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BGR 221 Arbeiten in der Gummiindustrie

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Diese Befehlse<strong>in</strong>richtung muss<br />

– deutlich kenntliche, gut sichtbare und schnell zugängliche Stellteile haben;<br />

– das möglichst schnelle Stillsetzen des gefährlichen Bewegungsvorgangs<br />

bewirken, ohne dass sich hierdurch zusätzliche Gefahrenmomente ergeben;<br />

– eventuell bestimmte Sicherungsbewegungen auslösen o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Auslösung<br />

zulassen.<br />

Wenn die Notbehelfse<strong>in</strong>richtung nach Auslösung e<strong>in</strong>es Not-Aus-Befehls nicht mehr<br />

betätigt wird, muss dieser Befehl durch die Blockierung <strong>der</strong> Notbefehlse<strong>in</strong>richtung bis<br />

zu ihrer Freigabe aufrechterhalten bleiben; es darf nicht möglich se<strong>in</strong>, die E<strong>in</strong>richtung<br />

zu blockieren, ohne daß diese e<strong>in</strong>en Not-Aus-Befehl auslöst; die E<strong>in</strong>richtung darf nur<br />

durch e<strong>in</strong>e geeignete Betätigung freigegeben werden können; durch die Freigabe<br />

darf die Masch<strong>in</strong>e nicht wie<strong>der</strong> <strong>in</strong> Gang gesetzt, son<strong>der</strong>n nur das<br />

Wie<strong>der</strong><strong>in</strong>gangsetzen ermöglicht werden.<br />

Verkettete Anlagen<br />

Bei Masch<strong>in</strong>en o<strong>der</strong> Masch<strong>in</strong>enteilen, die für e<strong>in</strong> Zusammenwirken konzipiert s<strong>in</strong>d,<br />

muss <strong>der</strong> Hersteller die Masch<strong>in</strong>e so konzipieren und bauen, dass die<br />

Befehlse<strong>in</strong>richtungen zum Stillsetzen, e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Notbefehlse<strong>in</strong>richtung, nicht<br />

nur die Masch<strong>in</strong>e stillsetzen können, son<strong>der</strong>n auch alle vor- und/o<strong>der</strong><br />

nachgeschalteten E<strong>in</strong>richtungen, falls <strong>der</strong>en weiterer Betrieb e<strong>in</strong>e Gefahr darstellen<br />

kann.<br />

1.3.4. Gefahren durch Oberflächen, Kanten, Ecken<br />

Die zugänglichen Masch<strong>in</strong>enteile dürfen – sofern dies ihre Funktion zuläßt – we<strong>der</strong><br />

scharfe Kanten und Ecken noch rauhe Oberflächen aufweisen, die zu Verletzungen<br />

führen können.<br />

1.3.7. Verhütung von Gefahren durch bewegliche Teile<br />

Die beweglichen Teile <strong>der</strong> Masch<strong>in</strong>e müssen so konzipiert, gebaut und angeordnet<br />

se<strong>in</strong>, daß Gefahren vermieden werden o<strong>der</strong> – falls weiterh<strong>in</strong> Gefahren bestehen – mit<br />

Schutze<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Weise versehen se<strong>in</strong>, daß jedes Risiko durch Erreichen<br />

<strong>der</strong> Gefahrstelle, das zu Unfällen führen kann, ausgeschlossen wird.<br />

Es müssen alle erfor<strong>der</strong>lichen Vorkehrungen getroffen werden, um e<strong>in</strong> ungewolltes<br />

Blockieren <strong>der</strong> beweglichen Arbeitselemente zu verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n. Kann es trotz <strong>der</strong><br />

getroffenen Vorkehrungen zu e<strong>in</strong>er Blockierung kommen, so müssen herstellerseitig<br />

spezielle Schutze<strong>in</strong>richtungen, spezielles Werkzeug, die Betriebsanleitung und<br />

gegebenenfalls auf <strong>der</strong> Masch<strong>in</strong>e selbst angebrachte H<strong>in</strong>weise mitgeliefert werden,<br />

damit sich die Blockierung gefahrlos lösen lässt.<br />

1.3.8. Auswahl <strong>der</strong> Schutze<strong>in</strong>richtungen gegen Gefahren durch bewegliche Teile<br />

Die für den Schutz gegen Gefahren durch bewegliche Teile verwendeten<br />

Schutze<strong>in</strong>richtungen müssen entsprechend <strong>der</strong> jeweiligen Gefahr ausgewählt<br />

werden. Die folgenden Angaben müssen bei <strong>der</strong> Auswahl herangezogen werden.<br />

A. Bewegliche Teile <strong>der</strong> Kraftübertragung<br />

Zum Schutz <strong>der</strong> gefährdeten Personen gegen Gefahren durch bewegliche Teile<br />

<strong>der</strong> Kraftübertragung (wie z.B. Antriebsscheiben, Treibriemen, Zahnrä<strong>der</strong>,<br />

Zahnstangen, Kraftübertragungswellen usw.) müssen<br />

– feststehende Schutze<strong>in</strong>richtungen entsprechend den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Nummern 1.4.1 und 1.4.2.1<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

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