</strong>en muss zusätzlich zu Absatz 1 <strong>der</strong> zum Schneiden<br />

benutzbare Teil des Bandmessers o<strong>der</strong> Drahtes durch e<strong>in</strong>e höhenverstellbare<br />

Verdeckung so weit gesichert werden können, wie es die Höhe des Schneidgutes<br />

gestattet. Bei nutzbaren Schneidhöhen von mehr als 500 mm muss die Verdeckung<br />

motorisch verstellt werden können. Die höhenverstellbare Verdeckung muss bei<br />

Bandmessern über die Schneiden und die äußere Seite des Bandmessers reichen.<br />

Schneiddrähte müssen bis auf die <strong>in</strong>nere Seite verdeckt se<strong>in</strong>. Der zum Schneiden<br />

benutzte Teil des Bandmessers o<strong>der</strong> Schneiddrahtes muss durch Verdeckungen, die e<strong>in</strong><br />

Erreichen <strong>der</strong> Gefahrstelle durch Herum-, Über- und Untergreifen verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n, gesichert<br />

se<strong>in</strong>.<br />

(4) Abweichend von Absatz 3 ist beim Freihandschneiden an Vertikalschneidemasch<strong>in</strong>en die<br />

höhenverstellbare Verdeckung ausreichend. Das Schneidaggregat und <strong>der</strong> Auflagetisch<br />

dürfen nicht kraftbetrieben verfahren werden können.<br />

(5) An Bandmesserschneidemasch<strong>in</strong>en mit gradl<strong>in</strong>ig h<strong>in</strong>- und herfahrenden o<strong>der</strong> sich<br />

drehenden Auflagetischen, mit Transportbän<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> mit verfahrbaren<br />

Schneidaggregaten müssen die durch <strong>der</strong>en Bewegungen entstehenden Gefahrstellen<br />

durch<br />

1. Verdeckungen,<br />

2. Umwehrungen,<br />

3. Schaltplatten, -matten o<strong>der</strong> -leisten,<br />

4. BWS<br />

o<strong>der</strong><br />

5. vorgespannte Seile, die beim Öffnen o<strong>der</strong> Aushängen zum Abschalten <strong>der</strong><br />

gefahrbr<strong>in</strong>genden Bewegung führen, gesichert se<strong>in</strong>.<br />

(6) Der Lauf des Bandmessers muss durch e<strong>in</strong>e an <strong>der</strong> Masch<strong>in</strong>e angebrachte, gut sichtbare<br />

gelbe Warnleuchte angezeigt werden können.<br />

(7) An Bandmesserschneidemasch<strong>in</strong>en mit Walzene<strong>in</strong>zug müssen die Walzene<strong>in</strong>zugstellen<br />

durch Verdeckungen o<strong>der</strong> Schutze<strong>in</strong>richtungen mit Annäherungsreaktion gesichert se<strong>in</strong>.<br />

(8) Die zu den Absätzen 3, 4, 5 und 7 gehörende Masch<strong>in</strong>ensteuerung muss § 13 Abs. 2 Nr.<br />

1 entsprechen.<br />

§ 21 Extru<strong>der</strong><br />

(1) An Extru<strong>der</strong>n muss die E<strong>in</strong>füllöffnung durch fest angebrachte E<strong>in</strong>füll- o<strong>der</strong><br />

Beschickungse<strong>in</strong>richtungen so gesichert se<strong>in</strong>, dass Verletzungen durch die sich<br />

bewegenden Plastifizier- und För<strong>der</strong>elemente verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t s<strong>in</strong>d. S<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>füll- o<strong>der</strong><br />

Beschickungse<strong>in</strong>richtungen funktionsbed<strong>in</strong>gt nicht möglich, muss die E<strong>in</strong>füllöffnung durch<br />

e<strong>in</strong>en fest angebrachten Rost gesichert se<strong>in</strong>.<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

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