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BGR 221 Arbeiten in der Gummiindustrie

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c) Bei <strong>der</strong> Entwicklung und dem Bau <strong>der</strong> Masch<strong>in</strong>e sowie bei <strong>der</strong> Ausarbeitung <strong>der</strong><br />

Betriebsanleitung muß <strong>der</strong> Hersteller nicht nur den normalen Gebrauch <strong>der</strong><br />

Masch<strong>in</strong>e <strong>in</strong> Betracht ziehen, son<strong>der</strong>n auch die nach vernünftigem Ermessen zu<br />

erwartende Benutzung <strong>der</strong> Masch<strong>in</strong>e.<br />

Die Masch<strong>in</strong>e ist so zu konzipieren, daß e<strong>in</strong>e nicht ordnungsgemäße Verwendung<br />

verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t wird, falls diese e<strong>in</strong> Risiko mit sich br<strong>in</strong>gt. Gegebenenfalls ist <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Betriebsanleitung auf sachwidrige Verwendungen <strong>der</strong> Masch<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>s<br />

h<strong>in</strong>zuweisen, die erfahrungsgemäß vorkommen können.<br />

d) Bei bestimmungsgemäßer Verwendung müssen Belästigung, Ermüdung und<br />

psychische Belastung (Streß) des Bedienungspersonals unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> ergonomischen Pr<strong>in</strong>zipien auf das mögliche M<strong>in</strong><strong>der</strong>stmaß reduziert werden.<br />

e) Der Hersteller muß bei <strong>der</strong> Konzipierung und dem Bau <strong>der</strong> Masch<strong>in</strong>e den<br />

Belastungen Rechnung tragen, die dem Bedienungspersonal durch die<br />

notwendige o<strong>der</strong> voraussichtliche Benutzung von persönlichen<br />

Schutzausrüstungen (zum Beispiel: Schuhe, Handschuhe usw.) auferlegt werden.<br />

f) Die Masch<strong>in</strong>e muß mit allen wesentlichen Spezialausrüstungen o<strong>der</strong> -<br />

zubehörteilen geliefert werden, damit sie risikofrei gerüstet, gewartet und<br />

betrieben werden kann.<br />

1.1.3. Materialien und Erzeugnisse<br />

Die für den Bau <strong>der</strong> Masch<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>gesetzten Materialien o<strong>der</strong> die bei ihrer Benutzung<br />

verwendeten und entstehenden Produkte dürfen nicht zur Gefährdung <strong>der</strong> Sicherheit<br />

und Gesundheit <strong>der</strong> gefährdeten Personen führen.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Verwendung von Fluiden (Druckmedien) muß die Masch<strong>in</strong>e so<br />

konzipiert und gebaut se<strong>in</strong>, daß sie ohne Gefährdung aufgrund von E<strong>in</strong>füllung,<br />

Verwendung, Rückgew<strong>in</strong>nung und Beseitigung benutzt werden kann.<br />

1.2.4. Stillsetzen<br />

Normales Stillsetzen<br />

Jede Masch<strong>in</strong>e muss mit e<strong>in</strong>er Befehlse<strong>in</strong>richtung zum sicheren Stillsetzen <strong>der</strong><br />

gesamten Masch<strong>in</strong>e ausgerüstet se<strong>in</strong>.<br />

Je<strong>der</strong> Arbeitsplatz muss mit e<strong>in</strong>er Befehlse<strong>in</strong>richtung ausgerüstet se<strong>in</strong>, mit <strong>der</strong> sich<br />

entsprechend <strong>der</strong> Gefahrenlage alle beweglichen Teile <strong>der</strong> Masch<strong>in</strong>e bzw. bestimmte<br />

bewegliche Teile stillsetzen lassen, um die Masch<strong>in</strong>e <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en sicheren Zustand zu<br />

versetzen. Der Befehl zum Stillsetzen <strong>der</strong> Masch<strong>in</strong>e muss den Befehlen zum<br />

Ingangsetzen übergeordnet se<strong>in</strong>.<br />

Ist die Masch<strong>in</strong>e o<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d ihre gefährlichen Teile stillgesetzt, so muss die<br />

Energieversorgung des Antriebs unterbrochen werden.<br />

Stillsetzen im Notfall<br />

Jede Masch<strong>in</strong>e muss mit e<strong>in</strong>er o<strong>der</strong> mehreren Notbefehlse<strong>in</strong>richtungen ausgerüstet<br />

se<strong>in</strong>, durch die unmittelbar drohende o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>tretende gefährliche Situationen<br />

vermieden werden können. Hiervon ausgenommen s<strong>in</strong>d:<br />

– Masch<strong>in</strong>en, bei denen durch die Notbefehlse<strong>in</strong>richtung die Gefahr nicht gem<strong>in</strong><strong>der</strong>t<br />

werden kann, da die Notbefehlse<strong>in</strong>richtung entwe<strong>der</strong> die Zeit bis zum normalen<br />

Stillsetzen nicht verkürzt o<strong>der</strong> es nicht ermöglicht, beson<strong>der</strong>e, wegen <strong>der</strong> Gefahr<br />

erfor<strong>der</strong>liche Maßnahmen zu ergreifen;<br />

– <strong>in</strong> <strong>der</strong> Hand gehaltene bzw. von Hand geführte Masch<strong>in</strong>en.<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

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