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BGR 221 Arbeiten in der Gummiindustrie

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Unfallverhütungsvorschriften<br />

(geordnet nach BGV-Nummern)<br />

"Allgeme<strong>in</strong>e Vorschriften" (BGV A1, bisherige VBG 1)<br />

i.d.F vom 1.8.2000<br />

§ 4 Persönliche Schutzausrüstungen<br />

(1) Ist es durch betriebstechnische Maßnahmen nicht ausgeschlossen, dass die<br />

Versicherten Unfall- o<strong>der</strong> Gesundheitsgefahren ausgesetzt s<strong>in</strong>d, so hat <strong>der</strong> Unternehmer<br />

geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen und diese <strong>in</strong><br />

ordnungsgemäßem Zustand zu halten.<br />

(2) Der Unternehmer hat <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e zur Verfügung zu stellen:<br />

1. Kopfschutz, wenn mit Kopfverletzungen durch Anstoßen, durch pendelnde,<br />

herabfallende, umfallende o<strong>der</strong> wegfliegende Gegenstände o<strong>der</strong> durch lose<br />

hängende Haare zu rechnen ist;<br />

2. Fußschutz, wenn mit Fußverletzungen durch Stoßen, E<strong>in</strong>klemmen, umfallende,<br />

herabfallende o<strong>der</strong> abrollende Gegenstände, durch H<strong>in</strong>e<strong>in</strong>treten <strong>in</strong> spitze und scharfe<br />

Gegenstände o<strong>der</strong> durch heiße Stoffe, heiße o<strong>der</strong> ätzende Flüssigkeiten zu rechnen<br />

ist;<br />

3. Augen- o<strong>der</strong> Gesichtsschutz, wenn mit Augen- o<strong>der</strong> Gesichtsverletzungen durch<br />

wegfliegende Teile, Verspritzen von Flüssigkeiten o<strong>der</strong> durch gefährliche Strahlung<br />

zu rechnen ist;<br />

4. Atemschutz, wenn Versicherte gesundheitsschädlichen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e giftigen,<br />

ätzenden o<strong>der</strong> reizenden Gasen, Dämpfen, Nebeln o<strong>der</strong> Stäuben ausgesetzt se<strong>in</strong><br />

können o<strong>der</strong> wenn Sauerstoffmangel auftreten kann;<br />

5. Körperschutz, wenn mit o<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nähe von Stoffen gearbeitet wird, die zu<br />

Hautverletzungen führen o<strong>der</strong> durch die Haut <strong>in</strong> den menschlichen Körper e<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gen<br />

können, sowie bei Gefahr von Verbrennungen, Verätzungen, Verbrühungen,<br />

Unterkühlungen, elektrischen Durchströmungen, Stich- o<strong>der</strong> Schnittverletzungen.<br />

(3) Die Vorschriften über die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen s<strong>in</strong>d unabhängig davon<br />

anzuwenden, ob persönliche Schutzausrüstungen benutzt werden.<br />

§ 5 Vergabe von Aufträgen<br />

Erteilt <strong>der</strong> Unternehmer den Auftrag,<br />

1. E<strong>in</strong>richtungen zu planen, herzustellen, zu än<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> <strong>in</strong>standzusetzen,<br />

2. technische Arbeitsmittel o<strong>der</strong> Arbeitsstoffe zu liefern,<br />

3. Arbeitsverfahren zu planen o<strong>der</strong> zu gestalten,<br />

so hat er dem Auftragnehmer schriftlich aufzugeben, die <strong>in</strong> § 2 Abs. 1 Sätze 2 und 3<br />

bezeichneten Vorschriften und Regeln zu beachten. Bei technischen Erzeugnissen im S<strong>in</strong>ne<br />

von § 2 Abs. 2 hat <strong>der</strong> Auftragnehmer e<strong>in</strong>e Besche<strong>in</strong>igung über die Gewährleistung <strong>der</strong><br />

gleichen Sicherheit mitzuliefern.<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

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